
Nach Trunkenheitsfahrt Jens Lehmann: Strafbefehl beantragt
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04. Februar 2025, 09:56 Uhr
Jetzt geht's ans Geld: Der frühere Torhüter Jens Lehmann muss wohl für seine Trunkenheitsfahrt zahlen.
Im September 2024 war Jens Lehmann auf der Heimfahrt vom Oktoberfest wegen "auffälligen Fahrverhaltens" von der Polizei kontrolliert worden. Bei der Kontrolle wurden dann "deutlicher Alkoholgeruch und ein unsicherer Gang" durch die Beamten vor Ort wahrgenommen.
Strafe für Alkoholfahrt
Nun wurde Strafbefehl gegen Jens Lehmann wegen des "Vorwurfs der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr" beantragt, wie die Staatsanwaltschaft München BRISANT mitteilt.
Für die Alkoholfahrt wurde eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen durch die Staatsanwaltschaft beantragt - trotzdem werden jetzt wohl sogar mehr als 90 Tagessätze fällig.
Der Grund: Die Verurteilung Lehmanns im sogenannten "Kettensägen-Prozess" wurde mit in die Strafe einbezogen. Dabei wurde Jens Lehmann unter anderem vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben.
Es sei demnach "eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von über 90 Tagessätzen gebildet und beantragt" worden.
Keine Rückschlüsse auf Lehmanns Vermögen ...
Wie hoch die Tagessätze sind? Diese Information ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt - schließlich könnte die Höhe der Sätze "Rückschlüsse auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten zulassen", so die Behörde.
Jens Lehmann kann noch Berufung einlegen.
Quellen und weiterführende Links
BRISANT
Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München I
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 03. Februar 2025 | 17:15 Uhr