Prozess-Ticker Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Gérard Depardieu

27. März 2025, 19:32 Uhr

27.03.2025 | Geld- und Bewährungsstrafe gefordert

Im Belästigungsprozess gegen Gérard Depardieu hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten gefordert, die mit einer dreijährigen Bewährungsauflage verbunden ist. Das würde bedeuten: Der Schauspieler müsste nicht ins Gefängnis, wenn er sich an Auflagen hält.

Der Staatsanwalt Laurent Guy will unter anderem eine verpflichtende psychologische Betreuung für Gérard Depardieu und die Eintragung in das Register für Sexualstraftäter. Außerdem fordert die Anklage eine Geldstrafe von 20.000 Euro. Mit der Forderung nach einer Bewährungsstrafe blieb die Staatsanwaltschaft deutlich unter der möglichen Höchststrafe von fünf Jahren Haft.

Es gehe in dem Fall um sexuelle Übergriffe, betonte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Man könne ein ausgezeichneter Schauspieler sein, man könne ein ausgezeichneter Familienvater sein, das habe nichts mit den Straftaten zu tun, die man begehen könne. Er bat das Gericht, Gérard Depardieu genauso zu beurteilen wie jeden anderen Angeklagten.

26.03.2025 | "Vulgär, grob, unanständig" - aber unschuldig?

Gérard Depardieu hat auch am dritten Tag des Missbrauchsprozesses gegen ihn die Vorwürfe zurückgewiesen: Die Anschuldigungen der zweiten Klägerin seien unwahr.

Die damalige Regie-Assistentin erklärte vor Gericht, dass sie den Schauspieler auf einem kurzen Weg zu einem Drehort des Films "Les Volets Verts" (Die grünen Fensterläden) allein begleitet habe. "Da hat er mir die Hand auf den Po gelegt", sagte die 34-Jährige. Wenig später sei er ihr auch an den Busen gegangen.

Gérard Depardieu mit seinem Anwalt Jérémie Assous
Gérard Depardieu mit seinem Anwalt Jérémie Assous. Bildrechte: IMAGO/MAXPPP

Und Depardieu? Der Schauspieler hatte die strittigen Momente auch am zweiten Tag seiner Aussagen offenbar ganz anders in Erinnerung: "Ich bin vulgär, grob, unanständig, das gebe ich zu. (...) Aber ich respektiere die Menschen", gab Depardieu an. "Ich betatsche niemanden."

Die Schauspielerin Fanny Ardant ist von Pressefotograf*innen umringt.
Die Schauspielerin Fanny Ardant sagte als Zeugin aus. Bildrechte: picture alliance/dpa/AP | Aurelien Morissard

Die französische Schauspielerin Fanny Ardant trat als Zeugin auf. Sie spielt in dem genannten Film die Hauptrolle.

"Ich habe niemals eine unangemessene Geste beobachtet", sagte die 76-Jährige. "Ich weiß, dass man zu Gérard Nein sagen kann", fügte sie hinzu.

Der Prozess soll am Donnerstag (27.03.) enden.

25.03.2025 | Gerard Depardieu spielt Vorwürfe runter

Schauspielstar Gérard Depardieu hat am zweiten Prozesstag zum ersten Mal selbst Stellung zu den Missbrauchsvorwürfen gegen ihn bezogen: Er habe eine Frau zwar an der Hüfte berührt - aber nicht aus sexuellen Motiven.

"Ich wüsste nicht, warum ich Frauen befummeln und ihnen an den Busen oder den Po greifen sollte", so der Schauspieler vor Gericht. Er habe die Frau damals in seiner Wohnung nur angefasst, "um nicht auszurutschen".

Und die vulgäre Ausdrucksweise? Die gibt der 76-Jährige zu - allerdings mit einer ganz speziellen Einordnung: "Was ist an 'Muschi' schon schlimm? Das sage ich ständig, auch zu mir selbst, ist doch lustig."

Gérard Depardieu verlässt eine Gerichtsverhandlung.
Begleitet wurde Gérard Depardieu auch am zweiten Prozesstag von seiner Tochter Roxanne Depardieu. Bildrechte: IMAGO / Bestimage

Eine der Klägerinnen, damals Bühnenbildnerin bei dem Filmprojekt "Les Volets Verts" (Die grünen Fensterläden), widersprach Depardieus Schilderung: Er habe sie mit seinen Beinen blockiert und an den Hüften umfasst. Sie habe noch Depardieus großes Gesicht vor Augen.

Er habe zu ihr gesagt: "Fass mal meinen großen Sonnenschirm an, den schiebe ich Dir gleich in die Muschi."

Gérard Depardieu erscheint am Gerichtssaal vor einer Verhandlung.
Gérard Depardieu erscheint am Gerichtssaal vor einer Verhandlung. Bildrechte: IMAGO / ABACAPRESS

Am Mittwoch (26.03.) wird der Prozess fortgesetzt. Zu den geladenen Zeuginnen zählt die Schauspielerin Fanny Ardant, eine Unterstützerin Depardieus.

Unter den Zuschauerinnen befand sich auch die Schauspielerin Charlotte Arnould, die Depardieu bereits 2018 wegen Vergewaltigung angezeigt hatte. Eine Entscheidung darüber, ob es in ihrem Fall zu einem Prozess kommt, steht noch aus.

24.03.2025 | Erster Prozesstag: Depardieu schweigt

War der französische Schauspieler Gérard Depardieu bei den Dreharbeiten zu "Les Volets Verts" (Die grünen Fensterläden) 2021 sexuell übergriffig - oder war er es nicht?

Das soll der Prozess, der heute in Paris begonnen hat, endlich klären. Zwei Frauen, eine Bühnenbildnerin und eine Regie-Assistentin, werfen dem 76-Jährigen Busen-Grapschereien und obszöne Bemerkungen während der Dreharbeiten vor.

Lange hatten sie auf das Verfahren gewartet: Im Oktober 2024 war der Prozess zunächst verschoben worden - aus gesundheitlichen Gründen: Depardieu leidet unter anderem an Diabetes und hat eine vierfache Bypass-Operation hinter sich.

Gerard Depardieu, Polizisten, Journalisten
Gérard Depardieu mit seinem Anwalt Jérémie Assous in Paris auf dem zur Gerichtsverhandlung. Bildrechte: IMAGO/Starface

Gérard Depardieu kam am Montag selbst ins Gericht, musste sich zwischendurch aber auf seinen Begleiter stützen.

Depardieu sagte am ersten Prozesstag nicht selbst aus. Sein Anwalt Jérémie Assous sprach jedoch ausführlich, stellte die Glaubwürdigkeit der Klägerinnen in Frage und kritisierte die polizeilichen Ermittlungen.

Demonstration
Zum Prozessauftakt versammelten sich auch Frauenrechtlerinnen vor dem Gerichtsgebäude. Auf ihren Spruchbändern war zu lesen: "Wir glauben den Opfern" und "Alle Vergewaltigungen vor Gericht, alle Prozesse ins Rampenlicht." Bildrechte: IMAGO/ABACAPRESS

Seit Jahren muss sich Gérard Depardieu mit Vorwürfen auseinandersetzen: Insgesamt haben etwa 20 Frauen öffentlich Missbrauchsvorwürfe gegen Depardieu erhoben, davon zwei wegen Vergewaltigung.

Sollten die Strafrichter Depardieu für schuldig befinden, drohen dem Schauspieler eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren sowie ein Bußgeld.

Was bereits jetzt festzustehen scheint: Das ursprünglich nur für zwei Tage angesetzte Verfahren wird sich wohl in die Länge ziehen.

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 26. März 2025 | 17:15 Uhr

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