"Habe Fehler gemacht" Führerschein entzogen: Jens Lehmann äußert sich zur Alkohol-Fahrt
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03. November 2024, 16:49 Uhr
Jens Lehmann hat sich erstmals zu seiner Autofahrt unter Alkoholeinfluss nach einem Oktoberfestbesuch im September geäußert. Bisher hat der frühere Nationaltorhüter zu dem Vorfall geschwiegen. Gleichzeitig wehrt er sich auch gegen Spekulationen.
Der 54-Jährige bereue die Sache sehr, wie er beim Nachrichtensender "Welt" betont.
Es war wirklich keine gute Sache von mir. Das bereue ich auch, aber ich habe mich falsch eingeschätzt.
Er erzählt weiter, er sei "zwei Stunden nach dem Ereignis" gefahren und habe 0,7 Promille gehabt.
Damit kriegt man vier Wochen den Führerschein entzogen, ist auch richtig so.
Jens Lehmann wehrt sich aber vehement gegen Darstellungen der Presse, wonach er "total betrunken" gewesen sein soll. Dies sei "überhaupt nicht der Fall" gewesen.
Die Wahrheit war, dass ich einen Fehler gemacht habe, weil ich gedacht habe, ich könnte fahren.
Was war passiert?
Mehrere Medien berichteten im September, dass Jens Lehmann unter Alkoholeinfluss hinter dem Steuer von der Polizei in München gestoppt worden sei. Der Grund: Er war der Polizei wegen seines Fahrverhaltens aufgefallen. Vorher am Abend soll er auf der Wiesn Party gemacht haben.
"Deutlicher Alkoholgeruch"
"Herr Lehmann wurde aufgrund auffälligen Fahrverhaltens mit einem PKW im Innenstadtbereich München am 23.09.24 gegen 01:30 Uhr einer Polizeikontrolle unterzogen", bestätigte Staatsanwältin Juliane Grotz auf BRISANT-Anfrage.
Bei der Kontrolle sollen dann "deutlicher Alkoholgeruch und ein unsicherer Gang" durch die Beamten vor Ort wahrgenommen worden sein. Der Alkoholtest vor Ort war nicht verwertbar und das Ergebnis der Blutentnahme lag damals noch nicht vor.
Der Lappen war damit jedenfalls wohl erstmal weg: Der Führerschein wurde durch die Polizei "sichergestellt" und die "Ermittlungen wegen des Tatverdachts der Trunkenheit im Verkehr dauern an", so die Staatsanwaltschaft München I.
Ordentlich trinken - und dann Auto fahren?
Laut Bild-Zeitung soll der 54-Jährige vor der vermeintlichen Alkoholfahrt ausgelassen im Schützenfestzelt gefeiert haben, auf den Bänken getanzt und "mehrere Biere" getrunken haben.
Noch mehr Ärger mit dem Gesetz
Es war nicht der erste Konflikt mit dem Gesetz für den ehemaligen Nationaltorhüter: Bereits 2016 war er als Beifahrer in der Münchner Innenstadt in einen Auffahrunfall verwickelt.
Damals hatte er sich geweigert, den Zusammenstoß von der Polizei aufnehmen zu lassen und war vom Amtsgericht Starnberg wegen Beihilfe zur Unfallflucht zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
In einem weiteren Prozess war Jens Lehmann wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung angeklagt worden: Er habe einem Autofahrer an den Schal gefasst.
Urtel im "Kettensägen-Prozess"
Ein weiterer Vorfall aus Lehmanns jüngerer Vergangenheit wurde kürzlich vor Gericht verhandelt: Im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge am Starnberger See hat das Landgericht München II den Ex-Nationaltorwart zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro verurteilt.
Jens Lehmann wurde dabei unter anderem vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben.
Quellen und weiterführende Links
BRISANT
Bild
DPA
Staatsanwaltschaft München I
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 03. November 2024 | 17:00 Uhr