Arbeitnehmerrechte Sturmwarnung - Zu Hause bleiben oder zur Arbeit gehen?
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30. Mai 2024, 11:22 Uhr
Was tun, wenn der Deutsche Wetterdienst vor starkem Sturm warnt, Schulen geschlossen bleiben und Züge ausfallen? Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Blaumachen, wenn vor der Tür Sturm und Unwetter toben? Bekommen sie trotzdem ihr Gehalt?
Arbeitsrecht: Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer
Reihenweise fallen die Züge aus, nicht anders sieht es beim öffentlichen Nahverkehr aus. Doch so schwierig sich der Arbeitsweg auch gestalten mag: Blaumachen dürfen Sie trotzdem nicht! Berufstätige haben trotz wetterbedingter Beeinträchtigungen pünktlich an ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen! Dazu ist jeder Arbeitnehmer laut Arbeitsrecht verpflichtet.
Gelingt es einem dennoch nicht, am Arbeitsplatz zu erscheinen, kann das Gehalt für diesen Tag futsch sein. Daher wäre es ratsam, dem Arbeitgeber anzubieten, die anstehende Arbeit (falls möglich) von zu Hause aus zu erledigen oder nachzuholen.
Bei Unwetterwarnung darf man zu Hause bleiben
Ganz anders sieht es aus, wenn der Deutsche Wetterdienst eine Unwetterwarnung herausgegeben hat, die für den Arbeitsweg gewisse Gefahren voraussagt. Dann ist der Arbeitsweg mit einem Risiko verbunden - und für den Arbeitnehmer nicht zumutbar.
Umgestürzte Bäume oder ausgefallene Züge sind dann eine "begründete Arbeitsverhinderung". Und die gibt dem Arbeitnehmer das Recht, zu Hause bleiben. Ansonsten würde er sich in Gefahr begeben.
Quellen und weiterführende Links
BRISANT
dpa
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 17. Februar 2022 | 17:15 Uhr