Verfahren eingestellt Getötete Luise aus Freudenberg: Keine Anklage, kein Prozess

14. September 2023, 16:13 Uhr

Das grausame Verbrechen an der zwölfjährigen Luise F. aus Freudenberg schockierte Anfang des Jahres ganz Deutschland. Zwei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren haben gestanden, Luise erstochen zu haben.

Sechs Monate nach dem gewaltsamen Tod der Zwölfjährigen wurden die Ermittlungen nun von der Staatsanwaltschaft in Siegen eingestellt. Da die Mädchen noch nicht strafmündig sind, werde es keine Anklage und damit auch keinen Prozess und kein Urteil geben.

Wie geht es für die mutmaßliche Täterinnen weiter?

Pastor Thomas Ijewski begleitete Luises Familie nach der Tat. Gegenüber der Siegener Zeitung verriet er, wie die Einwohner Freudenbergs zu den Täterfamilien stehen: "Es gibt keinen Hass […]. Nachbarschaft und Dorfgemeinschaft lassen sie nicht fallen und verstoßen sie nicht."

Bürgermeisterin Nicole Reschke kann sich den Worten des Pastors nur anschließen: "Die Freudenberger haben jeder für sich einen Weg gefunden, mit dem Unfassbaren umzugehen." Doch: "Es lässt niemanden so richtig los."

Diskussionen über Strafmündigkeit

Luises Tod fiel in eine Zeit, in der Statistiken einen ungewöhnlich starken Anstieg von Gewalttaten bei Jugendlichen und Kindern zeigten. So ermittelte die Polizei in Nordrhein-Westfalen 2022 gegen knapp 21.000 tatverdächtige Kinder unter 14 Jahren - ein Anstieg um 41,1 Prozent innerhalb eines Jahres.

Die Tat von Freudenberg trat in Deutschland die Diskussion los, ob es noch zeitgemäß sei, dass Täter unter 14 Jahren ohne Strafe davonkommen, nur weil sie grundsätzlich nicht strafmündig sind.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst versprach, die Landesregierung werde das Thema in den Fokus nehmen. "Es ist unsere Verantwortung als Gesellschaft, dass unsere Kinder in einer sicheren Umgebung aufwachsen können. […] Wir müssen ihnen beibringen und sie darin unterstützen, Konflikte friedlich zu lösen."

Verschiebung der Strafmündigkeitsgrenze?

Das Gesetz schützt Täterinnen und Täter, die strafunmündig sind. Psychologen und Sozialarbeiter sprechen sich trotz der hitzigen Diskussionen weiterhin gegen eine Verschiebung der Strafmündigkeitsgrenze nach unten aus.

So sagte Kriminologe und Strafrechtler Ralf Kölbel im MDR-Interview: "Eine Verschiebung der Strafmündigkeitsgrenze nach unten kommt aus meiner Sicht überhaupt nicht in Betracht. Das wird in der wissenschaftlichen Diskussion auch überhaupt nicht in Erwägung gezogen. Wenn, dann denkt man darüber nach, die Strafmündigkeitsgrenze nach oben zu verschieben."

Tatsächlich finde im Alter zwischen 13 und 15 ein Prozess statt, den Juristen Reifesprung nennen, so Ralf Kölbel.

(Dieser Artikel wurde erstmals am 17.07.2023 veröffentlicht und am 14.09.2023 aktualisiert.)

Quellen und weiterführende Links


BRISANT
DPA
MDR
siegen-wittgenstein.de
siegener-zeitung.de

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 17. Juli 2023 | 17:15 Uhr

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