Ferienhaus und Co.Abzocke statt Urlaub - So wehren Sie sich
Urlaub im Ferienhaus - gerade in Corona-Zeiten ein Boom. Wer nicht ins Reisebüro gehen möchte, schaut sich im Internet nach dem passenden Reiseziel um. Doch viele vermeintliche Schnäpppchen gibt es gar nicht. Wie können sich Urlauber schützen, damit der Traumurlaub nicht zum Albtraum wird?
Inhalt des Artikels:
Das Wichtigste in Kürze
- Fake-Anbieter werben häufig mit äußerst günstigen Angeboten.
- Das Anwerben und Buchen erfolgt häufig über unbekannte Reiseseiten oder Soziale Medien.
- Die direkte Kommunikation erfolgt nicht persönlich, sondern meistens per Messenger.
- Haben Sie bei Pauschalreisen nach der Buchung kein Flugticket oder keinen Reise-Sicherungsschein erhalten, sollten die Alarmglocken läuten.
Falsche Tickets, falsche Unterkünfte - so erkennen Sie Fake-Angebote
- Internetseiten der Reiseanbieter besuchen
Bei Angeboten in Sozialen Netzwerken sollte man generell misstrauisch sein. Zwar werden die auch von seriösen Reiseanbietern genutzt, doch auf der sicheren Seite sind Sie nur, wenn Sie auch über die offiziellen Seiten buchen. Klicken Sie daher lieber nicht auf die Anbieter-Links in Sozialen Netzwerken.
- Impressum des Anbieters prüfen
Ein neuer Reiseanbieter, der besonders günstig ist? Überprüfen Sie seine Internetseite ganz genau. Fehlt ein Impressum komplett oder ist unvollständig, sollten Sie von diesem Urlaubsschnäppchen die Finger lassen. Gibt es ein Impressum, sollten Sie checken, ob sich dahinter tatsächlich ein Unternehmen verbirgt.
- Kontaktaufnahme
Wenn die Kommunikation und Buchung zu keinem Zeitpunkt persönlich, sondern immer per Messenger oder E-Mail abläuft, sollten Sie mehr als misstrauisch werden. Seriöse Anbieter sind immer auch telefonisch erreichbar.
- Negative Bewertungen prüfen
Suchen Sie im Internet gezielt nach negativen Bewertungen zum Anbieter. Positive Bewertungen können leicht gefälscht werden. Kritische Aussagen sind hingegen oft aussagekräftiger.
- Existiert die Fluggesellschaft?
Überprüfen Sie, ob die im Angebot genannte Fluggesellschaft überhaupt existiert. Auskunft gibt Ihnen das Luftfahrtbundesamt.
- Falsche Gütesiegel
Werden Gütesiegel auf den Buchungsseiten gezeigt, sollten Sie diese anklicken. Fungieren sie als Link zum Aussteller, können Sie ziemlich sicher sein, dass das Siegel tatsächlich an den Anbieter vergeben wurde. Ist es lediglich ein Bild, kann das schon auf Betrug hindeuten.
- Suchmaschinen und Karten nutzen
Auch Suchmaschinen können helfen, vermeintliche Reiseschnäppchen zu entlarven. Überprüfen Sie z.B. über Google Earth, ob das Ferienhaus auch wirklich am angegeben Ort steht.
- Zu günstige Preise
Eine günstige Reise wird nicht angeboten, um Ihnen zu gefallen. Schließlich möchte der Anbieter daran verdienen. Ist ein Preis astronomisch niedrig, sollten Sie das Angebot mehrfach prüfen. Endreinigung, Poolreinigung, Nebenkosten für Strom (Klimaanlage!) oder Heizung können oft schnell das Schnäppchen zum Luxusurlaub werden lassen.
- Zahlung auf einmal
In der Regel haben Abzockmaschen eines gemeinsam: Die Anbieter verlangen den gesamten Reisepreis im Voraus. Ist das der Fall, sollten Sie von einer Buchung Abstand nehmen. Zahlen Sie höchstens 20 Prozent an.
- Mietvertrag beachten
Wer ein Ferienhaus bucht, geht einen Mietvertrag ein. Hier sind alle wichtigen Rechte und Pflichten aufgelistet, auch Nebenkosten.
Tipp: Der Verband Deutscher Ferienhaus-Agenturen warnt regelmäßig vor Betrügern.
Was tun, wenn man auf eine Fake-Reise reingefallen ist?
Ist man auf ein Angebot reingefallen, das es in Wirklichkeit nicht gibt, hilft nur der Gang zur Polizei. Denn dann handelt es sich um einen klaren Fall von Betrug. Eine Strafanzeige wegen Betrugs kann auch online gestellt werden.
Zeitgleich sollte man über seine Bank oder das Kreditkarteninstitut versuchen, bereits geleistete Anzahlungen zurückzubekommen. Wichtig in dem Fall: Belege und Nachrichten rund um Buchung und Bezahlung der Reise sollten gut dokumentiert sein.
Quellen und weiterführende Links
BRISANT
Verbraucherzentrale
Reisereporter
VDFA
(Dieser Artikel wurde erstmals am 01.04.2021 veröffentlicht)
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