Tipps vom Experten Verbandkasten im Auto: Das muss wirklich rein
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28. März 2024, 09:03 Uhr
Um im Notfall Hilfe leisten zu können, ist ein Verbandkasten das A und O. Seit Februar 2023 gelten für den Verbandkasten im Auto neue Regeln: Es sollen zwei Corona-Schutzmasken enthalten sein. Eine Pflicht, nicht abgelaufene Verbandkästen nachzurüsten, gibt es bislang nicht. Worauf ist zusätzlich zu achten?
Autofahrer in Deutschland haben die Pflicht, im Pkw einen Verbandkasten mitzuführen. Welches Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden muss, richtet sich nach der DIN 13164 und dem §35 h der StVZO.
Neueste DIN-Norm: Masken rein, Verbandtuch raus
Nach der neuen DIN-Norm sollen seit dem 1. Februar 2023 immer zwei Corona-Schutzmasken im Verbandkasten sein. Eine FFP2-Maske ist dabei nicht verpflichtend. Dafür fällt allerdings ein Dreieckstuch weg. Ersatzlos gestrichen wird auch das kleinere Verbandtuch.
Sie haben noch einen älteren, aber vollständigen Kasten? Geht auch: Verbandkästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 (Januar 1998 und Januar 2014) dürfen weiterverwendet werden. Sie müssen nicht ausgetauscht werden. Auch eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht notwendig.
Das Mitführen von medizinischen Gesichtsmasken im Auto hält der Bundesverband Medizintechnologie aber generell für sinnvoll. Die Einführung der "Maskenpflicht" im Verbandkasten hat übrigens auch nichts mit der Corona-Pandemie zu tun. Vielmehr sollen die Masken die Hemmschwelle bei der ersten Hilfe senken. Ähnlich wie Handschuhe sind sie eine zusätzliche Schutzmaßnahme für Unfallopfer und Ersthelfer, sagt die stellvertretende BVMed-Geschäftsführerin, Dr. Christina Ziegenberg.
Inhalt kann ablaufen
Gerade Verbandsmaterial und Kompressen haben ein Verfallsdatum, weil sie steril verpackt sind. In der Regel beträgt die Haltbarkeit mindestens vier Jahre. Sie müssen den kompletten Inhalt deswegen aber nicht entsorgen. Saubere Materialien wie Pflaster oder Rettungsdecken können Sie im Haushalt oder auf Wanderungen verwenden.
Übrigens: Fehlt Erste-Hilfe-Material oder ist es abgelaufen, riskiert man bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von bis zu zehn Euro.
Das muss im Verbandkasten nach der neuen DIN-Norm drin sein:
- 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, (5 m x 2,5 cm)
- 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, (10 cm x 6 cm)
- 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
- 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
- 2 Gesichtsmasken , mind. Typ 1, nach DIN EN 14683
- 1 Verbandtuch, DIN 13152-A (60 cm x 80 cm)
- 6 Kompressen (10 cm x 10 cm)
- 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
- 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
- 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D
- 1 Rettungsdecke (210 cm x 160 cm)
- 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
- 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset
- 1 Verbandpäckchen K
Das Erste-Hilfe-Set im Auto muss der DIN 13164 entsprechen - gültig sind hier die Ausgaben Januar 1998, Januar 2014 oder Februar 2022.
Extra-Tipps von Auto-Experte Andreas Keßler:
- Ein paar Pflaster mehr als vorgeschrieben im Verbandkasten zu deponieren, das lohnt sich laut Auto-Experte Andreas Keßler bei "MDR um 4" insbesondere für Autofahrer mit Kindern.
- Einen prüfenden Blick können Autofahrer gern mal in den Verbandkasten werfen, um zu prüfen, ob die Rettungsdecke wirklich da ist: Laut Andreas Keßler wird diese wohl gern mal zweckentfremdet und dann nicht ersetzt. Einfach mal nachsehen!
- Zu guter Letzt empfiehlt der Auto-Experte aus eigener Erfahrung eine "vernünftige Schere" als Eigenanschaffung in den Kasten zu legen. Denn: Die abgeknickte Schere, die im Kasten beiliegt macht es zumindest ihm persönlich schwer, damit wirklich zu schneiden.
- Und: Ein preiswerter Verbandkasten aus Supermarkt oder Discounter für deutlich unter zehn Euro ist genauso regelkonform ausgestattet wie ein Kasten aus dem Fachgeschäft - einfach zugreifen, wenn man einen braucht und das Angebot sieht.
Quellen und weiterführende Links
ADAC
DRK
BVMED
BMDV
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR um 4 | 27. Februar 2024 | 16:00 Uhr