Tipps im Schadensfall Auto in Waschanlage beschädigt: Wer haftet?
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21. November 2024, 18:33 Uhr
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Wird ein Fahrzeug in einer Waschanlage beschädigt, haftet grundsätzlich der Betreiber. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Doch es gibt Ausnahmen:
Wann haftet der Betreiber?
Wichtig ist laut BGH, dass das Auto serienmäßig und ordnungsgemäß ausgestattet ist. Wer also sein Auto umgebaut hat, muss im Zweifel selbst für den Schaden aufkommen.
Wenn allerdings die Waschanlage oder -straße nicht zu einem marktgängigen Auto passt, trägt der Betreiber das Risiko.
Wurde ein Auto beschädigt, obwohl die Waschanlage unter Beachtung der Betriebsanleitung genutzt oder die Anlage nicht regelmäßig gewartet wurde, haftet der Betreiber.
Was tun im Schadensfall?
In jedem Fall sollte man das Auto direkt nach der Wäsche kontrollieren, rät der ADAC. Schäden sollte man dem Betreiber direkt melden und auf eine schriftliche Bestätigung bestehen.
Schäden können zwar auch nachträglich gemeldet werden, der Nachweis ist dann aber schwieriger.
Wie vermeide ich Schäden?
Die häufigsten Schäden entstehen in der Waschstraße laut ADAC durch Auffahrunfälle oder verschmutzte Bürsten, die den Lack zerkratzen. Eine maschinelle oder manuelle Vorwäsche entfernt groben Schmutz und beugt so Lackschäden vor.
Auch die Dachantenne kann beschädigt werden, wenn sie nicht abgenommen oder eingeschoben wird. Die Scheibenwischer sollten in Ruhestellung, die Spiegel eingeklappt und der Tankdeckel sowie alle Fenster geschlossen sein.
In jedem Fall ist zu prüfen, ob das jeweilige Modell für die jeweilige Waschanlage bzw. Waschstraße geeignet ist.
Quellen und weiterführende Links:
BRISANT
dpa
ADAC
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 21. November 2024 | 17:15 Uhr