Fahrverbote, Gesundheitstests, Digitalisierung Neue Führerschein-Richtlinien: Das muss man jetzt als Autofahrer wissen

01. April 2025, 12:20 Uhr

Die Europäische Union hat sich auf eine umfassende Reform der Führerschein-Richtlinien geeinigt, die ab diesem Jahr schrittweise in Kraft treten soll. Die neuen Regeln sind Teil der sogenannten "Vision Zero", die nach EU-Angaben darauf abzielt, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2030 zu halbieren und bis 2050 auf Null zu bringen.

Außerdem soll der bürokratische Aufwand durch die Reform verringert werden. Die neuen Regelungen müssen noch vom Rat der EU-Staaten und vom Europäischen Parlament verabschiedet werden. Dies gilt als Formsache.

Digitalisierung im Fokus

Ein zentraler Punkt der Reform ist die Einführung eines EU-weit einheitlichen digitalen Führerscheins bis 2030. Dieser soll auf dem Smartphone gespeichert werden und soll dem physischen Dokument, das weiterhin beantragt werden kann, gleichgestellt sein.

Bildmontage Führerschein auf Smartphone
Der Führerschein soll EU-weit bis 2030 digital werden. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO/MiS

Gültigkeit und Verlängerung

Neue Führerscheine für Autos und Motorräder sollen künftig 15 Jahre gültig sein. Soll die Gültigkeit verlängert werden, kann der ausstellende EU-Mitglieds-Staat eine ärztliche Untersuchung verlangen. Die früher vorgeschlagenen obligatorischen Gesundheitstests für ältere Autofahrer sind in den Reformplänen nicht mehr enthalten.

Änderungen für Fahranfänger

Geändert wird auch die Probezeit für Fahranfänger. Sie soll künftig zwei Jahre betragen. Außerdem soll das begleitete Fahren ab 17 Jahren EU-weit ermöglicht werden. Bei den Prüfungen wurden zusätzliche Inhalte vereinbart. So wird beispielsweise der sichere Umgang mit dem Handy in den Lehrplan aufgenommen.

Ailt Broer, Fahrlehrer aus Aurich, erklärt seiner Fahrschülerin Lea M., die den Führerschein mit 17 erwerben möchte, etwas.
Auf Fahrschüler kommen neue Prüfungsinhalte zu. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Lars Penning

Gewichtsgrenzen erhöht

Auch für Wohnmobil-Freunde gibt es neue Regelungen. So wird die Gewichtsgrenze für Inhaber des Führerscheins der Klasse B von 3,5 auf 4,25 Tonnen angehoben. Damit können auch größere Wohnmobile gefahren werden, allerdings erst nach einer unfallfreien Zeit von zwei Jahren oder einem speziellen Training.

Gegen den Fachkräfte-Mangel

Um dem Fachkräftemangel bei Kraftfahrern entgegenzuwirken, senkt die EU mit der Reform das Mindestalter für den Lkw-Führerschein von 21 auf 18 Jahre und das Mindestalter für den Bus-Führerschein von 24 auf 21 Jahre.

Wohnmobil
Auch größere Wohnmobile können künftig unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden. (Symbolbild) Bildrechte: Colourbox.de

Fahrverbote EU-weit gültig

Auch bei den Strafen greift die Reform. So gelten Fahrverbote wegen übermäßigen Rasens, Unfällen mit Todesfolge oder Alkohols am Steuer künftig EU-weit. Wer beispielsweise im Urlaub in Italien einen Unfall verursacht und deshalb dort ein Fahrverbot erhält, soll künftig in der gesamten EU nicht mehr Auto fahren dürfen. Bisher kann nur das EU-Land den Führerschein komplett entziehen, in dem er ausgestellt wurde.

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 26. März 2025 | 17:15 Uhr

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