Reifen, Spiegel, Lack und Co. Vandalismus - Wer zahlt, wenn das Auto mutwillig beschädigt wurde?
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19. Oktober 2023, 12:16 Uhr
Kratzer im Lack, die Reifen zerstochen, der Außenspiegel abgetreten - Vandalismus am Auto ist für Betroffene nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Kfz-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko: Welche Versicherung zahlt, wenn der Pkw mutwillig demoliert wurde?
Schäden durch Vandalismus - wer übernimmt die Kosten?
Wer einen Schaden verursacht, muss in der Regel dafür haften. Das gilt auch für Schäden durch Vandalismus. Doch gerade in diesen Fällen können die Verursacher meist nicht festgestellt werden.
Dann können sich Geschädigte an ihre Kfz-Versicherung wenden, müssen dafür jedoch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Wer nur die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung hat, bleibt auf den Kosten sitzen, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann.
Für was kommt die Teilkasko-Versicherung auf?
Die Teilkaskoversicherung greift, wenn ein Fahrzeug durch Böller oder eine Explosion beschädigt wurde oder es - zum Beispiel am Rande einer Demonstration - in Brand gesetzt wurde. Auch für eingeschlagene Autoscheiben, demolierte Scheinwerfer (inkl. Scheinwerfer-Abdeckungen) und Rückleuchten kommt die Teilkaskoversicherung in der Regel auf.
Was gibt's von der Vollkasko-Versicherung?
Darüber hinaus zahlt eine Vollkaskoversicherung für mutwillig herbeigeführte Beschädigungen wie zerkratzten Lack, zerstochene Reifen oder Schäden durch Steinwürfe.
ABER: Während sich Teilkaskoschäden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt auswirken, ist das bei den Schäden, die nur die Vollkasko begleicht, durchaus der Fall. Zudem gibt es bei diesem Versicherungsschutz meist eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
Was tun, wenn der Pkw demoliert wurde?
Ist Ihr Auto mutwillig beschädigt worden, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
- Den Schaden am Auto möglichst von mehreren Seiten fotografieren.
- Den Schaden der Polizei melden. Bei Brandschäden sind Sie gemäß ihrem Versicherungsvertrag ab einer gewissen Höhe sogar zu einer Anzeige verpflichtet.
- Die Kfz-Versicherung zeitnah informieren, spätestens nach Ablauf einer Woche. Stimmen Sie Ihr weiteres Vorgehen mit Ihrem Sachbearbeiter ab.
BRISANT/dpa
(Dieser Beitrag wurde am 25.05.2021 erstmals veröffentlicht.)
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 26. Mai 2021 | 17:15 Uhr