Ein Deutschland-Ticket.
Deutschland-Ticket-Nutzer dürfen nicht mehr auf ICE und IC ausweichen. Bildrechte: IMAGO/Panama Pictures

Ab 15. August 2023 Deutschland-Ticket-Nutzer dürfen nicht mehr auf ICE und IC ausweichen

07. September 2023, 14:19 Uhr

Schluss mit ICE- und IC-Fahrten mit dem 49-Euro-Ticket! Wer mit dem Deutschland-Ticket wegen Verspätungen auf einen anderen Zug ausweichen will (bzw. muss), darf seit dem 15. August 2023 dafür nur noch S-Bahn, Regionalexpress oder Regionalbahn nutzen. Darüber informiert die Deutsche Bahn auf ihrer Webseite:

Ein ICE auf der Strecke.
Die neue Regelung ist eine EU-Vorgabe. Bildrechte: IMAGO / Michael Gstettenbauer

Da das Deutschland-Ticket gesetzlich im §3 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) als Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert ist, erfolgt auch im Fahrgastrechtefall keine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen.

Deutsche Bahn bahn.de

Das gilt sogar bei kombinierten Reisen: Wer mit einem Deutschland-Ticket einen Fernzug verpasst, weil der Regionalzug Verspätung hatte, kann nicht mit einer Entschädigung rechnen.

Das galt vorher

Es war eine Ausnahmeregelung, die sicher nicht jeder kannte: Bahnfahrende, die mit dem Deutschland-Ticket unterwegs waren, durften bislang auf eine Fahrt mit dem IC oder ICE ausweichen. Voraussetzung: eine Zugverspätung von mindestens 20 Minuten. Man musste zwar ein zusätzliches Ticket kaufen, konnte sich die Kosten dafür aber von der Bahn erstatten lassen.

Das ist der Grund für die Neuregelung

Schuld ist eine EU-Vorgabe, die auch in Deutschland umgesetzt wird. Danach fällt das Deutschland-Ticket jetzt in die Kategorie der "Fahrkarten mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt" - ähnlich wie Länder- oder Schönes-Wochenende-Tickets. Wer einen solchen Fahrschein nutzt, hat kein Recht auf eine kostenlose Alternative.

Ein ICE und Regionalbahn vor der Abfahrt im Münchner Hauptbahnhof.
Nur in zwei Fällen macht die Deutsche Bahn eine Ausnahme. Bildrechte: IMAGO/Wolfgang Maria Weber

Nur in diesen Fällen gilt eine Ausnahme

In zwei Ausnahmefälle soll es aber trotzdem eine Erstattung geben: Wenn Reisende wegen eines Zugausfalls ihr Ziel nicht vor Mitternacht erreichen oder zwischen null und fünf Uhr morgens mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Ziel ankommen, dürfen sie wie bisher auf einen ICE oder IC umsteigen.

(Dieser Artikel wurde erstmals am 14.08.2023 veröffentlicht.)

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 14. August 2023 | 17:15 Uhr

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