Michael Schumacher
Die Familie von Formel-1-Legende Michael Schumacher wurde erpresst. Bildrechte: IMAGO / Depositphotos

Private Fotos des Ex-Rennfahrers Schumacher-Erpressung: Prozess beginnt im Dezember

15. Oktober 2024, 17:26 Uhr

Im Fall der versuchten Erpressung der Familie des früheren Formel-1-Rennfahrers Michael Schumacher ist ein Termin für die Gerichtsverhandlung festgesetzt worden.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft wurde vom Amtsgericht Wuppertal ohne Änderungen zugelassen. Am 10. Dezember soll die Verhandlung gegen drei Angeklagte beginnen.

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Brisant Mi 26.07.2023 17:10Uhr 00:37 min

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Anklage gegen drei Männer

Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher soll private Aufnahmen für die Erpressung zur Verfügung gestellt haben. Er war bei der Familie auch mit der Digitalisierung privater Fotos zuständig. Bei seiner Festnahme war eine Vielzahl weiterer Beweisstücke wie Festplatten, USB-Sticks und Mobiltelefone sichergestellt worden.

Ein anderer Mann soll dann zusammen mit seinem Sohn den Erpressungsversuch durchgeführt haben. Die mutmaßlichen Täter sollen in mehreren Anrufen versucht haben, 15 Millionen Euro von der Familie Schumacher zu erpressen - andernfalls würden sie Daten im Darknet veröffentlichen.

Das Ermittlungsverfahren war nach einem Hinweis von Schweizer Strafverfolgungsbehörden eingeleitet worden. Durch "technische Maßnahmen" konnte den Ermittlern zufolge schließlich geklärt werden, dass die mutmaßlichen Erpresser von Wuppertal aus agierten.

Michael Schumacher
Formel-1-Rekordweltmeister Michael Schumacher hatte sich bei einem Ski-Unfall Ende 2013 schwer verletzt. Seitdem ist er nicht mehr öffentlich aufgetreten. Bildrechte: IMAGO / Depositphotos

Nicht der erste Erpressungsversuch

Es ist nicht der erste Versuch, die Familie des früheren Rennfahrers zu erpressen. 2017 verurteilte das Amtsgericht Reutlingen in Baden-Württemberg einen 25 Jahre alten Mann, weil er versucht hatte, Schumachers Ehefrau Corinna um 900.000 Euro zu erpressen. Er hatte damit gedroht, dass sonst den Kindern etwas passieren würde.

Der Mann wurde zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Er hatte damals in einer E-Mail an Corinna Schumacher seine echte Kontonummer angegeben.

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 15. Oktober 2024 | 17:15 Uhr

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