Jerome Boateng
Für Jerome Boateng beginnt am 20. Oktober der Berufungsprozess. (Archiv) Bildrechte: picture alliance/dpa

Fußballstar vor Gericht Berufung im Körperverletzungs-Prozess - Jerome Boateng wehrt sich gegen Verurteilung

18. Oktober 2022, 14:52 Uhr

Der Körperverletzungs-Prozess gegen Jerome Boateng geht in die nächste Runde. Ab 20. Oktober steht der frühere Fußball-Nationalspieler in München erneut vor Gericht. Er wehrt sich gegen seine Verurteilung aus dem vergangenen Jahr. Zwei Verhandlungstage sind für das Berufungsverfahren angesetzt.

Im September des vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht München Jerome Boateng zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 34 Jahre alte Ex-Spieler des FC Bayern München seine damalige Lebensgefährtin während eines Karibikurlaubs vorsätzlich verletzt und beleidigt habe.

Boateng, der inzwischen beim französischen Erstligisten Olympique Lyon unter Vertrag steht, räumte zwar Streitigkeiten ein, hatte aber stets bestritten, seine Ex-Freundin geschlagen zu haben. Der Fußballstar legte Berufung gegen das Urteil ein - ebenso wie Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die eine härtere Strafe gefordert hatten. Boatengs damalige Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Ein neues Urteil wird nun nach dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht München erwartet. Es beginnt am 20. Oktober. Ein zweiter Verhandlungstag ist nach Angaben des Gerichts für den 21. Oktober vorgesehen.

Wurde Boatengs Ex-Freundin ausspioniert?

Eine Wendung im Fall Boateng könnten nun gemeinsame Recherchen von "Correctiv" und "Süddeutscher Zeitung" bringen. Ihren Berichten zufolge legen Fotos, Zeugenaussagen und Dokumente nahe, dass es bei der Ex-Partnerin auch zum Einsatz von Überwachungstechnik und zum Ausspähen persönlicher Informationen gekommen sein könnte.

So sei in der damaligen Wohnung der Frau eine Abhörwanze gefunden worden. Die Polizei vermutete den Recherchen zufolge, dass die Frau mehr als ein Jahr lang abgehört worden sei. Eine direkte Verbindung zu Boateng, dem die Wohnung gehörte, habe sich allerdings nicht nachweisen lassen. Die Frage, wie die Wanze in die Wohnung gelangt sein könnte, blieb unbeantwortet. Ermittlungen hätten lediglich gegen Unbekannt stattgefunden und wurden letztlich eingestellt.

Boateng-Anwalt zuversichtlich

Vor der Verhandlung am 20. Oktober zeigt sich Boatengs Strafverteidiger guten Mutes: Im ersten Verfahren seien "wichtige, Herrn Boateng entlastende Umstände nicht bzw. nicht ausreichend gewürdigt" worden. Man sei "optimistisch, dass es in wesentlichen Fragen zu neuen Erkenntnissen kommen" werde, so der Anwalt gegenüber "Correctiv" und "Süddeutsche Zeitung".

BRISANT/dpa

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 17. Oktober 2022 | 17:15 Uhr

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