Ärger vermeiden Zollkontrolle am Flughafen: Was darf im Koffer sein?

08. Mai 2025, 17:46 Uhr

Wer in den Urlaub fliegt, hat natürlich allerlei Gegenstände im Gepäck. Auf der Rückreise kommen dann gern ein paar Souvenirs dazu. Was viele nicht bedenken: Das kann zu Problemen bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen führen. Denn nicht alles darf man einfach mitnehmen. Welche Waren dürfen eingeführt werden? Was darf ins Gepäck? Ein Überblick:

Reisen innerhalb der EU

Serrano-Schinken aus Spanien, Camembert aus der Normandie oder vielleicht Schokolade aus Brüssel? Prinzipiell ist es erlaubt, aus einem EU-Land all das mitzubringen, was für den persönlichen Bedarf benötigt wird. Das nennt man Warenfreizügigkeit. Dazu zählen Lebensmittel, Souvenirs und Kleidung.

Kleine Einschränkung: Drohen durch Lebensmittel bzw. deren Zutaten aber Seuchen, kann die Einfuhr verboten werden.

Pralinen, belgische Schokolade
Über dieses Mitbringsel freut sich die Familie garantiert - und legal ist es auch. Bildrechte: picture alliance / imageBROKER | Sonja Jordan

Länder außerhalb der EU

In fernen Ländern stehen viele Tiere unter Artenschutz, die gerne als Mitbringsel dienen. Aber der Artenschutz gilt auch für tote Tiere! Hier kontrolliert der Zoll besonders streng: Produkte aus Elfenbein, Felle oder Leder von Krokodilen und Schlangen müssen im Herkunftsland bleiben.

Der Zoll hat eine Liste von Dingen veröffentlicht, die defintiv nicht mitgenommen werden dürfen:

  • Elfenbein oder Elefantenleder (z.B. Skulpturen und Schnitzereien aus Elfenbein, Taschen aus Elefantenleder oder präparierte Elefantenfüße als Schirmständer)
  • Jagdtrophäen von geschützten Tierarten
  • exotische Felle und Pelzmäntel
  • sämtliche wild lebenden Katzenarten
  • alle Affen, einschließlich Fleisch wie "Bushmeat"
  • Nashornprodukte (z.B. Hörner, präparierte Nashornfüße, Potenzmittel aus Nashornpulver)
  • lebende oder ausgestopfte Vögel (vor allem Greifvögel)
  • Krokodile, Kaimane und Schlangen (z.B. verarbeitet zu Schuhen, Gürteln oder Uhrenarmbändern)
  • Meeresschildkröten und Produkte aus Schildpatt
  • Kakteen oder kakteenähnliche Pflanzen, Tillandsien und Orchideen
  • Korallen, Muschel- und Schneckenschalen (z.B. verarbeitet zu Schmuck)

Wird man dabei erwischt, solche Gegenstände einzuschmuggeln, werden diese beschlagnahmt und es droht eine Geldstrafe.

Orte der besonderen Sorte: Asservatenkammer des Zolls in Dresden
Mitbringen verboten: Bei Schlangen gilt der Artenschutz. Bildrechte: MDR JUMP

Tabak, Alkohol & Medikamente

Wer im Ausland unterwegs war, darf sowohl Tabakwaren, Alkohol als auch Medikamente einführen - allerdings nur in begrenzter Menge. Bei Tabakwaren beschränkt sich die Einfuhr aus nicht europäischen Ländern auf 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak.

Bei Alkohol kommt es sowohl auf die Menge als auch auf den Alkoholgehalt an. So dürfen beispielsweise 16 Liter Bier mitgebracht werden, jedoch nur 1 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt über 22 Prozent.

Reisende an einem Flughafen
Tabak, Alkohol und Medikamente dürfen nur in bestimmten Mengen eingeführt werden. Dabei kommt es auch darauf an, ob man im EU-Ausland oder Drittländern unterwegs war. Bildrechte: IMAGO / ANP

Für Arzneimittel und Medikamente gilt: Bei der Einreise in die EU muss die Menge dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechen. Bei Reisen innerhalb der EU darf die mitgeführte Menge an Medikamenten höchstens für drei Monate ausgelegt sein. Außerdem darf nur nach Deutschland eingeführt werden, was hier auch als Arznei zugelassen ist.

Wie viel Bargeld ist erlaubt?

Wer die EU verlässt, darf nicht mehr als 10.000 Euro Bargeld mit sich führen. Alles, was diesen Betrag überschreitet, muss vorher schriftlich bei der zuständigen deutschen Zollstelle angemeldet werden.

Arbeit beim Zoll
Wer mehr als 10.000 Euro Bargeld mit sich führt, muss das vorher anmelden. Bildrechte: IMAGO / Becker&Bredel

Kontrolle beim Zoll

Findet der Zoll bei der Einreise Waren, die nicht angemeldet oder sogar verboten sind, drohen Geldbußen bis hin zu Strafverfahren. Wird man erwischt, kommt es auf den Wert der Waren an und darauf, wie hoch der Zollzuschlag wäre. Der wird dann zusätzlich zur normalen Zollabgabe fällig.

Was man woher mitbringen darf und wie es verzollt werden muss, das kann man vorab ganz einfach mit dem Abgabenrechner des Zolls prüfen oder mit der "Sicher Reisen"-App des Auswärtigen Amtes. Damit ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite!

Zoll Köln 2 min
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
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BRISANT Di 04.06.2024 17:10Uhr 02:01 min

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Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 09. Mai 2025 | 17:15 Uhr

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