Produktpiraterie Gefälschte Marken im Urlaub - Welche Strafe droht beim Zoll?
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20. Oktober 2023, 12:05 Uhr
Günstige Preise für teure Marken - damit werden Urlauber gern gelockt. Doch wie erkennt man Fälschungen? Sind sie sogar gefährlich? Und darf man die vermeintliche Luxus-Handtasche einfach so nach Deutschland einführen?
Das Geschäft mit Plagiaten und Fälschungen boomt. Es gibt nichts, was nicht gefälscht werden kann: Kosmetik, Medikamente, Schmuck, Kleidung, Schuhe, Taschen, Software, Mobiltelefone, Haushaltsgeräte, sogar Fahrzeugteile.
Umgesetzt werden diese Fälschungen aber durchweg mangelhaft, sie gehen schnell kaputt oder können sogar Verletzungen zufügen. Wer möchte schon Arsen im Lippenstift haben? Oder sich ärgern, wenn der Gameboy nach 2 Stunden für immer den Geist aufgibt? Da hält die Freude über das vermeintliche Urlaubsschnäppchen meist nicht lange an. Nur der Fälscher lacht sich mit einem dicken Profit ins Fäustchen.
Plagiat oder Fälschung?
Wer Produkte bewusst und zum Verwechseln ähnlich nachmacht, aber unter dem Original-Label verkauft, begeht Betrug. Denn der "Erfinder" hat viel Zeit und Geld in Forschung und Entwicklung, Qualitätskontrollen, Designs und Werbung gesteckt. Mal ganz abgesehen vom Urheberrecht.
Man unterscheidet zwischen Plagiat (geringfügig geänderter Markenname, Produkte gibt es in der Form beim Originalhersteller gar nicht) und Fälschung (identische Verpackung, korrekter Markenname, minderwertiger Inhalt oder Verarbeitung).
Welcher Schaden entsteht durch Markenpiraterie?
Weltmeister im Kopieren ist China. Dort gibt es sogar einen Begriff für Produktpiraterie: Shanzhai. Der Zoll der EU schnappt jährlich 100 Millionen Billigkopien - und das sind nur die offiziell gelisteten Fälle. Der Schaden ist riesig: 30 Milliarden Euro Verlust allein für Hersteller in Deutschland.
Die Folge: Arbeitsplätze gehen verloren, weil Menschen im Internet lieber zur Billigkopie greifen, die viel weniger kostet, aber trotzdem der Markenname auf dem Schuh, der Uhr oder dem Rucksack steht.
Was passiert, wenn ich eine Billigkopie kaufe?
Wer ein gefälschtes Produkt zu privaten Zwecken kauft, muss keine Strafe befürchten. Zollgrenze für Urlaubssouvenirs ist 430 Euro pro Person bei Flug- und Seereisen. Bei der Einreise per Bahn oder Auto liegt das Limit bei 300 Euro.
Übersteigt der Warenwert die 700-Euro-Grenze, kassiert der Zoll satte 19 Prozent Einfuhr-Umsatzsteuer plus Steuer je nach Produkt. Und das Souvenir selber ist der Reisende dann auch los.
Anders sieht es da für die Hersteller und Händler aus. Produkt- oder Markenpiraterie wird in Deutschland mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Bei gewerbsmäßigem Handeln droht Gefängnis bis zu 5 Jahre.
Wer also zehn neue Handys dabei hat oder gleich einen ganzen Koffer nur mit Fake-Jeans aus dem Urlaubsland vollstopft, muss sich unter Umständen unbequeme Fragen von den Zollbeamten gefallen lassen, zum Beispiel, ob ein Weiterverkauf geplant ist.
Wie erkenne ich gefälschte Ware?
- Kaufen Sie keine "echte Rolex" beim Straßenhändler an der Strandpromenade. Oder das Prada-Täschchen auf dem Flohmarkt. Den Hauch von Luxus gibt's meistens nur bei lizensierten Händlern oder dem Original-Onlineshop des Herstellers.
- Kaufen Sie nicht, wenn der Preis "zu schön ist, um wahr zu sein".
- Prüfen Sie bei einem "realistischen" Preis die Verarbeitung genau! Manchmal ist der Markenname bewusst falsch geschrieben.
- Liegen Bedienungsanleitung, Garantieschein oder Gütesiegel bei? Tipp: Fälscher können deutsche Umlaute wie ä, ö, ü oder das ß oft nicht korrekt schreiben.
- Finger weg von Medikamenten oder Schlankheitspillen! Niemand weiß, was reingemischt wurde.
Die Internetplattformen Originalo.de oder Plagiarius.com helfen, die Echtheit vieler Produkte zu erkennen, indem sie Echtheitsmerkmale auflisten. Damit Sie auch beim Stöbern und Shoppen im Internet nicht auf unseriöse Angebote hereinfallen.
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 12. Juli 2021 | 17:15 Uhr