Die wichtigsten Regeln und Tipps Handgepäck: Was darf rein - und was kann teuer werden?

23. Mai 2025, 08:12 Uhr

Flüssigkeiten im Koffer? Powerbank im Handgepäck? Je nach Inhalt, Airline und Flughafen gelten unterschiedliche Regeln. Unwissen kann teuer werden. Übersicht: Was gehört ins Handgepäck, was in den Koffer – und wo lauern Kostenfallen?

Handgepäck: Klare EU-Vorgaben - das gilt 2025 für alle Airlines

  • Flüssigkeiten im Handgepäck: max. 100 ml je Behälter, alle zusammen in einem durchsichtigen 1-Liter-Zip-Beutel.
  • Darin sind alle flüssigen Kosmetika, Deo-Spray oder manchmal sogar Pasten wie Haargel unterzubringen.
  • Pro Person ist nur ein Plastikbeutel erlaubt.
  • Scharfe oder gefährliche Gegenstände: verboten im Handgepäck (z. B. Messer, Nagelfeile, Pfefferspray, Stricknadeln).
  • Powerbanks & Akkus: dürfen nur ins Handgepäck, nicht in den Koffer. Allerdings gilt nach gefährlichen Zwischenfällen bei einigen Airlines die Einschränkung, dass Powerbanks nicht mehr an Bord aufgeladen oder genutzt werden dürfen.
  • Medikamente & Babynahrung, Spezialnahrung: erlaubt in notwendiger Menge, zum Teil nur mit Nachweis (z. B. Attest).

Außerhalb der EU gelten zum Teil andere Regeln. Informieren Sie sich hier sicherheitshalber nicht nur auf den Webseiten der Fluggesellschaft, sondern auch auf den Reiseseiten des Auswärtigen Amtes!

Gegenstände werden am Flughafen in eine Schale auf einem Rollband gepackt.
Flüssigkeiten im Handgepäck: Hier könnten sich die Regeln bald ändern. Bildrechte: IMAGO / Depositphotos

Uneinheitlich geregelt - je nach Fluggesellschaft

Folgende Regeln können sich von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterscheiden:

  • Größe & Gewicht des Handgepäcks (Beispiel: Ryanair erlaubt nur 40×20×25 cm gratis, Lufthansa bis 55×40×23 cm).
  • Bei manchen Airlines ist sogar nur eine kleine Tasche, die unter den Vordersitz passt, kostenlos. 
  • Mitunter ist sogar die Benutzung der Gepäckfächer kostenpflichtig.
  • Ob ein Trolley inklusive ist oder extra kostet.
  • Ob Zusatzgepäck (z. B. Rucksack, Handtasche + Laptop) erlaubt ist oder nicht. Bei einigen Tarifen und Airlines ist die Mitnahme eines zweiten Handgepäcktücks kostenfrei, etwa in der Business und First Class. 
  • Wie genau Preise und Gepäckoptionen beim Buchen sichtbar sind.

Ein Smartphone hängt zum Laden an einer Powerbox
Powerbanks dürfen nicht in den Koffer. Doch auch im Handgepäck gelten bei manchen Airlines besondere Regeln für die mobilen Ladestationen. Bildrechte: Colourbox.de

Kostenfalle Handgepäck: Maße, Größe und Trolleys

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf kostenloses Handgepäck – genau hinsehen lohnt sich also. Gerade Billig-Airlines wie Ryanair, Wizz Air oder Easyjet verlangen für viele Leistungen Extra-Preise.

Bei vielen Billigfliegern kosten Trolleys 10–50 Euro extra, wenn nicht vorher gebucht. Auch wer Maße oder Gewicht überschreitet, zahlt am Gate oft kräftig drauf. Manche Zusatzkosten werden erst beim Online-Check-in oder am Flughafen sichtbar.

Wichtigster Tipp: Vor jeder Buchung auf der Website der Fluggesellschaft prüfen, was wirklich im Tarif enthalten ist. Sichern Sie sich am besten einen Screenshot der Gepäckregeln.

Eine Frau sitzt neben ihrem Koffer und fasst sich an den Kopf.
Das Handgepäck ist doch zu groß? Das ist ärgerlich. Prüfen sie vor der Reise die genauen Regeln ihrer Fluggesellschaft. Bildrechte: IMAGO / Depositphotos

Handgepäck-Regeln: Was sich bald ändern könnte

  • Die Flüssigkeits-Obergrenze: Die Regeln zu Flüssigkeiten im Handgepäck bestehen seit 2006 und sollen verhindern, dass Sprengstoff an Bord gelangen kann. Inzwischen seien die Flüssigkeiten-Scanner ausgereift genug, um gefährliches Material zu erkennen, sagte der Chef des Dachverbands der Fluggesellschaften (IATA), Willie Walsh Ende 2024. Einen Zeitpunkt für die Aufhebung der Flüssigkeits-Obergrenze konnte er aber nicht nennen.
  • Die Kosten für Handgepäck: Wer auf Billigflügen größeres Handgepäck mitnehmen möchte, muss oft draufzahlen. Dagegen gehen europäische Verbraucherschützer jetzt vor und haben dagegen nun eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Auch die Mitgliedsorganisationen reichten bei ihren zuständigen Behörden demnach entsprechende Beschwerden ein. In Deutschland beteiligt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 22. Mai 2025 | 17:15 Uhr

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