Von Verwarnungsgeld bis HaftstrafeFahren ohne Führerschein - diese Strafen drohen
Wer ohne Fahrerlaubnis Auto fährt, begeht eine Straftat, die schlimmstenfalls eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Das Fahren ohne Führerschein ist hingegen eine Ordnungswidrigkeit, mit deutlich milderen Konsequenzen. Was droht, erfahren Sie hier.
Mit "Führerschein" und "Fahrerlaubnis" wird häufig das gleiche gemeint. Beim "Fahren ohne Führerschein" und dem "Fahren ohne Fahrerlaubnis" gibt es allerdings einen entscheidenden Unterschied: Die Fahrerlaubnis ist die staatliche Zulassung zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen.
Der Führerschein ist lediglich das Dokument, das belegt, dass man über die Fahrerlaubnis verfügt. Es macht also einen großen Unterschied, ob man beim Fahren ohne Fahrerlaubnis oder beim Fahren ohne Führerschein erwischt wird.
Ohne Führerschein - Ordnungswidrigkeit
Das Fahren ohne Führerschein, wie es passieren kann, wenn beispielsweise das Portemonnaie zu Hause vergessen wurde, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei einer Polizeikontrolle werden dafür laut Bußgeldkatalog 10 Euro Verwarnungsgeld fällig.
Im Gegensatz dazu kann das Fahren ohne Fahrerlaubnis ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Der Grund: Es handelt sich nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.
Ohne Fahrerlaubnis - Straftat
In der Straf-Betrachtung beim Fahren ohne Fahrerlaubnis gibt es unterschiedliche Konstellationen. Bei einem Fahrverbot, z.B. wegen eines Tempoverstoßes, muss der Führerschein 1 bis 3 Monate abgegeben werden, bevor er bei der Behörde wieder abgeholt werden kann.
Wer während des Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führt, bekommt eine hohe Geldstrafe und zusätzlich Punkte in Flensburg aufgebrummt. Außerdem wird die Fahrerlaubnis für eine Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren entzogen. Sie muss dann erneut beantragt werden, was zusätzliche Kosten und Prüfungen bedeuten kann.
Im schlimmsten Fall drohen Haftstrafen
Noch höher fällt die Strafe aus, wenn die Fahrerlaubnis wegen schwerwiegender Vergehen, z.B. Alkohol- oder Drogendelikte, entzogen wurde. Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis erlischt die staatliche Genehmigung, bestimmte Kraftfahrzeuge zu fahren. Wird man dann erwischt, liegt die Höchststrafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis bei einem Jahr Freiheitsstrafe. Sie wird vor allem bei Wiederholungstätern erteilt.
(BRISANT/ten/adac)
(Dieser Beitrag wurde erstmals am 07.02.2022 veröffentlicht.)
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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 07. Mai 2022 | 17:10 Uhr