Sicherheit im StraßenverkehrAbstand halten: Radfahrer vs. Autofahrer - welche Regeln gelten?
Autofahrer und Radfahrer - im Straßenverkehr sind sie sich häufig nicht grün. Ein Grund dafür: der Sicherheitsabstand, der von vielen Autofahrenden nicht beachtet wird. Wieviel Abstand ist vorgeschrieben - und wie können Radfahrende dazu beitragen, dass er tatsächlich eingehalten wird?
Im Straßenverkehr sind sie häufig im Kriegsmodus: Radfahrer vs. Autofahrer. Besonders gefährlich für die Radler wird es, wenn Autofahrer keinen Abstand halten. Denn dann kann es für die Zweiradfahrer im wahrsten Sinne des Wortes eng werden.
Beim Überholen von Radfahrern: Welcher Mindestabstand muss innerorts und außerorts eingehalten werden?
In der Straßenverkehrsordnung sind die Abstände, die Autofahrer gegenüber Radfahrern einhalten müssen, klar geregelt.
Innerorts ist beim Überholen eines Fahrradfahrers ein Seitenabstand von anderthalb Metern zu wahren. Bei höherem Tempo und wenn Kinder überholt werden, sollte der seitliche Sicherheitsabstand sogar mindestens zwei Meter betragen. Außerorts ist das generell der verpflichtende Mindestabstand.
Enge Straßen, schmale Schutz- und Radstreifen
In der Regel ist es kein böser Wille, wenn Autofahrer den Fahradfahrenden zu dicht auf die Pelle rücken. Zu enge Straßen und zu schmale Schutz- und Radstreifen verleiten die Autofahrerinnen und Autofahrer zu engen Überholmanövern.
Gehen die schief, ist zwar der Radler der Leidtragende, doch auch der Autofahrer muss mit Konsequenzen rechnen. Deshalb ist beiden Seiten geholfen, wenn Radfahrer mit Wimpeln und anderen Abstandhaltern an ihr Recht erinnern. Ausreichende Beleuchtung und Reflektoren sorgen zusätzlich für Sichtbarkeit im Straßenverkehr.
Der klassische Abstandhalter aus Plastik
In den 80er-Jahren war er der letzte Schrei: der orangefarbene Abstandhalter zum Ausklappen, ausgestattet mit einem Reflektor.
Heute ist das Modell eigentlich überholt. Denn auf 1,50 Meter Sicherheitsabstand kommt man mit der in der Regel 30 bis 40 Zentimeter langen Abstandskelle nicht. Doch Alternativen sind rar gesät.
Flagge zeigen für ein sichereres Miteinander im Straßenverkehr
Auf den letzten Metern gescheitert ist ein vielversprechendes Projekt der "Verkehrswende Bonn". Gemeinsam mit einem Ingenieur hat die Initiative einen Abstandhalter entwickelt, der - angelehnt an die Fahrrad-Wimpel für Kinderräder und Fahrradanhänger - bei Bedarf per Teleskopstange verlängert werden kann. An die Sattelstütze, den Fahrradrahmen oder den Gepäckträger montiert, soll er für ausreichend Abstand zu vorbeifahrenden Autos sorgen.
Ein zusätzliches Warnschild, das am Fahhradkorb oder Gepäckträger angebracht werden kann, sollte die Autofahrer an ihre Abstandspflicht erinnern. Doch bis heute haben es die Abstandswimpel nicht in den Handel geschafft.
Einfaches Hilfsmittel: Poolnudel auf dem Gepäckträger
Was der ADFC nutzt, um Autofahrer für den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu sensibilisieren, hat Einzug in den deutschen Verkehr gehalten: auf den Gepäckträger geklemmte Poolnudeln.
Sind sie ordentlich gesichert, kann man die Schwimmhilfen durchaus verwenden, um Pkw auf Abstand zu halten.
Wie dicht wurde ich überholt? Der OpenBikeSensor gibt Auskunft
Um zu dokumentieren, wie wenig Abstand einige Autofahrer beim Überholen Radfahrender einhalten, hat der OpenBikeSensor e.V. ein technisches Gerät entwickelt, das versierte Bastler zu Hause nachbauen können.
Der Haken: Mit dem OpenBikeSensor können zwar Daten gesammelt werden, die für Verkehrsplaner durchaus von Interesse sind, eine akute Gefahrensituation können sie allerdings nicht verhindern. Auch für die Ahndung von Verkehrsdelikten eignen sich die Geräte nicht.
Welcher Abstände müssen Radfahrer einhalten?
Übrigens: Es sind nicht nur die Autofahrer, die im Straßenverkehr Sicherheitsabstände einhalten müssen. Auch Radfahrer müssen auf ausreichend Abstand achten.
Das ist zum Beispiel an Haltestellen der Fall. Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur in Schrittgeschwindigkeit und nur in sicherem Abstand vorbeigefahren werden. Am besten wartet der Radfahrende am Anfang des Haltestellenbereiche, bis keine Fahrgäste mehr kreuzen.
Gleiches gilt an der roten Ampel. Dort dürfen die Radler die wartenden Autos zwar von rechts überholen - allerdings nur, wenn dafür ausreichend Raum ist und ebenfalls nur in Schrittgeschwindigkeit.
Fahren Radfahrer an parkenden Autos vorbei, sollte mindestens ein Meter Abstand gehalten werden, um nicht in Gefahr zu geraten, wenn sich eine Tür öffnet.
adac.de/BRISANT
Mit dem Fahrrad unterwegs
Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 06. Mai 2022 | 17:15 Uhr