VerkehrBlitzer-Apps am Steuer sind verboten - auch für Beifahrer
Die Nutzung von Blitzer-Apps und Radarwarnern ist im Auto in Deutschland verboten. Nun hat ein Gericht geurteilt: Das gilt nicht nur für den Fahrer, auch andere Fahrzeuginsassen können eine Strafe bekommen.
Beim Autofahren eine Blitzer-App zu nutzen, ist eine Ordnungswidrigkeit. Dies ist auch dann der Fall, wenn die App nicht durch den Fahrer selbst, sondern durch einen Beifahrer oder eine Beifahrerin über ihr Handy bedient wird, sofern sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Blitzer-App auf dem Handy: Der konkrete Fall
Im Januar 2022 hatte die Polizei einen 64-jährigen Autofahrer angehalten, als er deutlich zu schnell durch Heidelberg fuhr. Als die Beamten ihn kontrollierten, habe er das Handy seiner Beifahrerin bewusst zur Seite geschoben. Die Polizisten entdeckten die App dennoch, das Amtsgericht Heidelberg verhängte deswegen eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen den Autofahrer.
Der Mann wollte die Strafe aber nicht zahlen und ging in Berufung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Berufung zurück und erklärte die Strafe für rechtens. Die Straßenverkehrsordnung verbiete nicht nur einem Fahrer die Nutzung einer App mit Blitzer-Warnungen. Unzulässig sei auch, eine entsprechende App auf dem Handy eines anderen Fahrzeuginsassen laufen zu lassen.
Handy am Steuer: Was ist erlaubt
Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist verboten. Auch viele andere Funktionen darf man als Fahrer nicht verwenden. Dazu gehört z.B. auch das Schreiben oder Lesen von Textnachrichten. Auch das Ablehnen von Anrufen oder Ablesen der Uhrzeit ist verboten, wenn dazu das Handy in die Hand genommen werden muss.
Smartphone, Tablet & Co. dürfen nur dann während der Fahrt benutzt werden, wenn sie sich in einer Halterung befinden. Aber auch dann ist Vorsicht geboten: Man darf nur kurz auf das Gerät hin- und vom Verkehrsgeschehen wegsehen und auch nur, soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben.
Nur wenn das Auto steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist, darf man Mobiltelefone und andere Geräte in die Hand nehmen und benutzen. Das Ausschalten des Motors durch eine Start-Stopp-Automatik z.B. an der Ampel oder im Stau genügt hingegen nicht.
Übrigens gilt das Verbot auch für Fahrradfahrer. Steht der Radfahrer allerdings, darf er elektronische Geräte ohne Einschränkung nutzen.
Handyverstoß: Diese Bußgelder drohen in Deutschland
- Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt: 128,50 €
- Mit Gefährdung: 178,50 € - 2 Punkte - 1 Monat Fahrverbot
- Mit Sachbeschädigung: 228,50 € - 2 Punkte - 1 Monat Fahrverbot
- Beim Fahrradfahren das Handy genutzt: 83,50 €
Stand: Februar 2023
Für diese Geräte gilt das Handyverbot
Im Gesetz ist nicht abschließend verankert, welche Geräte unter das Verbot fallen. Als Faustregel gilt aber: Verboten ist die Benutzung aller elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen.
Zum Beispiel: Smartphones, aber auch alle anderen Handys, Autotelefone, Tablet-Computer, Touchscreens, Laptop, Smartwatches oder Diktier- und Navigationsgeräte.
Interessante Urteile zum Thema Handyverbot am Steuer
- Einklemmen zwischen Ohr und Schulter
Wird das Mobiltelefon zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt, liegt dennoch ein unzulässiges "Halten" im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO vor, so OLG Köln vom 4.12.2020
- Ablegen des Handys auf dem Oberschenkel
Die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch ein Halten im Sinne von § 23 Abs. 1 a S. 1 StVO liegt nicht nur dann vor, wenn dieses mit der Hand ergriffen wird, sondern auch dann, wenn es auf dem Oberschenkel abgelegt wird (BayObLG, Beschluss vom 10.1.2022).
- Funktioniert das Handy noch?
Auch wenn man nur eine Funktionstaste betätigt, um zu prüfen, ob das Handy nach dem Herunterfallen noch funktioniert, ist das eine Benutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO (KG Berlin vom 14.5.2019).
- Handy auf dem Armaturenbrett und Videotelefonie
Auch wenn man das Handy auf das Armaturenbrett stellt und die Videotelefonier-Funktion nutzt, ist das verboten, weil man hierzu länger als kurz wegsieht vom Verkehrsgeschehen (AG Magdeburg vom 20.8.2018).
- Bloßes In-die-Hand-Nehmen ist nicht verboten
Mittlerweile sind sich die Oberlandesgerichte einig, dass es noch nicht verboten ist, das Handy in die Hand zu nehmen, solange man es nicht irgendwie auch noch benutzt (OLG Oldenburg vom 17.4.2019). Also ist es nicht verboten, das Handy zu verlegen, z.B., um etwas wegzuräumen.
(Dieser Artikel wurde erstmals am 17.02.2023 veröffentlicht)
Brisant/dpa/ADAC/Bußgeldkatalog
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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 17. Februar 2023 | 17:15 Uhr