Das Oktoberfest und seine FolgenJens Lehmann schon wieder vor Gericht: Überraschendes Urteil
München, die Nacht auf den 23. September 2024. Es ist Oktoberfest und die Polizei hat rund um das Festgelände alle Hände voll zu tun. Sie hält einen Autofahrer an, der den Beamten wegen seiner Fahrweise aufgefallen war: Jens Lehmann, Ex-Torwart der deutschen Nationalmannschaft und in allen Vereinen, für die er gespielt hat, eine Legende. Wegen seiner Alkoholfahrt stand er am Donnerstag (03.04.) vor Gericht.
Das Urteil: Eine Geldbuße von 1.000 Euro. Am Ende kommt ihm dabei ausgerechnet sein "schlechtes Benehmen" vor Gericht zugute, wie Richterin Möhring in ihrer Urteilsbegründung sagt. Denn weil er sich auch vor Gericht provokant zeigte, stellte die Richterin fest: "Sie hätten sich auch im nüchternen Zustand ähnlich verhalten."
Dass Lehmann nach dem Oktoberfest mit über 0,7 Promille Alkohol im Blut erwischt wurde, wertet das Gericht also auch wegen seines auffälligen Verhaltens im nüchternen Zustand als Ordnungswidrigkeit.
Lehmann zeigte sich geständig
"Im Laufe des Abends habe ich zwei Bier getrunken, zwei Maß, und vielleicht auch noch ein Saures" – also ein Bier mit Wasser, sagte Lehmann vor dem Amtsgericht München. "Ich bin gefahren, weil ich der Annahme war, dass ich fahren konnte", so der 55-Jährige weiter. "Dahingehend habe ich einen Fehler gemacht, den ich auch bereue."
"Ich würge nicht."
Er sei aber – anders als es die Staatsanwaltschaft ihm vorwarf – nicht betrunken gewesen, habe keine Ausfallerscheinungen gehabt, nicht gelallt und habe auch nicht würgen müssen, wie zwei Polizeibeamte, die ihn in seinem Auto in München aufgriffen, angegeben hatten. Er habe lediglich Husten gehabt. "Ich würge nicht – und schon gar nicht nach zwei Maß."
Quellen:
dpa
Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 03. April 2025 | 17:15 Uhr