Polizisten beobachten einen freilaufenden Hund, der über die gesperrte Bundesautobahn 29 läuft.
Ein freilaufender Hund hat im Februar 2020 auf der A29 Autofahrer und Polizei auf Trab gehalten. Bildrechte: picture alliance/dpa/Nord-West-Media TV |

Freilaufender Hund auf A29 Wann darf die Polizei einen Hund erschießen?

07. Februar 2020, 13:48 Uhr

Ein freilaufender Hund hat auf der A29 Autofahrer und Polizei auf Trab gehalten. Zeitweise musste die Autobahn vollgesperrt werden. Nachdem es den Polizisten nicht gelungen ist, das Tier einzufangen oder zu betäuben, griffen sie zur Schusswaffe. Der Protest und Empörung über diese Maßnahme folgten prompt. In welchen Situationen darf die Polizei einen Hund erschießen? Und wann dürfen verletzte oder kranke Tiere "erlöst" werden?

Polizei erschießt freilaufenden Hund auf A29

Die Empörung unter Hundehaltern und in den sozialen Netzwerken ist groß. Bei einem Polizeieinsatz auf der A 29 zwischen Rastede und Jaderberg ist am Donnerstagmorgen (6. Februar 2020) ein Hund erschossen worden. Zuvor sollen zehn Beamte versucht haben, das Tier einzufangen.

Dabei war auch ein Betäubungsgewehr zum Einsatz gekommen. Damit hatten die Polizisten zwar getroffen, doch das Mittel hatte nicht gewirkt. Schließlich griffen die Polizisten zur Maschinenpistole.

Abschuss des Hundes aufgrund "erheblicher Behinderungen"

Laut Autobahnpolizei war es durch den Hund zu "erheblichen Behinderungen" gekommen. Zahlreiche Verkehrsteilnehmer mussten ausweichen oder abbremsen.

Zwischenzeitlich musste die Fahrbahn sogar voll gesperrt werden, weil das Tier die Seiten gewechselt hatte. Das erläuterte die Polizei auch in einer Stellungsnahme auf Facebook, die mittlerweile gelöscht wurde. Wem der Hund gehört hat, ist nach wie vor unklar.

Trotz der Sperrung der Autobahn war nicht auszuschließen, dass das Tier einen schweren Unfall hätte auslösen können. Bitte habt dafür Verständnis. Kein Polizeibeamter tut so etwas gerne, und es tut uns wirklich leid um den Hund.

Statement der Polizei auf Facebook NDR.DE

Protestplakat, nachdem Polizisten zwei American Staffordshire Terrier erschossen haben
Protestplakat: Hundehalter demonstrieren im Jahr 2014 vor dem Polizeirevier in Rüsselsheim, nachdem Polizisten zwei American Staffordshire Terrier erschossen haben. Bildrechte: picture alliance / dpa | Boris Roessler

Wann darf die Polizei ein Tier erschießen?

Prinzipiell dürfen Polizisten dann zur Waffe greifen, wenn eine konkrete Gefahrensituation besteht, d.h. die öffentliche Sicherheit gefährdet ist oder von anderen Personen eine Gefahr abgewendet werden muss. Und das auch nur dann, wenn andere Maßnahmen bereits erfolglos angewendet worden sind bzw. offensichtlich keinen Erfolg versprechen.

Das gilt für sämtliche Haus- oder auch Wildtiere. Geht von einem Tier eine Gefahr aus - insbesondere gegen Menschen - und ist diese Gefahr auf andere Weise nicht zu beseitigen, dann darf ein Polizist zur Schusswaffe greifen.

Übrigens: Hunde bzw. Haustiere im allgemeinen sind keine Sachen und genießen durch die Tierschutzgesetze einen besonderen Schutz. Andererseits sind auf Tiere die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden. Sprich: Stimmt ein Tierhalter in einer der oben beschriebenen Situationen dem Abschuss seines Tieres zu, dann darf der Polizist das Leben des Tieres beenden.

Hoppelnde Rehe auf Straße
Wann darf ein durch einen Wildunfall verletztes Tier erschossen werden? Bildrechte: colourbox

Wann dürfen verletzte oder kranke Tiere "erlöst" werden?

Verletzte oder kranke Tiere dürfen nur dann getötet werden, wenn zu befürchten ist, dass sie ansonsten unter Qualen verenden würden und weder Eigentümer bzw. Tierhalter noch ein Tierarzt oder Jagdausübungsberechtigter kurzfristig zu erreichen ist.

Da das Tierschutzgesetz nicht zulässt, dass ein Tier unnötig leidet, wird das Leben des Tieres durch einen aufgesetzten Schuss beendet. Der Tierhalter oder auch Jagdpächter muss darüber im Anschluss unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden.

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 07. Februar 2020 | 17:15 Uhr

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