Bestattung, Hundesteuer und Co.Hund gestorben - Das müssen Besitzer jetzt wissen
Der Verlust eines geliebten Hundes ist eine zutiefst emotionale Erfahrung, die viele Hundebesitzer in ihrem Leben durchmachen müssen. Der Gedanke, das Tier auch nach dessen Tod weiterhin in der Nähe zu wissen, kann für die Hinterbliebenen ein Trost sein. Doch nicht nur die Bestattung muss geplant werden, auch die Themen Versicherung und Steuern spielen, vor allem finanziell, eine Rolle.
Versicherungen und Hundesteuer
Wurde für den Hund eine Haustier-Krankenversicherung abgeschlossen, sollte die Versicherungsgesellschaft informiert und die Police gekündigt werden. Eventuell werden nicht genutzte Prämien so zurückerstattet. Auch spezielle Haftpflichtversicherungen für Hunde sollten gekündigt werden.
Um die Hundesteuer abzumelden, sollte sich der Besitzer nach dem Tod des Hundes bei der Gemeinde melden. Das geht oft online, per Post oder vor Ort in einem Bürgerbüro. Häufig werden bereits gezahlte Beiträge von der Gemeinde anteilig zurückerstattet.
Darüber hinaus ist es empfehlenswert, den Tierarzt über den Tod des Hundes zu informieren. Häufig gibt es dort nicht nur Tipps zum weiteren Vorgehen, sondern auch Hilfe beim Erledigen von Formalitäten. Dort gibt es auch die Bescheinigung über den Tod des Tieres, die für Versicherungs- und Steuerfragen wichtig sein könnte.
Bestattung: Im eigenen Garten
Kommen wir zum wichtigen Thema Bestattung, für das es mehrere Möglichkeiten gibt. Wer seinen Hund im eigenen Garten bestatten möchte, kann das grundsätzlich tun. Allerdings gilt es dabei, ein paar Regeln zu beachten. Man benötigt dafür nämlich eine Genehmigung vom zuständigen Veterinäramt.
Und: Das Tier muss mindestens 50 Zentimeter tief unter der Erde begraben werden, damit andere Tiere nicht versuchen, den Kadaver auszubuddeln. Das verstorbene Tier darf außerdem keine meldepflichtige Krankheit gehabt haben. Das sind Krankheiten, die sich auch auf andere Tiere übertragen können. Dazu zählen zum Beispiel der Hundebandwurm.
Zudem darf das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet oder in der Nähe öffentlicher Wege liegen. Man sollte außerdem ein bis zwei Meter Abstand zum Nachbargrundstück einhalten.
Achtung: Verstoß gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetz
Da es regionale Unterschiede bei den konkreten Regeln geben kann, sollten Tierbesitzer immer beim zuständigen Veterinäramt nachfragen, wenn sie ihren verstorbenes Hund im Garten beerdigen möchten.
Wer zur Miete wohnt, muss vorher die Zustimmung des Vermieters einholen. Sollte der Bedenken haben, kann man das Tier alternativ einäschern lassen und in einer Urne auf dem Grundstück begraben.
Wer seinen Hund auf öffentlichen Plätzen - zum Beispiel im Wald - vergräbt, muss wegen Verstoßes gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetz mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro rechnen.
Haustier auf dem Tierfriedhof beerdigen
Soll der Hund nicht in unmittelbarer Nähe des Zuhauses seine letzte Ruhe finden, eignet sich auch ein Tierfriedhof. Dort können auch größere Hunde bestattet werden. Für die Beisetzung muss man mit 100 bis 300 Euro rechnen. Die Kosten für die Einäscherung bemessen sich nach der Größe des Tieres und beginnen bei etwa 75 Euro.
Wer möchte, kann die Asche seines Lieblings auch mit nach Hause nehmen und zum Beispiel auf einer Wiese verstreuen. Dafür gibt es keine bestimmten Regeln. Man sollte aber auch hier öffentliche Wege, Plätze und Straßen meiden.
Mit der Asche des Hundes lässt sich alternativ auch ein Stein pressen, der beispielsweise an einer Kette getragen werden kann. Diese Variante ist sehr beliebt, aber auch ziemlich kostspielig.
Kirchliche Tierbestattung
In Albstadt-Pfeffingen in Baden-Württemberg können Besitzer ihre Haustiere auch ganz traditionell bestatten lassen, denn dort gibt es eine Tierbestattungskirche.
Die ehemals evangelisch-methodistische Kirche wurde entweiht und von einem Bestattungsunternehmen gekauft. Sie bietet dort Trauerfeiern für Haustiere an.
Nach Angaben des Besitzer ist es die erste Tierbestattungskirche Deutschlands.
Haustier nach dem Tod präparieren lassen
Eine eher ungewöhnliche Alternative ist es, den verstorbenen Hund präparieren zu lassen. Präparatoren berichten, dass immer mehr Menschen zu ihnen kommen. Meist hätten diese Besitzer eine besonders emotionale Bindung zu ihrem Tier gehabt.
"Bei den Haustieren ist speziell das Schwierige, dass man das Tier so darstellt, wie der Kunde das gesehen hat - wie er es kennt", sagt Tierpräparator Michael Sens im Gespräch mit BRISANT.
Wer sein Haustier ausstopfen lassen will, sollte das schon vor dessen Tod wissen, denn in dem Fall ist es besonders wichtig, schnell zu handeln. Entweder wird der Hund eingefroren oder direkt zum Präparator gebracht.
Der fertigt dann anhand von Fotos eine Dermoplastik an. Dafür werden nur die Haut mit Fell und Krallen, nicht aber Organe, Fleisch und Knochen benutzt. Außerdem muss der Präparator einen eigenen Kunstkörper aus Schaumstoff schnitzen oder aus Holzwolle auf Draht anfertigen, weil es nicht wie bei Wildtieren Fertigkörper als Basis gibt.
Die aufwändige Rekonstruktion eines Hundes kann je nach Auslastung des Tierpräparators bis zu einem Jahr dauern. Und es kostet: Bei einem Hund müssen Besitzer mit einem mittleren vierstelligen Bertrag rechnen.
Ganz wichtig: Trauerbewältigung
Bei allem Organsiatorischen, was nach dem Tod eines Hundes nötig ist, dürfen die Besitzer nicht vergessen, der Trauer Raum zu geben. Wer sich überfordert fühlt, kann auch Hilfe in Anspruch nehmen. Der Tierarzt kann immer ein erster Ansprechpartner sein.
Auch eine kleine Gedenkfeier kann wichtig für die Trauerbewältigung sein. Genau wie ein Gedenkplatz mit Fotos oder Erinnerungsstücken.
Quellen und weiterführende Links
BRISANT
Petbook
SWR
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 10. Juni 2024 | 17:15 Uhr