Mäusekot, Schimmel, Rotznase Daran erkennen Sie, wie hygienisch Ihr Supermarkt ist
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05. April 2025, 09:45 Uhr
Edeka, Kaufland oder Lidl - egal in welchem Supermarkt Sie gern einkaufen, die Hygiene muss stimmen. Immerhin gibt es Hygienevorschriften für den Umgang mit Lebensmitteln. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, jedes Jahr an einer Hygieneschulung teilzunehmen. Eigentlich sollte der Sauberkeit dann ja nichts mehr im Weg stehen, oder?
Trägt das Personal Handschuhe?
Dass im Supermarkt sauber gearbeitet wird, zeigt der Gebrauch von Einmalhandschuhen. An Käse,- Back- und Fleischtheken sollten sie immer getragen werden, wenn die Ware für die Kunden gewogen und verpackt wird.
Und sie sollten oft gewechselt werden. Vor dem Anziehen der Einmalhandschuhe gilt außerdem: Hände waschen und desinfizieren!
Letzteres müssen Supermarktmitarbeiter sowieso regelmäßig - nach jeder Pause, nach der Abfallentsorgung und wenn sie den Aufgabenbereich wechseln. Zum Beispiel vom Regal einräumen zur Lebensmittelausgabe.
Was auch nicht geht: Essende Mitarbeiter im Verkaufs- und Zubereitungsbereich. Dafür sollte es einen Personalbereich geben.
Wie sauber sind Kühltruhen, Boden und Regale?
Die sind im Idealfall blitzeblank. Heißt: Der Boden sollte nicht kleben, weil etwas ausgelaufen ist. Schimmlige Lebensmittel in den Kühlschränken oder -truhen sind ebenso ein No-Go. Das kann nämlich auf einen Defekt am Kühlsystem oder ein Problem in der Kühlkette hindeuten.
Abgelaufene Lebensmittel sollten außerdem schnell entsorgt werden. Sind sie beim nächsten Einkauf immer noch am gleichen Platz zu finden, spricht das nicht für einen hygienischen Betrieb. Es sei denn, der Supermarkt weist darauf hin, dass die Ware bald abläuft, senkt entsprechend den Preis und stellt sie gesondert zum Verkauf.
Richtiger Umgang mit Mehrweg-Behältern
Mittlerweile ist es kein ungewohnter Anblick mehr, dass sich die Kunden ihre eigenen Behältnisse von zu Hause mitbringen, wenn sie Wurst oder Käse kaufen.
Dabei gibt es allerdings ein paar Dinge zu beachten: Die Behälter müssen sauber sein. Das Personal sollte dreckige Dosen ablehnen.
Den Deckel der mitgebrachten Mehrwegverpackung sollte der Käufer abmachen und bei sich behalten. Generell sollte die Dose so wenig wie möglich mit den Gegenständen hinter der Theke in Berührung kommen. Am hygienischsten ist es, dem Kunden ein Tablett für den Behälter zu reichen. Danach sollte sich das Personal immer die Hände waschen.
Schädlinge im Supermarkt
Ein sicherer Hinweis darauf, dass es Ihr Supermarkt mit der Hygiene nicht ganz so genau nimmt, sind Spuren von Ungeziefern wie Mäusen oder Lebensmittelmotten.
Wenn die Motten in der Backabteilung herumschwirren, ist das Mehl sehr wahrscheinlich voller Larven. Und die will nun wirklich niemand zu Hause haben.
Auch Mäusekot deutet auf einen Schädlingsbefall hin, der schnell behandelt werden muss. Immerhin nisten die Tiere gern in Lebesnmitteln und können Krankheiten übertragen.
Ist das Personal gesund?
Mitarbeiter mit Rotznase, Husten oder Schnupfen gehören ins Bett und nicht an die Kasse! Dafür sollte ein guter Betrieb sorgen. Vor allem, wenn die Mitarbeiter sich mit Magen- und Darmerkrankungen angesteckt haben.
Auch wenn das Personal nicht krank ist, niesen und husten lässt sich manchmal nicht vermeiden. Aber bitte mit korrekter Etikette! Juckt es in der Nase, niest man in die Ellbogenbeuge oder ein Taschentuch, das danach entsorgt wird. Und auch dann gilt wieder: Hände waschen.
So fordern Sie die Hygiene-Kontrollen eines Supermarktes an
Wer der Hygiene seines Supermarktes nicht mehr traut, kann ganz einfach wechseln oder die Ergebnisse von Hygiene-Kontrollen anfordern. Die Überwachungsbehörden sind nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) dazu verpflichtet, Ihnen diese offenzulegen. Dabei geht es um Kontrollen, die bereits durchgeführt wurden.
Das kostet allerdings! Bis zu 250 Euro kann die Behörde dafür verlangen, ist aber verpflichtet, auf die voraussichtlichen Kosten hinzuweisen. Sie können dann die Anfrage aufrechterhalten, zurücknehmen oder einschränken. Erfahrungsgemäß berechnen die Behörden etwa 40 bis 60 Euro pro Arbeitsstunde.
Wer eine Anfrage stellen möchte, kann das mit Musterbriefen der Verbraucherzentrale per E-Mail oder Brief machen.
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 04. April 2025 | 17:15 Uhr