Kosten, testen, probelesen Supermarkt-Regeln: Was darf man, was darf man nicht?

04. April 2025, 17:19 Uhr

Der Kunde ist König, doch auch im Supermarkt gelten Regeln. Gegen die zu verstoßen, kann mitunter ganz schön teuer werden.

Beim Einkaufen prüfen, ob die Eier in der Packung ganz sind, ob das Obst wirklich reif ist und das quengelnde Kind mit einem Brötchen direkt auf die Hand ruhigstellen - Szenen, die jeder kennt. Was davon ist erlaubt?

Darf man Obst und Gemüse anfassen, um die Qualität zu prüfen?

Ja, das ist erlaubt - allerdings nur bei Lebensmitteln, die man vor dem Verzehr abwaschen kann. Paprika, Tomaten, Gurken oder Äpfel dürfen also angefasst werden, wenn man sie (und gegebenenfalls ihre Verpackungen) dabei nicht beschädigt.

Anders sieht das bei Backwaren aus. Aus Hygienegründen dürfen die vor dem Kauf nicht mit bloßen Händen berührt werden.

Wie sieht es mit Probieren aus?

Obst oder andere Lebensmittel im Supermarkt zu probieren, ist nicht erlaubt. Streng genommen handelt es sich dabei nämlich um Diebstahl. Es ist auch nicht gestattet, eine angebissene Banane oder einen halb verzehrten Apfel später an der Kasse zu bezahlen. Oft werden die nämlich nach Gewicht abgerechnet.

Mutter mit Kind in der Obstabteilung eines Supermarktes
Obst und Gemüse darf im Supermarkt durchaus angefasst werden, wenn man es dabei nicht beschädigt. Probieren ist allerdings verboten. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO/Westend61

Darf man Getränke öffnen und die Flasche später bezahlen?

Auch das ist nicht erlaubt! Solange die Ware nicht bezahlt ist, gehört sie dem Supermarkt. Wer also die Flasche schon vor dem Bezahlen öffnet, begeht Diebstahl. Erst wenn die Ware beglichen worden ist, darf sie geöffnet und getrunken werden.

Wer zu durstig ist, um abzuwarten, kann aber sicherlich Mitarbeiter ansprechen und freundlich um Erlaubnis bitten.

ein Kind in einem Supermarkt
Es ist eigentlich nicht erlaubt, Flaschen noch vor dem Bezahlen zu öffnen. (Symbolbild) Bildrechte: Colourbox.de

Darf man Eierverpackungen öffnen?

Es ist erlaubt Verpackungen zu öffnen, wenn sie dadurch nicht beschädigt werden. Dazu zählen auch Eierkartons, um zu prüfen, ob alle Eier ganz sind. Auch Shampoo oder Cremes darf man öffnen, um daran zu riechen.

Was nicht geht, ist eingeschweißte oder versiegelte Ware zu öffnen - das wäre Sachbeschädigung und könnte vom Supermarkt zur Anzeige gebracht werden.

Muss man Zeitungen kaufen, weil man sie durchgeblättert hat?

Kurzes Durchblättern oder Überfliegen einer Zeitung oder Zeitschrift ist erlaubt. Wer allerdings überdurchschnittlich viel Zeit damit verbringt, in einem Blatt zu lesen, der kann vom Geschäftsinhaber aufgefordert werden, den Laden zu verlassen. Wird die Zeitung beim Durchblättern beschädigt, kann der Ladenbesitzer verlangen, dass sie bezahlt wird.

Eine Frau vor einem Supermarktregal
Was tun, wenn sämtliche Einkaufswagen und -körbe vergeben sind? (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO/ITAR-TASS

Darf man Einkäufe in der eigenen Tasche transportieren?

Kein Kleingeld für den Einkaufswagen und die Körbe sind auch vergeben? Dann wird der Einkauf eben im Rucksack durch den Laden transportiert. Achtung! Keine gute Idee - erlaubt ist das nämlich eigentlich nicht.

Wer die Ware in einer eigene Tasche verstaut, begeht streng genommen Diebstahl. Vor dem Bezahlen muss sie in den Einkaufswagen oder -korb gelegt oder ohne Wagen gut sichtbar zur Kasse getragen werden.

Als Diebstahl gilt übrigens auch, den Einkaufswagen oder Korb "auszuleihen", um den Einkauf nach Hause zu transportieren.

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 15. März 2025 | 17:15 Uhr

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