EinspruchBußgeldbescheid - so können Sie sich wehren
Zu schnell unterwegs gewesen, bei Rot über die Ampel gefahren, geblitzt - und schon flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus. Der enthält Angaben zum Beschuldigten (dem Fahrzeughalter oder der Fahrzeughalterin), ein Blitzerfoto und ggf. die Angaben des Messgeräts als Beweismittel sowie die dafür fällige Geldbuße und Strafe.
Ob es für das Vergehen auch Punkte in Flensburg gibt, verrät der Bescheid nicht.
Wie lange darf man Einspruch einlegen?
Wer gegen seinen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen möchte, sollte schnell aktiv werden bzw. einen Anwalt damit beauftragen: Nur zwei Wochen ab Zustellung hat man für den Einspruch Zeit.
Bei Einspruch erstmal nicht zahlen!
Wenn man sich entscheidet, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, muss man ihn erst einmal nicht bezahlen. Der Einspruch sorgt dafür, dass der Bescheid vorerst nicht rechtskräftig wird. Auch ein eventuelles Fahrverbot greift dann noch nicht.
Zahlen muss man erst, wenn der Einspruch keinen Erfolg hatte - oder man sich nachträglich dazu entscheidet, den Einspruch zurückzuziehen.
Wie formuliert man den Einspruch?
Eigentlich ist für die Formulierung des Einspruchs zunächst nur ein einziger Satz nötig.
Gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen … lege ich Einspruch ein.
Dieser Einspruch muss schriftlich (am besten per Brief mit Rückschein) der Bußgeldstelle mitgeteilt werden.
Eine Begründung für den Einspruch ist vorerst nicht nötig. Die sollte erst dann nachgereicht werden, wenn man die Aufzeichnungen der Bußgeldstelle gesehen und ggf. mit seinem Anwalt ausgewertet hat.
Kann man den Einspruch wieder zurückziehen?
Bis zum Gerichtstermin kann man einen Einspruch jederzeit zurückziehen. Beim Gerichtstermin ist das nur mit Zustimmung der anwesenden Staatsanwaltschaft möglich.
Nach Rücknahme des Einspruchs wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Dann muss das Bußgeld bezahlt werden.
Was tun, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist?
Ist die Zwei-Wochen-Frist für einen Einspruch abgelaufen, ist ein Bußgeldbescheid rechtskräftig. Allerdings: Ist die Einspruchsfrist nachweislich ohne eigenes Verschulden versäumt worden - zum Beispiel wegen eines Krankenhausaufenthalts - kann die sogenannte Wiedereinsetzung beantragt werden.
Dann muss gleichzeitig mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung der versäumte Einspruch nachgeholt und belegt werden, weshalb die Einspruchsfrist nicht eingehalten werden konnte.
Wird das von der Bußgeldstelle akzeptiert, ist der ursprüngliche Bescheid nicht mehr rechtskräftig und das Verfahren kann fortgesetzt werden.
(Dieser Artikel wurde erstmals am 25.05.2022 veröffentlicht und am 09.10.2024 aktualisiert)
Quellen und weiterführende Links:
BRISANT
ADAC
Polizei Brandenburg
MDR
Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 09. Oktober 2024 | 17:15 Uhr