Neues Gesetz Diese Kaminöfen sind bald verboten
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08. Januar 2024, 15:00 Uhr
Ein Kaminofen im Wohnzimmer bereitet vielen Haushalten eine wohlige Atmosphäre - gerade im Winter. Ein Gesetz könnte so manches heimische Feuer aber dieses Jahr erlöschen lassen. Ein Überblick, was dahinter steckt und welche Kaminöfen von dem Aus betroffen sind.
Welche Kaminöfen sind betroffen?
Wer einen alten Holzofen besitzt, muss den unter Umständen bis Ende 2024 austauschen lassen. Dann tritt nämlich die letzte Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung in Kraft.
Von der Verordnung sind alle Holz- und Kaminöfen betroffen, die nach dem 1. Januar 1995 und vor 22. März 2010 in Benutzung genommen wurden und gewisse Grenzwerte überschreiten.
Bis spätestens 31. Dezember 2024 haben betroffene Eigentümer Zeit, ihre Öfen entweder umzurüsten oder stillzulegen. Wer also seinen Kaminofen weiterhin nutzen möchte, muss nachweisen, dass die neuen Grenzwerte nicht überschritten werden. Doch es gibt auch Ausnahmen, die von der Verordnung nicht betroffen sind.
Dazu zählen Badeöfen, Grundöfen, wie Einzelraumfeuerungsanlagen, die man als Wärmespeicherofen nutzt, Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, historische Öfen und Kamine, die vor 1950 errichtet oder hergestellt wurden, sowie offene Kamine, Herde und Backöfen mit bis zu 15 kW.
Alle Kaminöfen die nach 2010 produziert wurden, bleiben von diesem Gesetz unberührt - sie halten die vorgeschrieben Grenzwerte bereits ein.
Warum müssen gewisse Kaminöfen ausgetauscht werden?
Die im Jahr 2010 in Kraft getretene Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz BImSchV, sieht vor, schrittweise Ofengenerationen außer Betrieb zu nehmen, die gewisse Emissionswerte überschreiten.
Laut dem BImSchV dürfen Öfen ab 2025 folgende Abgaswerte nicht mehr überschreiten: 0,15 Gramm Feistaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter.
In den vergangenen Jahren wurden bereits Kaminöfen der Baujahre 1975 bis 1984 außer Betrieb genommen oder mussten bis Ende 2017 umgerüstet werden. Anschließend folgten Öfen, die bis zum 31. Dezember 1994 eingebaut wurden - sie mussten bis Ende 2020 umgerüstet oder ersetzt werden.
Nach Schätzungen des Bundesumweltministeriums aus 2020 sind von der Verordnung rund vier Millionen Ofenbesitzer betroffen.
Was tun, wenn mein Kaminofen betroffen ist?
Auf jedem Ofen sollte das Alter der Anlage gekennzeichnet sein. Sollte solch eine Kennzeichnung fehlen, kann ein örtlicher Schornsteinfeger aushelfen. Dieser kann dann außerdem anhand von Messdaten herausfinden, ob der eigene Kaminofen die erforderlichen Grenzwerte einhält oder nicht.
Sollte dieser Fall nicht gegeben sein, muss der Ofen außer Betrieb genommen oder nachgerüstet werden.
Eine Nachrüstung kostet je nach Ofen rund 700 Euro - Tendenz steigend. Sollte der Schornstein nachgerüstet werden müssen, können Zusatzkosten in Höhe von bis zu 2000 Euro anfallen.
Klassische Schwedenöfen kosten im Baumarkt im günstigen Fall rund 300 Euro. Sollte der neue Kaminofen durch einen Schornsteinfeger gesetzt und aufgestellt werden, fallen bis zu 1500 Euro an.
Diese Strafen drohen bei Nichtbeachtung
Wer einfach weiter heizt, obwohl der Kaminofen die vorgegebenen Grenzwerte überschreitet, muss mit einem ordentlichen Bußgeld rechnen. Festgestellt werden die Emissionen bei regelmäßigen Kontrollen des Schornsteinfegers. Dieser übermittelt die Daten an die zuständige Emissionsbehörde, die Eigentümer im Falle einer Überschreitung benachrichtigen.
Bei Nichtbeachtung können im schlimmsten Fall Strafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro fällig werden.
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 08. Januar 2024 | 17:15 Uhr