Zuschuss vom Staat Wieder Fördergelder für Heizungstausch: So kommen Sie an das Geld
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29. Mai 2024, 14:13 Uhr
Mindestens 30 Prozent, maximal 70 Prozent an Förderung sind drin: Alle, die ihre alte Gas- oder Ölheizung gegen klimafreundlichere Alternativen tauschen wollen, können sich dafür Geld vom Staat holen.
Neu dabei: Seit Ende Mai können auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften einen Antrag auf Förderung stellen. Bisher gab es das Geld nur für Häuser von Eigentürmern, die diese auch selbst bewohnen.
So funktioniert der Antrag
Zu Anfang der Planungen sollte man sich Expertenrat holen, zum Beispiel von der Verbraucherzentrale oder Energieeffizienzberatern. Denn welche Heizungsart in Frage kommt, ist recht individuell und hängt von vielen Faktoren ab.
Danach muss ein Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Heizungsfirma abgeschlossen werden. Ohne den kann man keinen Fördermittelantrag stellen.
Die Beantragung läuft online auf der Website der KfW-Bank. Eine Zusage gibt es bei vollständigen Unterlagen schon nach wenigen Minuten. Das Geld ist damit reserviert. Achtung: Das Geld wird wahrscheinlich erst ab September ausgezahlt.
Wer vorher schon loslegt, kann auch im Nachhinein noch einen Förderantrag stellen, und zwar bis zum 30. November.
Diese Heizungssysteme werden gefördert
- Biomasseheizungen, also zum Beispiel für das Heizen mit Pellets
- Wärmepumpen
- der Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz
- solarthermische Anlagen
- Brennstoffzellenheizungen
- Hybridheizungen
So steigert man die Förderungssumme
Wer die Mindestförderung von 30 Prozent der Gesamtsumme aufstocken will, hat mehrere Optionen:
- Für bestimmte Wärmepumpen gibt es einen Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozent. Heizungsfirmen kennen die genauen Modelle.
- Bis 2028 gibt es ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter Gas- und Ölheizungen sowie von Nachtspeicherheizungen und alten Biomasseheizungen für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer hinzu. Nach 2028 schrumpft der Geschwindigkeits-Bonus.
- Für Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, die ihre Immobilie selbst bewohnen, kommt ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent hinzu.
- Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen bestimmten Staub-Emissionsgrenzwert einhalten.
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 29. Mai 2024 | 17:15 Uhr