Organspende
Mit den eigenen Organen anderen Menschen ein neues Leben zu schenken, ist nicht nur nach dem eigenen Tod möglich. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / BSIP

Organspende Leber, Niere, Lunge: Wie funktioniert eine Lebendorganspende?

31. Januar 2025, 11:04 Uhr

Anderen Menschen mit den eigenen Organen ein neues Leben zu schenken, ist nicht nur nach dem eigenen Tod möglich. Viele menschliche Organe können zumindest teilweise auch als Lebendspende weitergegeben werden. Was genau ist eine Lebendorganspende, welche Voraussetzungen muss ein potenzieller Spender erfüllen - und was ist im Vorfeld zu beachten? Ein Überblick.

Was ist eine Lebendspende?

Als Lebendspende wird die Übertragung eines Organs bzw. eines Teilorgans von einem lebenden Spender oder einer Spenderin auf eine Empfängerin oder einen Empfänger bezeichnet.

Welche Organe sind für eine Lebendspende geeignet?

In Deutschland werden derzeit Nieren und Teile der Leber von lebenden Spendern übertragen. Medizinisch möglich ist auch die Übertragung eines Teils der Lunge, eines Teils des Dünndarms und der Bauchspeicheldrüse. Letztere wird in Deutschland jedoch nicht als Lebendspende transplantiert.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Lebendspende?

Die Organentnahme bei der Lebendspende ist wie bei der Organspende von Verstorbenen im Transplantationsgesetz geregelt. Die Lebendspende ist der postmortalen Spende nachgeordnet. Das bedeutet, dass eine Lebendspende nur dann erfolgt, wenn zum Zeitpunkt der Transplantation kein geeignetes Organ eines verstorbenen Menschen zur Verfügung steht. Die Regelung soll den physischen und psychischen Schutz einer möglichen Lebendspende sicherstellen, da eine Organentnahme einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Spenderin darstellt.

Patientin im Krankenhaus
Die Lebendspende ist der postmortalen Spende im Transplantationsgesetz nachgeordnet. (Symbolbild) Bildrechte: Colourbox.de

Welche Voraussetzungen müssen für eine Lebendspende erfüllt sein?

  • Der Lebendspender muss volljährig und einwilligungsfähig sein.
  • Im Vorfeld muss eine umfassende Risikoaufklärung über die Organentnahme stattgefunden haben.
  • Der Lebendspender muss der Organentnahme zugestimmt haben.
  • Der Lebendspender muss aus medizinischer Sicht geeignet sein.
  • Das Risiko für den Lebendspender darf nicht größer sein als die Operation selbst. Die Organentnahme darf über die möglichen unmittelbaren Folgen für den Spender hinaus keine unmittelbaren schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen zur Folge haben.
  • Zum Zeitpunkt der Transplantation darf kein passendes postmortal entnommenes Spenderorgan zur Verfügung stehen. Um diese Prüfung gewährleisten zu können, muss der Empfänger des Spenderorgans auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen.
  • Der Spender und ggf. der Empfänger eines Lebendorgans müssen sich zuvor bei einer Lebendspende-Kommission (überwiegend bei den Landesärztekammern ansässig) vorstellen.

Worüber muss die Spenderperson aufgeklärt werden?

Ärztlich ist die spendende Person über folgende Aspekte aufzuklären:

  • Zweck und Art des Eingriffs
  • die Untersuchungen sowie das Recht, über die Ergebnisse der Untersuchungen in Kenntnis gesetzt zu werden
  • Schutzmaßnahmen, die der Spenderin selbst dienen und mögliche Folgen durch die Organ- oder Gewebeentnahme für die Gesundheit des Spenders
  • Ärztliche Schweigepflicht
  • Die zu erwartende Erfolgsaussicht der Spende und die Bedeutung, die der Spender dieser womöglich beimisst
  • Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
  • Die Tatsache, dass eine Einwilligung des Spenders für die Organ- oder Gewebeentnahme nötig ist. Diese muss schriftlich vorliegen, unterschrieben von Spender, Aufklärer sowie einem weiteren Arzt. Sie muss die versicherungsrechtliche Absicherung gesundheitlicher Risiken beinhalten und kann jederzeit seitens des Spenders zurückgezogen werden.

Wer kann Lebendspenderin werden?

Eine Organ-Übertragung von einem lebenden Spender ist nur möglich an:

  • Verwandte ersten oder zweiten Grades
  • Ehepartner
  • Eingetragene Lebenspartner / Lebenspartnerin
  • Verlobte
  • andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit nahe stehen

Mutter und Vater mit Kind in einem Park bei Sonnenuntergang.
Nahe Verwandte können Lebendspender sein. (Symbolbild) Bildrechte: Colourbox.de

Wer trägt die Kosten einer Lebendspende?

Die anfallenden Kosten für Voruntersuchungen, Transplantation, stationären Aufenthalt und gesetzlich vorgeschriebene Nachsorge des Spenders trägt die Krankenkasse des Empfängers.

An wen wenden sich Menschen, die eine Lebendspende in Erwägung ziehen?

Zunächst ist ein Arzt eines Transplantations- oder Dialysezentrums, in dem der nahestehende Mensch betreut wird, der Ansprechpartner für das Anliegen. In diesem Gespräch erfolgt die erste Einschätzung darüber, ob eine Lebendspende überhaupt in Frage kommt.

Schnellere Hilfe durch Überkreuzspende?

Nach Angaben der Medizinischen Hochschule Hannover warten derzeit mehr als 6.500 Patientinnen und Patienten in Deutschland auf eine Spenderniere (Stand 2024). Die aktuelle Wartezeit auf eine postmortal gespendete Niere beträgt im Durchschnitt sechs bis acht Jahre.

Künftig soll es mehr Möglichkeiten geben, eine Spenderniere zu erhalten – durch die sogenannte "Überkreuzspende" (Cross-Over-Lebendspende). Einen Gesetzentwurf dazu hat das Kabinett im Jahr 2024 beschlossen.

Dialyse 4 min
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4 min

Brisant Di 17.09.2024 17:15Uhr 04:04 min

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Wie funktioniert die Überkreuzspende?

Spender oder Spenderin kann bisher nur eine nahestehende Person sein. Manche Spender-Empfänger-Paare sind jedoch nicht kompatibel. Bei ihnen ist eine Organtransplantation nicht möglich - zum Beispiel bei Blutgruppen- oder Gewebeunverträglichkeiten. Hier soll künftig die Überkreuzspende möglich sein: Dabei werden zwei inkompatible Spenderpaare zusammengebracht und können dann sozusagen "über Kreuz" spenden.

Dazu soll ein nationales Programm zur Überkreuz-Lebendspende und ein Pool von inkompatiblen Organspenderpaaren aufgebaut werden. Aus diesem Pool werden kompatible Organspenderinnen und -spender sowie Organempfängerinnen und -empfänger ermittelt.

Hinweis Dieser Artikel wurde erstmals am 08. September 2021 veröffentlicht und am 17.09.2024 aktualisiert.

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | BRISANT Classix | 31. Januar 2025 | 17:15 Uhr

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