Corona-Impfstoff Astrazeneca räumt mögliche Nebenwirkungen ein und hat keine Zulassung mehr
Hauptinhalt
09. Mai 2024, 13:11 Uhr
Inhalt des Artikels:
In einem der ersten Zivilprozesse gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland hat das Oberlandesgericht Bamberg das Unternehmen Astrazeneca vor wenigen Wochen zu einer umfassenden Auskunft über Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs "Vaxzevria" verurteilt.
Das Unternehmen muss nach der Klage einer 33 Jahre alten Frau aus Oberfranken Daten zu allen bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs zur Verfügung stellen sowie zu sämtlichen weiteren Erkenntnissen, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs von Bedeutung sein können, "soweit diese das Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) betreffen". Dafür habe Astrazeneca mehrere Wochen Zeit, heißt es vom Gericht.
Impfstoff könne Nebenwirkung TTS verursachen
Der britischen Tageszeitung "The Telegraph" zufolge habe das Unternehmen vor wenigen Tagen solche Auskünfte erteilt. Allerdings nicht in Deutschland, sondern vor einem Gericht in London, wo sich Astrazeneca in einer Sammelklage verantworten muss. Laut "Telegraph" habe das Unternehmen eine schädliche, zuvor nicht aufgeführte Nebenwirkung eingestanden.
Die Zeitung zitiert Gerichtsdokumente, in denen es heißen soll, dass durch den Impfstoff Vaxzevria seltene Nebenwirkungen der Blutgerinnung entstehen können. Genauer heißt es, dass der Impfstoff "in sehr seltenen Fällen TTS verursachen" könne. TTS gilt als eine mögliche Komplikation nach einer Corona-Impfung. Sie kann zur Bildung von Blutgerinnseln an Gehirn- oder Bauchgefäßen führen.
Der "Telegraph" schätzt ein, dass das Eingeständnis von Astrazeneca dazu führen könnte, dass neben den Sammelklagen in Großbritannien auch Einzelkläger ihre Schadenersatzforderungen durchsetzen können. In London sollen derzeit 51 Fälle verhandelt werden. Dabei es geht es insgesamt um Zahlungen in dreistelliger Millionen-Höhe.
Frau aus Oberfranken fordert Schadenersatz
Die 33-jährige Klägerin aus Oberfranken hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin von Astrazeneca impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie wurde ins Koma versetzt, letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Sie fordert von dem britisch-schwedischen Unternehmen Schmerzensgeld und Schadenersatz. In erster Instanz hatte das Landgericht Hof die Klage der Frau abgewiesen.
Doch nun die Berufung: Die Frau fordert weiter mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld von Astrazeneca sowie 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Die Anwälte von Astrazeneca schlossen einen Vergleich mit der Klägerin bislang aus. Bis heute ist völlig unklar, ob das Eingeständnis möglicher Nebenwirkungen zu einer Verurteilung von Astrazeneca führen kann.
Keine EU-Zulassung mehr für Vaxzevria
In der EU ist der der Corona-Impfstoff jedenfalls nicht mehr zugelassen. Die Rücknahme der Marktzulassung trat am Dienstag (07.05.) in Kraft. Inwieweit mögliche Nebenwirkungen dabei eine Rolle spielen, ist unklar. Nach Angaben von Astrazeneca gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sei dieser Schritt "aus kommerziellen Gründen" selbst beantragt worden. Als Grund wird "mangelnde Nachfrage" angegeben.
Seit dem Ende der Pandemie seien mehrere Varianten von Covid-19-Impfstoffen entwickelt worden, heißt es vom Unternehmen. Deswegen gebe es nun einen Überschuss an verfügbaren aktualisierten Präparaten. "Dies hat zu einem Rückgang der Nachfrage nach Vaxzevria geführt, das nicht mehr hergestellt oder geliefert wird", heißt es weiter.
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 03. Mai 2024 | 17:15 Uhr