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Erste Hilfe zu leisten ist Pflicht. (Archiv) Bildrechte: imago images/Panthermedia

Erste HilfeAls Ersthelfer am Unfallort: Darauf muss man achten!

06. Oktober 2024, 11:06 Uhr

Dass Menschen zum Teil schwerste Unfälle überleben, haben sie häufig denen zu verdanken, die zuerst am Unfallort sind: den Ersthelfern. Doch nicht jeder, der helfen will, kann es auch. Was muss man wissen, wenn man als Ersthelfer gefragt ist? UND: Ist man verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten - auch wenn man gar nicht weiß, was zu tun ist?

1. Unfallstelle sichern

Erste-Hilfe-Maßnahmen können in verschiedenen Situationen notwendig sein - etwa bei einem Autounfall. Insbesondere auf Landstraßen und Autobahnen ist es zwingend notwendig, zunächst die Unfallstelle abzusichern und den Verletzten aus der Gefahrenzone des fließenden Verkehrs zu bringen.

Erst dann ist es möglich, sich intensiver um den Hilfebedürftigen zu kümmern. Damit sorgt man dafür, das eigene Leben und das aller Unfallbeteiligten nicht in zusätzliche Gefahr zu bringen.

2. Notruf wählen

Egal, ob es sich um einen Verkehrs- oder Badeunfall handelt, ob ein Kollege im Büro einen Herzinfarkt erleidet oder es zu Hause einen Unfall gibt - informieren Sie so schnell wie möglich via Notruf 112 einen Notarzt. Im Notfall zählt jede Minute.

Der Notruf 112 gilt europaweit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Franziska Kraufmann

Versuchen Sie, am Telefon möglichst ruhig zu bleiben und geben Sie folgende Informationen durch:

  • Was ist passiert?
  • Wo ist der Unfallort?
  • Wie war der Unfallhergang?
  • Welche Verletzungen haben die Geschädigten?
  • Wann war der Unfall?
  • Wer meldet den Unfall?

Im Anschluss nicht sofort auflegen, sondern zunächst auf Rückfragen der Notrufzentrale warten. Es kann sein, dass Sie per Telefon Anweisungen bekommen, was als Nächstes zu tun ist.

3. Lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten

Gibt es mehrere Verletzte, dann ist abzuwägen, wer am dringendsten Hilfe benötigt. Opfer, die nicht mehr ansprechbar sind, sollten die primäre Aufmerksamkeit bekommen. Zunächst also prüfen, ob eine Person noch regelmäßig atmet. Ist das nicht der Fall, sollte eine Herzdruckmassage mit Beatmung angewendet werden.

Atmet ein Unfallopfer nicht regelmäßig, sollte eine Herzdruckmassage angewendet werden. Bildrechte: IMAGO / Shotshop

Und die geht so: 30-mal kräftig auf die Mitte des Brustkorbs drücken, rund fünf Zentimeter tief. Um den richtigen Rhythmus zu finden, also rund 100 Stöße pro Minute, hilft der Refrain des Bee-Gees-Songs "Staying Alive". Mit diesem Beat bleibt man genau im Takt. Danach zweimal beatmen und wieder von vorn beginnen.

  • Sie strecken mit einer Hand das Kinn des Bewusstlosen nach oben und halten mit dem Daumen den Mund offen.
  • Drücken Sie mit Zeigefinger und Daumen der anderen Hand die Nase des Bewusstlosen zu.
  • Blasen Sie Ihre eigene Atemluft etwa eine Sekunde lang in den Mund (oder alternativ die Nase). Der Brustkorb muss sich beim Beatmen sichtlich heben.

Eine Mund-zu-Mund- bzw. Mund-zu-Nase-Beatmung ist für Laien nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist aber, dass Sie durchgehend eine Herzdruckmassage durchführen, bis der Rettungsdienst oder der Notarzt eintreffen.

Überstrecken Sie den Kopf des Opfers, wenn Sie es beatmen. Bildrechte: imago images / Science Photo Library

4. Blutungen stillen

Atmet das Unfallopfer, blutet aber stark, müssen die Blutungen gestillt werden. Dafür Einmalhandschuhe aus dem Verbandskoffer verwenden, um sich vor eventuellen Infektionen zu schützen. Ist der Verletzte bei Bewusstsein, sollte er gebeten werden sich hinzulegen, um einem Kreislaufkollaps vorzubeugen.

Dann einen Druckverband anlegen: Die Wunde mit einer sterilen Wundauflage abdecken und mit einem Verband fixieren, der einige Male um den verletzten Körperteil herumgewickelt wird. Danach ein zweites Druckpolster auflegen und es ebenfalls umwickeln.

Der Verband muss fest, aber nicht zu fest sitzen. Die Blutzufuhr darf nicht unterbrochen werden! Dann das verletzte Körperteil möglichst hoch lagern.

Blutungen mit einem doppelten Druckverband stillen! Bildrechte: Colourbox.de

5. Stabile Seitenlage anwenden

Ist ein Unfallopfer bewusstlos, atmet aber noch, sollte es in die stabile Seitenlage gebracht werden, damit die Atemwege frei bleiben. Dabei ist vor allem darauf zu achten, dass der Arm so unter dem Kopf gelagert wird, dass dieser überstreckt ist. Währenddessen mit dem Betroffenen sprechen und über den Kopf streicheln. Auch Bewusstlose sind für Fürsorge empfänglich.

Achten Sie darauf, dass der Körper des Verletzten warm bleibt. Nutzen Sie dafür die Erste-Hilfe-Decke aus dem Verbandskasten, andere Decken oder Jacken. Bleiben Sie bei dem Verletzten und überprüfen Sie permanent die Atmung.

Das Unfallopfer wird auf die Seite gedreht. Bildrechte: IMAGO / Jochen Tack

Erste Hilfe - nicht Ehrensache, sondern Pflicht!

Übrigens: Erste Hilfe zu leisten ist keine Ehrensache, sondern Ihre Pflicht. Das ist im Strafgesetzbuch festgeschrieben. Wer sich weigert, bei einem Unfall als Ersthelfer tätig zu werden, obwohl es notwendig und durchaus zumutbar ist, muss mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Keinen Erste-Hilfe-Kurs absolviert zu haben ist keine Ausrede dafür, im Ernstfall untätig zu bleiben. Denn auch den Unfallort zu sichern, den Notruf zu wählen und das Unfallopfer zu trösten ist Teil einer Ersten Hilfe.

Rechtssicherheit für Ersthelfer

Dass Ersthelfer nur in den wenigsten Fällen ausgebildete Mediziner sind, versteht sich von selbst. Dennoch sollten auch Laien nicht zögern, im Ernstfall aktiv zu werden. Mit rechtlichen Konsequenzen müssen sie nicht rechnen, wenn ihnen dabei unwissentlich ein Fehler unterläuft. Wer Erste Hilfe leistet, ist rechtlich auf der sicheren Seite.

Zum einen sind Ersthelfer automatisch gegen körperliche Schäden gesetzlich versichert. Zum anderen haften Ersthelfer nicht, wenn die Erste-Hilfe-Maßnahme falsch angewendet wird. Durch Schäden oder Auslagen entstandene Kosten werden durch die Versicherungen der Unfallbeteiligten ersetzt.

Quellen und weiterführende Links

BRISANT
DRK

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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 17. März 2024 | 17:00 Uhr