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Was genau Volksverhetzung ist, steht im Strafgesetzbuch (StGB) im Paragraph 130. Bildrechte: picture alliance/dpa | Oliver Berg

Nach dem Sylt-SkandalWelche Strafen drohen bei Volksverhetzung?

30. Mai 2024, 08:42 Uhr

Ein Dorffest in Thüringen, eine Party auf Sylt, ein Schützenfest in Niedersachsen: Überall dort ermittelt der Staatsschutz wegen Volksverhetzung, Hitlergrüßen und "Ausländer raus"-Parolen. Was aus Sicht der Beschuldigten möglicherweise ein harmloser Spaß sein sollte, kann für sie böse enden: Für Volksverhetzung drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren - oder Geldstrafen.

Ein Eintrag ins Führungszeugnis kommt in vielen Fällen noch obendrauf, was für einige Verurteilte ein echtes Problem werden kann.

Auf Volksverhetzung stehen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren - oder Geldstrafen. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Wie ist Volksvehetzung definiert?

Wer zu Hass oder zu Gewalttaten aufruft, wer gegen einen oder mehrere Menschen einer bestimmten Gruppe, Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung hetzt, macht sich strafbar. Er oder sie begeht Volksverhetzung nach Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs.

Unter Volksverhetzung fällt aber auch die Verherrlichung, Billigung oder Leugnung von Nazi-Verbrechen während des Dritten Reiches. Ein Beispiel: Es ist verboten zu behaupten, dass Juden im Dritten Reich gar nicht verfolgt wurden. Solch eine Behauptung ist auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Das ehemalige KZ Auschwitz-Birkenau: Wer den Holocaust leugnet, wird wegen Volksverhetzung bestraft. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Robert Michael

Was droht den Menschen aus dem Sylt-Video?

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Ist das alles von der Meinungsfreiheit gedeckt?

Artikel 11 im Grundgesetz schützt die Freiheit der eigenen Meinung - ein hohes Gut. Wichtig aber: Diese Meinung darf keine unwahre Tatsachenbehauptung sein. Meinungsfreiheit endet, wenn die Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. Die genaue Abgrenzung aber ist schwierig und muss von Fall zu Fall geklärt werden.

Meinungsfreiheit im Artikel 11 des Grundgesetzes deckt nur Meinungen, die keine falschen Tatsachen behaupten. Bildrechte: IMAGO/IPON

Und was ist mit "Deutschland den Deutschen"?

Ermittelt der Staatsschutz wegen der Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus", schauen die Ermittler vor allem auf den Kontext, in dem sie gerufen wurde. An welchem Ort wurde der Satz gesagt, wer spricht ihn in welchem Umfeld aus, gibt es weitere rechtsextreme Kennzeichen?

In manchen Fällen haben Beschuldigte dann vor Gericht gesagt, dass sie den Satz ironisch verwendet haben. Eine riskante Strategie, die in den überwiegenden Fällen nicht aufgeht. Ironie als Ausrede? Viele Juristen meinen: Gar nicht erst probieren!

Quellen und weiterführende Links:

Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 28. Mai 2024 | 17:15 Uhr