Prozess in LeipzigHitlergruß: Melanie Müller zu hoher Geldstrafe verurteilt
Im Hitlergruß-Prozess gegen die Schlagersängerin Melanie Müller ist am Freitag (23.08.) das Urteil gefallen. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte die 36-Jährige zu einer hohen Geldstrafe. Demnach muss sie 160 Tagessätze zu je 500 Euro (80.000 Euro) zahlen.
Mit dem Strafmaß ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte 95 Tagessätze zu je 60 Euro gefordert. Die Verteidigung hatte in beiden Anklagepunkten auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hitlergruß und Drogenbesitz
Müller musste sich verantworten, weil sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft im September 2022 auf einer Bühne in Leipzig mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben soll. Das hatte sie bestritten.
Gegenüber Medien sagte sie, die Geste gehöre seit Jahren zu ihrem Bühnenauftritt. Auch habe die Handbewegung keinen rechtsradikalen Hintergrund. In einem Statement erklärte sie damals, sie habe mit "mit Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut nichts am Hut".
Da in Müllers Leipziger Wohnung zudem 0,69 Gramm Kokain und eine Ecstasy-Tablette gefunden wurden, wurde sie des Besitzes von Betäubungsmitteln für schuldig befunden.
Im TV und auf der Bühne erfolgreich
Müller wurde in Oschatz in Sachsen geboren. Die Sängerin hatte in den vergangenen zehn Jahren Realityshows im Fernsehen wie das "Dschungelcamp" und "Big Brother" gewonnen. Heute tritt sie als Sängerin auf Mallorca auf.
Quellen und weiterführende Links
BRISANT
dpa
Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 23. August 2024 | 17:15 Uhr