Arbeitsrecht Darf mich mein Chef anrufen wenn ich frei habe?

26. September 2024, 18:36 Uhr

Wer kennt es nicht: Man liegt am Strand und will seinen Urlaub genießen und sobald sich die wohlverdiente Langeweile anschleicht, checkt man doch seine Mails. Vielleicht kommt sogar ein dienstlicher Anruf.

Sich von den Pflichten abzugrenzen, die nach der Freizeit wieder auf einen warten, ist nicht einfach. Aber dürfen mich meine Vorgesetzten im Urlaub überhaupt anrufen? Und was sind meine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer?

Eine Person liegt auf einem Liegestuhl an einem Strand mit Palmen. 3 min
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Brisant Mi 10.07.2024 17:20Uhr 02:44 min

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Muss ich im Urlaub erreichbar sein?

Es ist nicht verboten, dass Chefs ihre Mitarbeiter im Urlaub anrufen. Sie dürfen aber grundsätzlich nicht erwarten, dass der Anruf entgegengenommen, E-Mails gelesen oder gar beantwortet werden.

Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) steht ausdrücklich, dass der Urlaub der Erholung dient. Dann ruht die "Hauptleistungspflicht" der Beschäftigten. Mit anderen Worten: Arbeitnehmer haben ein Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub.

Arbeitet man doch, muss der Urlaub entsprechend nachgeholt werden. Das gilt auch, wenn der Chef oder die Chefin direkt nach dem Urlaub ein Arbeitsergebnis erwartet, das nur zu erreichen ist, wenn während des Urlaubs gearbeitet wird.

Frau mit Laptop am Strand
Wer in den Urlaub fährt, darf den Laptop zu Hause lassen. Bildrechte: IMAGO / Pond5 Images

Anrufe und Mails nach Feierabend

Wie sieht es nach Feierabend aus? Hier kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung steht.

Sind dort Anrufe nach Feierabend ausdrücklich erlaubt, muss man sie auch annehmen. Doch auch dann gilt: Es gibt eine gesetzlich geregelte Höchstarbeitszeit! Sie beträgt in der Regel acht Stunden, es gibt aber Ausnahmen. Zwischen zwei Arbeitseinsätzen muss eine Pause von elf Stunden eingehalten werden.

Recht auf Nichterreichbarkeit

Wenn nichts festgeschrieben ist, muss man auch im Urlaub nicht auf WhatsApp, E-Mail und Co. reagieren. Das Diensthandy darf nach Feierabend ausgeschaltet werden. Und die private Handynummer muss dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden.

Wer nicht im Dienst ist und Anrufe, Mails oder Nachrichten seines Vorgesetzten nicht beantwortet, hat also das Recht auf seiner Seite. Auch wenn es in Deutschland und auf EU-Ebene noch kein Gesetz gibt, das ein Recht auf Nichterreichbarkeit explizit festschreibt.

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 03. September 2024 | 17:15 Uhr

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