Reisefrust Flugreise: Was tun, wenn das Gepäck verloren geht?
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09. April 2024, 08:29 Uhr
Aufgrund von Personalmangel ist an manchen deutschen Flughäfen derzeit die Hölle los. Kein Wunder, dass so manches Gepäckstück auf der Strecke bleibt, während der Fluggast sicher ans Urlaubsziel gebracht wird. Was sollte man beachten, wenn ein Gepäckstück auf Reisen komplett verlustig geht - und was, wenn es verspätet oder beschädigt eintrifft? Alle Rechte und Pflichten im Überblick.
Endlich hat man es in den wohlverdienten Urlaub geschafft. Nur das am Flughafen aufgegebene Reisegepäck, das ist auf der Strecke geblieben. Was tun?
Verlust, Verspätung, Beschädigung des Reisegepäcks - was tun?
Fehlt Ihr Gepäck auf dem Gepäckband oder ist es beschädigt eingetroffen, sollten Sie direkt auf dem Flughafen aktiv werden. Am Schalter Ihrer Airline können Sie einen sogenannten Property Irregularity Report (PIR) ausfüllen. Damit können Sie nachweisen, dass der Schaden im Zusammenhang mit dem Flug entstanden ist. Außerdem wichtig: Den Gepäckaufkleber vom Check-in als Nachweis aufbewahren!
Für die Meldung von Schaden, Verlust oder die Verspätung von Gepäck gelten folgende Fristen:
- Verloren gegangenes oder beschädigtes Gepäck muss innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden.
- Trifft das Gepäck mit Verspätung am Urlaubsort ein, muss das innerhalb von 21 Tagen nach seinem Eintreffen der Airline gemeldet werden.
Gleiches gilt, wenn man eine Pauschalreise gebucht hat. Dann sollte man Schaden, Verlust oder Verspätung innerhalb der angegebenen Fristen jedoch zusätzlich dem Reiseveranstalter mitteilen.
Koffer verloren oder verspätet - wer kommt für Ersatz auf?
Geht das Fluggepäck nach dem Check-in verloren, wird es beschädigt oder trifft es verspätet am Urlaubsort ein, haben Reisende Anspruch auf Schadenersatz.
Trifft der Koffer gar nicht oder verspätet ein, darf man sich am Urlaubsort mit Ersatzkleidung und den nötigsten Hygieneartikeln ausstatten. Die Kosten dafür muss die Airline übernehmen. Deshalb ist es wichtig, die Belege für die Käufe gut aufzubewahren.
Aber: Luxus-Shopping auf Kosten der Fluggesellschaft ist nicht drin! Erstattet wird nur das Allernötigste und Kleidung in der Regel nur zu 50 Prozent, da sie später weiter getragen werden kann. Als Allernötigstes gilt in der Regel Zahnbürste, Unterwäsche, Schlafanzug oder Badehose. Geht der Koffer auf der Heimreise verloren, wird in der Regel keine Ersatzkleidung bezahlt.
Wieviel muss die Fluggesellschaft erstatten?
Taucht der Koffer nach ein paar Tagen wieder auf, muss er von der Fluggesellschaft kostenfrei zum Hotel bzw. der Heimatadresse des Reisenden gebracht werden. Ist das innerhalb von 21 Tagen nicht der Fall, gilt er als verloren.
Bleibt es verschollen oder wurde das Gepäck auf dem Flug beschädigt, muss die Airline dafür haften. Allerdings nur bis zu einem Wert von etwa 1.500 Euro pro Person.
Neupreise werden nur für nachweislich neue Gegenstände erstattet, darüber hinaus gilt ein Zeitwert. Wertgegenstände wie Schmuck, Geld oder Laptops werden nicht erstattet, denn die gehören eigentlich ins Handgepäck.
Ratsam ist es, seinen gepackten Koffer zu fotografieren. Das hilft im Ernstfall, die Angaben zu belegen. Auch ein Schaden am Gepäck sollte umgehend dokumentiert werden.
Mehr Entschädigung bei Pauschalreise
Mehr rausholen kann, wer eine Pauschalreise gebucht hat. Denn dann ist die Verspätung oder das Abhandenkommen des Gepäcks ein Reisemangel, den Sie beim Reiseveranstalter geltend machen können. Je nach individueller Beeinträchtigung, können Ihnen 15 bis 20 Prozent des Reisepreises erstattet werden.
Quellen und weiterführende Links
BRISANT
verbraucherzentrale.de
adac.de
flightright.de
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 26. Juli 2022 | 17:15 Uhr