Flugreise
Flug verspätet oder gestrichen? Diese Rechte haben Sie. Bildrechte: Colourbox.de

Urlaub Chaos und Warten am Flughafen - So fliegen Sie trotzdem entspannt in den Urlaub

15. März 2024, 08:59 Uhr

Lange Schlangen vor den Schaltern und genervte Passagiere - Der Aufenthalt an Flughäfen kann zurzeit zum Horror werden. BRISANT hat Tipps und Tricks, wie Sie trotzdem entspannt in den Urlaub fliegen. Zum Beispiel mit dem Online-Check-in oder dem richtigen Bordgepäck.

Die Corona-Pandemie hat bei vielen Airlines zu einem Personalmangel geführt, weil Mitarbeitende in der weitgehend beschäftigungslosen Zeit die Branche gewechselt haben.

Das ist jetzt, wo der Flugverkehr an deutschen Flughäfen wieder richtig anläuft, deutlich zu spüren. Das Streichen zahlreicher Flüge und Probleme bei der Abfertigung für verbliebene Verbindungen führen zu enormen Wartezeiten. Damit der Urlaub nicht direkt mit großem Frust beginnt, gibt es Dinge, die man beachten sollte.

Beim Buchen eines Fluges gilt aktuell: Lieber auf Nummer sicher gehen. Das bedeutet, dass nicht Flüge mit den kürzesten Umstiegszeiten, nur weil sie möglicherweise günstiger sind, gebucht werden sollten. Mehr Zeit beim Umstieg und am besten Direktflüge sind eher ratsam. Wo möglich, sollten im Voraus feste Sitzplätz gebucht werden, auch wenn das meistens extra kostet.

Flug buchen und Check-in

Unser Tipp: Checken Sie online ein und laden Sie die elektronische Bordkarte herunter oder drucken Sie sie aus. Bei einigen Fluggesellschaften kann man bereits zwei Tage vorher bequem vom Sofa aus einchecken und sogar seinen Lieblingsplatz aussuchen.

Wer online eincheckt, kann seinen Koffer oft am speziellen "Baggage drop off"-Schalter loswerden. Der ist für Passagiere gedacht, die bereits eingecheckt sind. Einige Airlines bieten auch einen Vorabend-Check-in an, bei dem Sie den Koffer schon aufgeben können.

Seien Sie früh genug am Flughafen. Rechnen Sie mit Staus auf der Autobahn, verspäteten Zügen (9 Euro Ticket!) oder langen Schlangen bei der Sicherheitskontrolle. Flughäfen raten mindestens drei bis vier Stunden vor Abflug zu erscheinen.

Verpassen Sie den Flug dennoch, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Schadenersatz. Im Februar hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einem Paar Schadenersatz zugesprochen, das es nicht rechtzeitig zum Boarding schaffte, obwohl es mit ausreichend Vorlauf am Flughafen war. Die beiden hatten sich 90 Minuten vor dem Abflug an der Sicherheitskontrolle angestellt. Den Check-In hatten sie sogar schon deutlich früher als die empfohlenen zwei Stunden vor Abflug gemacht. In diesem Fall haftet die Bundesrepublik, weil die Sicherheitskontrolle in ihrem Auftrag durchgeführt wird.

Allerdings sollten Sie die Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle darauf aufmerksam machen, wenn es knapp wird. Sonst tragen Sie unter Umständen eine Mitschuld, wenn Sie den Flug verpassen.

Was darf ins Handgepäck?

Die meisten Airlines erlauben nur ein einziges Gepäckstück an Bord, um unnötige Warteschlangen an der Sicherheitskontrolle zu vermeiden. Alle wichtigen Fluggesellschaften akzeptieren Handgepäck-Maße von 55 x 35 x 20 cm. Wiegen darf es zwischen 5 und 8 kg. Erkundigen Sie sich vorher über Umfang und Gewicht.

  • Flüssigkeiten und Gels dürfen nur in Behältern zu je 100 ml an Bord. Dazu zählen: Zahnpasta, Shampoo, Nagellack, Rasierschaum, Parfum, Haarspray, Deospray oder Cremes. Auch E-Zigaretten gehören in den Beutel. Ein Einweg-Feuerzeug darf mit an Bord - es sei denn, Sie fliegen auf die Kap Verden. Dort ist die Einfuhr von Feuerzeugen (auch im Koffer) verboten!
  • Alle Behälter müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel passen.
  • Der darf nur maximal 1 Liter fassen (ca. 20 x 20 cm).
  • Nur 1 Beutel pro Passagier.

Wertvolle Gegenstände wie Laptops oder Schmuck sollten Sie immer im Handgepäck transportieren. Gehen solche Wertgegenstände mit dem aufgegebenen Koffer verloren, muss die Fluggesellschaft nämlich keinen Schadenersatz leisten.

Durchsichtiger Plastikbeutel für kleine Mengen an Flüssigkeiten und Gels, Pasten, Cremes
So ist es richtig: Flüssigkeiten in 100 ml-Behältern gehören in einen wiederverschießbaren Beutel. Bildrechte: IMAGO / Jochen Tack

Ausnahmen: Babynahrung und Medikamente

Ausnahmen gibt es für Babynahrung und Medikamente (z.B. Insulin). Wer auf Arznei angewiesen ist, sollte eine Bescheinigung oder ein Rezept vom Arzt dabeihaben. Wer Babynahrung braucht, sollte nur so viel einpacken, wie für den Flug nötig ist.

Tipp: Kaufen Sie Reisegrößen oder füllen Sie Duschgel etc. vorher in 100 ml-Fläschchen ab. Große Sonnencreme-Tuben oder die Flasche Nagellackentferner gehören gut verpackt in den Koffer.

Darf Essen mit ins Handgepäck?

Ja! Aber nur festes Essen wie belegte Brote, ein hartgekochtes Ei, Obst oder Kekse schaffen es durch den Sicherheitscheck. Aufstriche, Honig oder Joghurt gelten als Flüssigkeit und müssen in den transparenten Beutel (100 ml Größe beachten).

Nach der Kontrolle dürfen Sie nach Herzenslust einkaufen - auch im Duty-free-Shop. Alles darf dann mit an Bord.

Halbvolle Getränkeflaschen oder Dosen werden Ihnen bei der Sicherheitskontrolle abgenommen. Wer sich keine neue Flasche für den Flug kaufen möchte, nimmt am besten eine komplett leere Flasche mit und füllt diese nach der Kontrolle am Wasserspender wieder auf.

Honig-Komposition
Das Glas Honig sol mit in den Urlaub? Keine gute Idee. Bildrechte: Colourbox.de

So läuft's bei der Sicherheitskontrolle

Nach Check-in und Gepäckaufgabe sollte man sich sofort an der Sicherheitskontrolle anstellen. Denn dort entstehen aktuell die größten Verzögerungen an Flughäfen. Dabei gilt: Gut vorbereitet zu sein, ist alles. Packen Sie den Flüssigkeitenbeutel und elektronische Geräte (Handy, Tablet, Laptop) ganz oben ins Handgepäck, dann müssen Sie weniger herumkramen. Diese beiden Dinge werden separat gescannt und gehören daher in eine extra Kiste.

Geldbeutel, Schlüssel, Uhren, Schmuck, dicke Pullis, Gürtel (Metall!), Stiefel oder sogar Schuhe mit Metallnieten müssen Sie ausziehen und in eine Kiste packen.

In die dritte Kiste kommt das eigentliche Gepäckstück. Nehmen Sie alles aus den Hosentaschen, auch zerknüllte Taschentücher, die Bordkarte oder Bonbons. Dass Werkzeuge, Pfefferspray oder lange Messer nicht mit an Bord dürfen, versteht sich von selbst.

Sicherheitscheck am Flughafen
Der Bodyscanner erkennt Taschentücher in Hosentaschen - daher raus damit! Bildrechte: imago/STAR-MEDIA

Das gilt an Bord

An Bord wird derzeit kein Bargeld akzeptiert. Stecken Sie daher EC- oder Kreditkarte ein, wenn Sie etwas kaufen möchten.

Und wenn der Koffer nicht ankommt?

Ihr Handgepäck haben Sie immer im Blick. Das reicht oft für einen Städtetrip, wer länger in den Urlaub fliegt, muss aber meist einen größeren Koffer aufgeben. Dass der auf dem Weg in die Ferien verloren geht, ist der Albtraum eines jeden Urlaubers. Wichtig ist es dann, rechtzeitig den Schaden oder Verlust zu melden. Ist der Koffer weg, haben Passagiere 21 Tage Zeit, das zu melden. Auch wenn der Koffer "nur" zu spät am Urlaubsort ankommt. Denn erst nach Ablauf dieser Zeit gilt das Gepäck offiziell als verloren. Bei Flügen haftet die Airline mit höchstens rund 1.400 Euro pro Fluggast - egal, wie viele Gepäckstücke weg sind. Bei Pauschalreisen können Sie den Reisepreis mindern. Aber auch hier muss umgehend der Reiseleiter oder -veranstalter informiert werden.

Gemeldet werden kann verspätetes oder verlorenes Gepäck bei der Gepäckermittlung bzw. dem "Lost-and-Found-Schalter". Dort können Passagiere auch nach einem "Notfallkoffer" fragen, den viele Airlines anbieten. Mit einem sogenannten "BIL"-Formular wird dann der Inhalt des vermissten Koffers aufgelistet. "BIL" steht für "Baggage Inventory List". In der Liste wird der Kaufpreis des Gepäckstücks, im Koffer enthaltene Gegenstände und deren Wert aufgelistet. Sofern vorhanden, müssen auch eventuelle Quittungen dafür ins Formular.

Geht der Koffer auf dem Weg in den Urlaub verloren, haben Passagiere das Recht, das Nötigste neu zu kaufen - allerdings nur das Nötigste. Für die Erstattung wichtig: Kassenbons aufheben. Geht der Koffer auf dem Weg nach Hause verloren, gilt dieses Recht nicht.

Diese Rechte haben Sie beim Flugstreik?

Welche Rechte Fluggäste haben, richtet sich nach der Dauer der Verspätung, der Entfernung zum Reiseziel und den Umständen. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Fluggäste, die von einem Streik betroffen sind, haben ein Recht auf einen Ersatzflug. Sollte der erst am nächsten Tag starten, muss die Airline auch die Übernachtung bezahlen.
  • Einen Flug, der wegen Streiks nicht stattfindet, können Fluggäste stornieren. Alternativ können Airlines einen Gutschein über den Preis des ungenutzten Tickets ausstellen, der für einen bestimmten Zeitraum (meist ein Jahr) gültig ist.
  • Wer eine Pauschalreise gebucht hat, wendet sich an seinen Reiseveranstalter.
  • Ab einer Verspätung von zwei Stunden auf einem Kurzstreckenflug bis 1.500 Kilometer muss die Airline ihre Kunden mit Getränken und Mahlzeiten versorgen und Telefonate oder E-Mails ermöglichen.

Achtung: Verpassen Fluggäste den Flug, weil sich die Sicherheitskontrollen verzögern, wird es komplizierter als im Falle eines Pilotenstreiks. Die Sicherheitskontrollen obliegen der Bundespolizei, die diese häufig an private Firmen auslagert. Auf Verzögerungen bei den Kontrollen haben die Fluggesellschaften keinen Einfluss. Häufig annulieren Airlines aber dann ihre Flüge, so dass Reisende ihre Ansprüche dennoch geltend machen können.

Quellen und weiterführende Links


BRISANT
ADAC
Airlines
Bundespolizei
Verbraucherzentrale

(Dieser Artikel wurde am 29.06.2022 erstmals veröffentlicht.)

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 29. Juni 2022 | 17:15 Uhr

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