Familie beim Wandern in den Bergen.
Egal ob in die Berge oder ans Meer - die Zuschussmöglichkeiten für einen Familienurlaub sind vielfältig. Bildrechte: IMAGO / allOver-MEV

Mit Zuschuss-Rechner So viel Geld gibt der Staat zum Familienurlaub dazu

01. August 2024, 16:29 Uhr

Urlaub ist für manche Familien purer Luxus, der kaum oder gar nicht bezahlbar ist. Aktuelle Zahlen des Statistischen Amtes der EU zeigen, dass die Hälfte aller einkommensarmen Haushalte in Deutschland sich nicht einmal einen einwöchigen Urlaub leisten könne. Bei Alleinerziehenden seien es sogar mehr als 60 Prozent, denen es nicht möglich sei, einmal im Jahr für eine Woche zu verreisen.

Was viele Familien vielleicht nicht wissen: Der Staat fördert und bezuschusst Familienurlaub.

Welche Art von Urlaub wird gefördert?

Deutschlandweit gibt es rund 80 gemeinnützige Familienferienstätten. Familien können zwischen Unterkünften am Meer und in den Bergen, Ferienhäusern und Appartements mit und ohne Verpflegung wählen. Viele der Angebote bieten zudem auch noch ein kinderfreundliches Begleitprogramm mit Workshops oder attraktiven Spielmöglichkeiten an.

Eine Liste der Familienferienstätten in ganz Deutschland finden Sie hier.

Wer bekommt Unterstützung für den Urlaub?

Das Angebot richtet sich laut den Bundesfamilienministerium insbesondere an Familien in belastenden Familiensituationen, zum Beispiel an kinderreiche Familien mit kleinerem Einkommen oder Alleinerziehende. Viele Familienferienstätten eignen sich zudem für Aufenthalte von Menschen mit Behinderung oder von pflegebedürftigen Menschen.

Damit der Urlaub erschwinglich bleibt, verzichten die Familienferienstätten in der Regel in der Hochsaison auf Preissteigerungen. Je nach Bundesland und Einkommen besteht zudem die Möglichkeit, einen Zuschuss für einen Aufenthalt in einer Familienferienstätte zu erhalten oder von vergünstigten Preisen zu profitieren.

Gut zu wissen: Auch Oma und Opa können mit den Kindern zu ermäßigten Preisen verreisen.

Ob Sie Ermäßigungen für die Ferienstätten bekommen, können Sie mit diesem Rechner überprüfen.

Symbolbild Finanzen: Kleine Puppen stehen auf Geldscheinen und schauen auf eine spiegelnde Fläche. Sie stellen eine Familie mit Kleinkind am See dar.
Nicht alle Bundesländer geben Zuschüsse zum Urlaub, es lohnt sich aber, sich vorm Urlaub über die Möglichkeiten zu informieren. Bildrechte: IMAGO / MiS

Wer bekommt finanzielle Zuschüsse für den Urlaub und was muss man dafür tun?

Elf von 16 Bundesländern gewähren Familien, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, Zuschüsse zur Familienerholung. (Stand August 2023)

Die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen bieten Förderungen an.

Die Höhe der öffentlichen Zuschüsse ist von Land zu Land verschieden. Vor Antritt der Reise kann entweder für jedes Kind oder für jedes Familienmitglied ein Zuschuss beantragt werden. Dies ist allerdings nur in dem Bundesland möglich, in dem die Familie ihren ständigen Wohnsitz hat.

Die Anträge für diese Individualzuschüsse werden meist von den Wohlfahrts- und Familienverbänden auf Orts- oder Landesebene, von den örtlichen Jugend- oder Bezirksämtern, vereinzelt auch von den Trägern direkt bearbeitet. Zum Teil sind auch die Sozialministerien zuständig.

So viel Geld können Sie für den Urlaub bekommen

Wie hoch die Zuschüsse sind, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie leben. Aber um eine Vorstellung davon zu bekommen - zwei Beispiele:

  • In Schleswig-Holstein werden Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit bis zu 12,00 Euro pro Tag und Kind gefördert. Höchstens jedoch 1/3 der zuwendungsfähigen Gesamtkosten pro Kind. Die Familien sollen einen "angemessenen Anteil der Kosten tragen", das heißt: Zwischen 9,70 und 12 Euro pro Tag und Kind zahlen Sie selbst. Insgesamt werden maximal 14 Tage Urlaub gefördert.
  • In NRW können Familien einen Urlaub über die Diakonie Ruhr-Hellweg beantragen. Die Familien selbst zahlen einen Eigenanteil von 50 Euro pro Erwachsenem und 25 Euro pro Kind. Wer sehr wenig verdient, kann auch von diesem Eigenanteil befreit werden. Die Ausgaben vor Ort, also das "Taschengeld", zahlen die Familien selbst.


Welche Bedingungen in ihrem Bundesland gelten und wieviel Urlaubszuschuss Sie erhalten, erfahren Sie in dieser Übersicht.

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 01. August 2024 | 17:15 Uhr

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