Kostenlose Muster Patientenverfügung ganz einfach selbst erstellen - So geht's!
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06. Mai 2024, 13:26 Uhr
Manchmal geht es ganz schnell: Ein schlimmer Unfall und schon kann man vielleicht nicht mehr selbst entscheiden, welche medizinische Behandlung man möchte. Was dann? Für solche Fälle kann man eine Patientenverfügung erstellen. Darin ist ganz klar geregelt, welche Behandlungen gewünscht sind und welche nicht.
Je konkreter, desto besser
Wichtig beim Verfassen der Patientenverfügung: Beschreiben Sie möglichst genau und konkret, was Sie sich bei bestimmten Krankheitsbildern wünschen. Nur dann sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, sich an die Verfügung zu halten.
Konkrete Fragen, die Sie beantworten sollten, sind zum Beispiel:
- Sollen Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden?
- Soll eine künstliche Ernährung eingestellt werden?
- Soll eine künstliche Beatmung eingestellt werden?
- Sollen starke Schmerzmittel verabreicht werden?
Tipp: Verfügung immer mal aktualisieren
Wenn Sie schon eine Krankheit haben, sollten Sie das in dem Schriftstück unbedingt mit erwähnen. Wenn Sie nach ihrem Tod Organe spenden wollen, können Sie das auch in die Patientenverfügung schreiben.
Wichtig: am Ende das Datum des Verfassens nicht vergessen! Experten empfehlen, alle zwei Jahre die Patientenverfügung zu aktualisieren.
Wer hilft mir beim Schreiben der Patientenverfügung?
Fragen Sie ruhig ihren Hausarzt um Hilfe, wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen. Er oder sie kennt die medizinischen Fachbegriffe besser. Achtung: Die meisten Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese Beratung leider nicht.
Ein Notar ist für die Erstellung einer Patientenverfügung übrigens nicht nötig.
Patientenverfügung online erstellen
Auf der Seite der Verbraucherzentrale kann man eine individuelle Patientenverfügung erstellen - sogar kostenlos! Schritt für Schritt wird abgefragt, was einem wichtig ist. Am Schluss muss man das Formular nur noch ausdrucken und unterschreiben. Fertig!
Auch auf der Seite des Bundesjustizministeriums gibt es eine Vorlage.
Viele andere, standardisierte Vordrucke für Patientenverfügungen aus dem Internet sollte man mit Vorsicht genießen. Oft sind die zu unspezifisch und unkonkret.
Was gilt für Ehepaare?
Seit Januar 2023 gibt es für Ehepaare das sogennante Ehegattennotvertretungsrecht. Liegt zum Beispiel ein Partner im Koma, kann der andere über die medizinische Behandlung entscheiden - auch ohne Patientenverfügung.
Der Haken: Das Notvertretungsrecht gilt nur für sechs Monate ab dem Start der Behandlung. Weil man aber nicht weiß, wie lange die medizinische Behandlung dauert, empfehlen Experten eine Vorsorgevollmacht.
Brauche ich dann noch eine Vorsorgevollmacht?
Eine Patientenverfügung regelt die medizinischen Aspekte, eine Vorsorgevollmacht ist umfassender. Alles, was Sie über eine Vorsorgevollmacht wissen müssen, erfahren Sie hier im Video:
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 12. April 2024 | 17:15 Uhr