GesetzgebungToben in der Wohnung: Wie laut dürfen Kinder sein?
"Gebt den Kindern das Kommando. Sie berechnen nicht, was sie tun", sang einst Herbert Grönemeyer. Der mehrfache Familienvater weiß natürlich genau, wovon er spricht: von grenzenloser Anarchie, von komischen Ideen und von viel Lärm! Vor allem letzterer ist immer wieder Thema vor Gericht: Wieviel Lärm dürfen Kinder in Mietswohnungen und Häusern machen? Ist Kinderlärm gar ein Kündigungsgrund?
Zuletzt hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2021 mit dem Thema Kinderlärm beschäftigt. Die Richterinnen und Richter urteilten damals, dass Kinderlärm in Wohnungen von anderen Mietern erstmal hingenommen werden muss ("altersgerecht übliches kindliches Verhalten").
Rechtsprechung kinderfreundlich
Generell gilt die deutsche Rechtsprechung als familienfreundlich, auch der Lärm, der von Kitas ausgeht, wurde schon als zulässig geurteilt. Andererseits sprechen die BGH-Richterinnen und -Richter auch davon, dass die Toleranz in Sachen Lärm ihre Grenzen hat.
Wenn Kinder spielen und laut sind, gehört das noch zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Nachbarn müssen das hinnehmen und können nicht etwa die Miete mindern.
Dr. Jutta Hartmann, Deutscher Mieterbund
Ruhe zwischen 22 und 6 Uhr
Knackpunkt sind die Ruhezeiten: Entsteht der Lärm deshalb, weil Eltern ihre Kinder während der Ruhezeiten nicht ins Bett bringen, kann dies zu einer Abmahnung des Vermieters führen. Türen knallen oder lautes Toben nach 22 Uhr oder vor 6 Uhr? Keine gute Idee! Bei wiederholten Ruhestörungen ist sogar eine Kündigung der Mieter möglich, urteilte das Landgericht Berlin.
Oft verlieren sich solche Gerichtsprozesse aber in Details. Deshalb ist es schwierig, grundsätzliche Normen daraus abzuleiten. Geklärt werden muss jeweils zum Beispiel das Alter des Kindes oder der Kinder: Grob gesagt müssen Teenager leiser sein als Kleinkinder, weil Teenager in der Regel verständiger sind - sagen zumindest einige Gerichte.
Was ist eigentlich Zimmerlautstärke?
Zunächst einmal ist kein genauer Dezibel-Wert für Zimmerlautstärke festgelegt - überraschend in einem Land wie Deutschland. Der Verband Wohneigentum beschreibt den Begriff so: "Die Geräusche sollen [...] auf das Zimmer begrenzt bleiben, in dem die Lärmquelle liegt." Je nach Gebäude (Alter, Größe, Lage) ist also die Zimmerlautstärke eine andere. Sich vor Gericht auf das Thema Zimmerlautstärke zu berufen, wird in der Regel schwierig.
Wenn der Nachbar ein Instrument spielt
Auch das Thema Musikinstrumente in Mietwohnungen führt immer wieder zu Streitigkeiten. Der BGH hat 2017 festgelegt, dass Hausmusik als übliche Freizeitbeschäftigung gilt. Zwei bis drei Stunden täglich zu musizieren ist erlaubt. Aber: Eine einheitliche Rechtsprechung zu dem Thema gibt es nicht. Gerichte entscheiden immer Einzelfälle.
Alles muss protokolliert werden
Auch die Lautstärke der Ruhestörungen müssen dem Gericht plausibel gemacht werden. Und natürlich sollte anhand eines Protokolls klargemacht werden, wie oft es zu laut ist. Viel Kleinklein und viel Ärger, der sich manchmal mit Gesprächen unter Nachbarn auch so lösen lässt. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.
Quellen und weiterführende Links
Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 17. Oktober 2024 | 17:15 Uhr