Das sollte man wissen GPS-Tracker für Kinder: Schutz oder übertriebene Kontrolle?
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01. April 2025, 10:59 Uhr
Immer mehr Eltern nutzen GPS-Tracker oder Smartwatches, um den Standort ihrer Kinder zu überwachen. Doch wo liegt die Grenze zwischen Sicherheit und Kontrolle? Ist das überhaupt erlaubt?
Warum tracken Eltern ihre Kinder?
Das Hauptargument für die Ortung von Kindern: Sicherheit - sowohl für die Eltern als auch für die Kinder. Eltern möchten durch das Tracking wissen, ob ihr Kind sicher in der Schule angekommen oder ob auf dem Heimweg etwas vorgefallen ist. Mit einer Smartwatch können Kinder wiederum ihre Eltern per Knopfdruck telefonisch kontaktieren.
Was ist Tracking überhaupt? Tracking bezeichnet das Nachverfolgen von Aktivitäten mittels gewisser Hilfmittel. Mit Hilfe von GPS-Trackern im Smartphone, in Anhängern, in Armbändern, Halsketten oder in der Smartwatch lässt sich zum Beispiel der Aufenthaltsort eines Kindes bestimmen. Auf dem eigenen Gerät können Eltern dann nachverfolgen, ob das Kind den abgesprochenen Weg nimmt und ob es am Ziel ankommt.
Warum gibt es Kritik am Tracken von Kindern?
Was auf den ersten Blick nach Sicherheit klingt, birgt auch Risiken. Ständige Kontrolle der Kinder kann nicht nur ihre Freiheit einschränken, sondern kann auch Auswirkungen auf die Selbstständigkeit haben.
Ein Erziehungsziel sollte sein, dass das Kind in der Lage ist, eine Entscheidung selbst zu treffen - unabhängig von den Eltern.
Und noch etwas ist nicht ganz unproblematisch: der Datenschutz. Eine Studie des norwegischen Verbraucherverbandes Forbrukerradet hat aufgedeckt, dass auch Fremde Zugriff auf GPS-Tracker bei Smartwatches haben können. Dritte können beispielsweise Kontrolle auf den Standort des Kindes erhalten oder den Standort manipulieren. Außerdem stellte sich der SOS-Modus als unzuverlässig heraus.
Was ist erlaubt und was nicht?
Einfach mal mithören, was das Kind so redet, wenn es sich mit seinen Freunden trifft? Die Kamera anschalten, um sich als Eltern ein Bild zu machen, warum das Kind zu spät ist? Laut Bundesnetzagentur sind GPS-Tracker mit Abhör- und Aufnahmefunktion verboten - auch bei Kindern. Wer solche Geräte nutzt, macht sich strafbar.
Eltern haben zwar eine Fürsorgepflicht, doch auch Kinder besitzen ein Recht auf Privatsphäre. Grundsätzlich dürfen Eltern aber ihre Kinder orten, vorausgesetzt, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt steht. Deshalb raten Experten auch, dass Kinder mit zunehmendem Alter mitbestimmen sollten, ob sie getrackt werden wollen. Spätestens mit 18 Jahren ist das Tracking ohne Zustimmung ohnehin illegal.
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 28. März 2025 | 17:15 Uhr