Eine Frau und ein Mann fahren auf E-Scooter
Welche Regeln gelten, wenn man mit dem E-Scooter unterwegs ist? Bildrechte: IMAGO / Christian Ender

Elektro-Tretroller Verkehrsregeln, Bußgelder, Helmpflicht: Das gilt für E-Scooter

28. Juli 2024, 12:03 Uhr

Klein, wendig, umweltfreundlich: E-Scooter sind in Deutschland in den meisten Städten allgegenwärtig. Dennoch wissen die wenigsten, was es zu beachten gilt, wenn man auf einen der elektrobetriebenen (Tret-)Roller steigt. Rechtslage, Versicherung, Helmpflicht: Das ist beim Rollern erlaubt bzw. verboten.

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für E-Scooter?

Eine Fahrerlaubnis ist nicht nötig, um mit einem E-Scooter auf öffentlichen Straßen unterwegs zu sein. Die als Elektrokleinstfahrzeug geltenden E-Scooter dürfen maximal 20 Kilometer pro Stunde fahren und müssen für den Straßenverkehr zugelassen sein. Heißt: Das Fahrzeug muss verkehrssicher und Bremsen, einer Klingel und einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein.

Die Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und dürfen nur auf Radwegen fahren - oder auf der Straße, wenn es keinen Radstreifen gibt. Gehwege sind tabu. Und: Auf einem E-Scooter darf man immer nur allein unterwegs sein - auch wenn zwei Personen das für den Scooter zugelassene Gewicht nicht überschreiten würden.

Vorgeschrieben ist außerdem eine selbstklebende Haftpflicht-Versicherungsplakette, die hinten am Fahrzeug angebracht wird. Sie ist das Kennzeichen des E-Scooters.

E-Scooter
Die Haftpflicht-Versicherungsplakette ist das Kennzeichen eines E-Scooters. Bildrechte: imago images / Steinach

Besteht bei einem E-Scooter Versicherungspflicht?

Ja! Generell gilt, dass alle E-Scooter, die von der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfasst und im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, Kfz-versichert werden müssen. Dazu zählen E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens sechs und maximal 20 Kilometer pro Stunde und einer Leistungsbegrenzung von 500 Watt.

Zerstörter E-Scooter liegt an LKW-Rad 3 min
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Brisant Fr 26.07.2024 17:15Uhr 03:12 min

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Was kostet die Versicherung für E-Tretroller?

Eine Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben, Angebote gibt es ab 25 Euro pro Jahr - für jüngere Fahrer ist es meist teurer als für ältere. Da die Haftpflicht nur Schäden an Dritten abdeckt, sollten Fahrer für sich selbst eine Unfallversicherung abschließen. Scooter-Besitzer können auch Kaskoversicherungen abschließen, die zum Beispiel dann zahlen, wenn der Scooter gestohlen wird.

E-Scooter auf einem Gehsteig
E-Scooter-Stationen gibt es mittlerweile in vielen deutschen Städten zu sehen. Bildrechte: imago images / Viennareport

Wie gefährlich ist es, mit einem E-Scooter unterwegs zu sein?

Eine Pflicht zum Helmtragen gibt es nicht - auch wenn das viele Experten befürworten würden. Die Dekra empfiehlt, sich nicht sofort ins Verkehrsgetümmel zu stürzen, sondern sich vorher mit den Fahreigenschaften des Rollers vertraut zu machen und zu üben.

"Vor allem die Kombination aus Mini-Rädern und hohem Lenker ist brisant", erklärt der Dekra-Unfallforscher Markus Egelhaaf. "Bremst der Fahrer bei flotter Fahrt zu stark mit der Vorderradbremse ab oder verlagert er sein Gewicht beim Bremsen nicht genug nach hinten, droht ein Sturz über die Lenkstange." Außerdem sei wegen der kleinen Räder auf nasser, verschmutzter und unebener Fahrbahn mit erhöhter Sturzgefahr zu rechnen.

Im Jahr 2023 gab es nach Angaben der Polizei 9.425 E-Scooter-Unfälle mit Verletzten. Das waren etwa 14 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Auch die Zahl der tödlichen Unfälle stieg an: Mit 22 Todesfällen verdoppelte sich die Zahl der Menschen, die beim Unfall mit einem E-Scooter gestorben sind.

Kann man mit dem E-Tretroller auch im Winter fahren?

Wer im Winter unterwegs ist, muss besonders aufpassen. Doch es gibt einige Tipps, wie man auch bei Glätte und Nässe sicher mit dem E-Scooter von A nach B kommen kann:

  • Antrieb geringer wählen und behutsam beschleunigen
  • Kontrolliertes Bremsen: Gewicht nach hinten verlagern und auf festen Stand achten
  • Auch wenn keine Helmpflicht gilt: Im Winter Helm und Schuhe mit rutschfester Sohle tragen
  • Bei unebenem Untergrund: In die Knie gehen. Das gibt mehr Sicherheit.

Ein E-Scooter Fahrer fährt bei starkem Regen.
Generell gilt: E-Scooter bei Regen oder Glätte besser stehen lassen - oder unsere Tipps befolgen! Bildrechte: IMAGO / Jochen Eckel

Alkohol und Promille-Grenze: Darf ich betrunken E-Scooter fahren?

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille - sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Darf ich den E-Scooter in Bus oder Bahn mitnehmen?

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) spricht sich für ein Mitnahmeverbot von E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln aus. Grund hierfür sei "der niedrige Sicherheitsstandard der verbauten Lithium-Ionen-Akkus und damit verbunden ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie die gesundheitsschädliche Rauchgasfreisetzung".

Diese Städte verbannen E-Scooter aus dem ÖPNV

  • Seit Anfang Juli 2024 dürfen in allen Bussen, die zur Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH (NSH) gehören, keine E-Roller mehr mitgenommen werden.


  • Bremen verbietet die E-Tretroller seit 1. Juni in Bussen und Bahnen des Verkehrsverbunds Bremen/Niedersachsen (VBN).


  • In Leipzig dürfen E-Tretroller in Bus und Bahn seit 1. Mai nicht mehr befördert werden.


  • Ab 1. August verbietet auch der Verkehrsverbund Mittelsachsen die Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Straßenbahnen. In Regionalzügen und S-Bahnen werden E-Roller hingegen gleichberechtig zu E-Bikes mitgenommen - sogar kostenlos, wenn man sie zusammenklappt


  • Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) schließt die Mitnahme von Elektro-Tretrollern in U-Bahnen, Trambahnen und Bussen sowie den U-Bahnhöfen seit 2. April aus. Andere bayerische Verkehrsunternehmen zogen nach: In Augsburg und Nürnberg sind die Roller im ÖPNV ebenfalls verboten.


  • Umgesetzt wird ein solches Verbot bereits seit 1. März in Nordrhein-Westfalen: Die KVB (Köln), Rheinbahn (Düsseldorf), DSW21 (Dortmund), Ruhrbahn (Essen) und DVG (Duisburg) sowie die Wuppertaler Stadtwerke untersagen die Mitnahme von E-Scootern in all ihren Verkehrsmitteln seit 1. März. Bei der Bogestra (Bochum) gilt das Verbot seit 1. April. Die Stadt Gelsenkirchen übrigens verbietet Leih-E-Scooter in der gesamten Stadt.


  • In anderen Städten Deutschlands wiederum gilt bereits seit Längerem ein Mitnahmeverbot von E-Scootern: Die Hamburger Hochbahn etwa hat die Tretroller mit E-Antrieb bereits im Sommer 2023 aus ihren Zügen verbannt.


In allen Zügen des Fernverkehrs kann man E-Scooter übrigens kostenfrei als Handgepäck mitnehmen, sofern sie zusammengeklappt sind und sicher verstaut werden.

Parken: Wo darf man seinen E-Scooter abstellen?

E-Scooter, die achtlos auf Fußwegen und in Fußgängerzonen herumliegen und Fußgängern den Weg versperren - in vielen Städten ist das mittlerweile zu einem Problem geworden.

Abgestellt werden dürfen Elektro-Scooter am Straßenrand, auf dem Gehweg und, wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben sind, auch in Fußgängerzonen. Das muss jedoch so geschehen, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert oder gefährdet werden.

E-Scooter
E-Scooter müssen so abgestellt werden, dass sie weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer behindern. Bildrechte: imago images/Michael Gstettenbauer

Bußgelder: Was kosten Knöllchen und Co.?

Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden Bußgelder fällig - etwa 70 Euro, wenn man mit einem E-Scooter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis unterwegs ist. Fahren ohne Versicherungsaufkleber kostet 40 Euro, für das Überfahren einer roten Ampel werden zwischen 60 und 180 Euro fällig.

Wer auf nicht zulässigen Verkehrsflächen unterwegs ist oder nebeneinander fährt, muss 15 Euro zahlen - mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro, mit Sachbeschädigung 30 Euro. Überwacht werden sollen die Regeln bei üblichen Verkehrskontrollen.

(Dieser Artikel wurde zuletzt am 26.07.2024 überarbeitet.)

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 26. Juli 2024 | 17:15 Uhr

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