
Das ändert sich jetzt für Versicherte Krankenkassen erhöhen Beiträge: Wann sich ein Wechsel lohnt
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19. Dezember 2024, 09:02 Uhr
Die Zusatzbeiträge steigen bei vielen Krankenkassen 2025. Jetzt kann sich für gesetzlich Versicherte ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse lohnen. Was Sie dabei beachten müssen:
Kriege ich auch bald einen Brief von meiner Krankenkasse? Das fragen sich aktuell viele Versicherte, denn die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen 2025. Die Techniker Krankenkasse (TK) erhöht den Zusatzbeitrag 2025 sogar auf 2,45 Prozent, wie sie nach einer Entscheidung des Verwaltungsrats mitteilte.
Wie berechnet sich der Zusatzbeitrag?
Derzeit beträgt der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen 14,6 Prozent, dazu kommen Zusatzbeiträge je nach Kasse von im Schnitt 1,7 Prozent. 2025 steigen die Zusatzbeiträge voraussichtlich um durchschnittlich 0,8 Prozentpunkte auf dann 2,5 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen.
Die Kassen können den Zusatzbeitrag selbst festlegen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag jeweils zur Hälfte.
Dieser Zusatzbeitrag beinhaltet allerdings keinerlei zusätzliche Leistungen für die Versicherten - er dient ausschließlich der Finanzierung der Krankenkassen.
Die Krankenkassen müssen ihre Mitglieder schriftlich über die Erhöhung des Beitragssatzes informieren.
Wer von der Erhöhung des Zusatzbeitrags besonders betroffen ist
- Versicherte mit kleinen und mittleren Einkommen, Bezieher von Bürgergeld sowie Rentnerinnen und Rentner sind von der Erhöhung der Zusatzbeiträge besonders betroffen.
- Da die Rentenversicherung nur die Hälfte des erhöhten Zusatzbeitrags übernimmt, droht eine direkte Reduzierung der monatlichen Rente.
- Auch Mitglieder von finanziell schwachen Krankenkassen haben Nachteile, weil ihre Krankenkasse höhere Zusatzbeiträge erheben muss.
- Wie hoch ist der Zusatzbeitrag bei Ihrer Kasse? Hier können Sie die Zusatzbeiträge aller Kassen einsehen.
Lohnt sich ein Wechsel der Krankenkasse?
Das kommt drauf an: Informieren Sie sich sich genau über das jeweilige Leistungsangebot der Krankenkasse.
Denn nicht nur der Beitragssatz sollte beachtet werden, sondern auch die umfassenden Leistungen, die die Versicherung bietet. Dabei sollten Sie vor allem ein gutes Gesamtpaket aus Service, freiwilligen Zusatzleistungen und niedrigem Beitrag im Blick haben.
Die meisten Leistungen der Kassen sind zwar gesetzlich vorgegeben, in einigen Bereichen dürfen aber Extras angeboten werden. Darunter können zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung oder finanzielle Bezuschussung für den nächsten Sportkurs fallen. Auch in Sachen Vorsorge oder Schutzimpfungen unterscheiden sich die Kassen.
Sparen bei der Krankenkasse: So nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht
Was viele Versicherte vielleicht nicht wissen: Wenn Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöhen oder erstmalig erheben, hat man ein Sonderkündigungsrecht. Man kann also die Versicherung kündigen, ohne die normalen Kündigungsfristen beachten zu müssen. Dieses Recht gilt allerdings nur bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung greift.
- Sie können bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages auch dann Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen, wenn Sie noch keine 12 Monate bei ihrer Krankenkasse versichert sind.
- Wer also ab Januar 2025 einen höheren Zusatzbeitrag zahlen muss, kann bis Ende Januar seiner Krankenkasse kündigen und sich bei einer neuen Kasse versichern.
- Bis zum endgültigen Wechsel (in diesem Fall bis Ende März) müssen Sie allerdings den erhöhten Beitrag zahlen.
- Eine Ausnahme gilt, wenn Sie einen speziellen Wahltarif zur Absicherung ihres Krankengeldes abgeschlossen haben - dann gelten drei Jahre Bindungsfrist.
So einfach wechseln Sie Ihre Krankenversicherung
Die Krankenversicherung zu wechseln, ist im Prinzip ziemlich simpel. Nach einem Antrag bei der neuen Kasse übernimmt diese in der Regel die Kündigung bei der alten. Einzig der Arbeitgeber muss noch vom Wechsel zu einer anderen Kasse informiert werden.
Hinweis Dieser Artikel wurde zuerst im Januar 2023 veröffentlicht und im Dezember 2024 aktualisiert.
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 03. Januar 2023 | 17:15 Uhr