Ein Kiffer hält einen Beutel mit Cannabis versteckt in der Tasche.
Cannabis für den Eigengebrauch? Was gilt jetzt in Deutschland, was ist legal und was ist verboten? Bildrechte: IMAGO/Bihlmayerfotografie

Ein Jahr Cannabis-Gesetz in Deutschland Cannabis-Legalisierung: Das gilt jetzt für Besitz, Konsum und Kauf

10. April 2025, 19:28 Uhr

In Deutschland sind Anbau, Konsum, Besitz und Kauf von Cannabis, Gras oder Marihuana seit April 2024 legal. Die Teillegalisierung bleibt auch im aktuellen Koalitionsvertrag bestehen.

Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis sind straffrei

Erlaubt sind für über 18-Jährige der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. In der privaten Wohnung darf man bis zu 50 Gramm aufbewahren.

Beziehen können es Konsumenten über sogenannte "Cannabis-Clubs", für die es eine Reihe von Auflagen gibt. Der Eigenanbau von bis zu drei weiblichen Cannabis-Pflanzen ist erlaubt. Was darüber hinausgeht, muss vernichtet werden.

Joint und Cannabis
Cannabis wurde 2024 aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen, wo es zuvor neben Heroin und anderen Drogen als verbotene Substanz gelistet war - und damit entsprechende Strafen nach sich ziehen konnte. Bildrechte: imago/Christian Ohde

Cannabis Cannabis ist der Name der indischen Hanfpflanze, die den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) enthält. Dieser Wirkstoff verursacht einen Rauschzustand.

Hierzulande sind zwei Cannabis-Produkte als Rauschmittel gebräuchlich: Marihuana und Haschisch. Ersteres bezeichnet die getrockneten Blütenblätter, Stängel und Blätter der Pflanze. Unter Haschisch versteht man das getrocknete Harz aus den Drüsenhaaren der weiblichen Pflanze.

Szene aus Livestream MDR-Fernsehen 3 min
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BRISANT Do 10.04.2025 17:15Uhr 02:33 min

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Was gilt für eigene Cannabis-Pflanzen?

Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum, nicht zur Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen und geerntetes Haschisch und Marihuana müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden - etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.

Die erlaubte Besitzmenge bezieht sich auf getrocknetes Cannabis. Geht man davon aus, dass Cannabis bei der Trocknung etwa vier Fünftel des Gewichtes verliert, ist somit eine Ernte von bis zu 300 Gramm möglich.

Was gilt für Cannabis-Clubs bzw. Cannabis-Anbauvereine?

Erlaubt sind auch sogenannte "Anbauvereinigungen", in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben - an einem Tag höchstens 25 Gramm Cannabis je Mitglied und im Monat höchstens 50 Gramm.

  • Für 18- bis 21-Jährige sind monatlich 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) zulässig - das ist der Stoff mit der Rauschwirkung.
  • Die Clubs sind als nicht-kommerzielle Vereine zu organisieren und brauchen eine Erlaubnis, die befristet gilt.
  • Das Anbaugebäude darf keine Wohnung sein und keine auffälligen Schilder haben.
  • Werbung ist tabu, auch Cannabis-Konsum direkt vor Ort. Anbauflächen und Lager müssen gesichert werden.
  • Cannabis-Konsum vor Ort und 100 Meter um den Eingang herum ist tabu. Zu Schulen, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen müssen es mindestens 200 Meter Abstand sein. 

Frau hält Hanfpflanze und Münzen
Cannabis erwerben? Im Club geht das für Mitglieder. Bildrechte: IMAGO / Pond5 Images

Um gemeinschaftlich angebautes Cannabis zu bekommen, muss man es persönlich vor Ort entgegennehmen, den Mitgliedsausweis und einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen.

Bundesweit sind bis Dezember 2024 bereits 83 Cannabis-Clubs genehmigt worden, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe Die Linke hervorgeht. Die meisten Genehmigungen erteilten demnach bis zu diesem Zeitpunkt Niedersachsen (20) und Nordrhein-Westfalen (25).

Eine junge Cannabispflanze in den Räumen des Oberhausener Cannabisclubs am Freitag, 28.3.2025.
Erste Cannabis-Clubs haben den Betrieb bereits aufgenommen: Eine junge Cannabispflanze in den Räumen des Oberhausener Cannabisclubs am Freitag, 28.3.2025. Bildrechte: IMAGO/Funke Foto Services

Wo kann man Cannabis noch erwerben?

Eine rechtliche Grauzone ist der Kauf von Cannabis in Versandapotheken. Hier wird ausschließlich Medizinalcannabis verkauft - natürlich auf Rezept. Doch an dieses Rezept zu kommen, ist jetzt einfacher und durchaus umstritten.

Zudem hat das Landwirtschaftsministerium im Dezember 2024 eine Verordnung erlassen, die Forschungsprojekte zur Abgabe von Konsumcannabis in Modellregionen ermöglicht.

Was gilt im eigenen Auto?

Bisher lag der Grenzwert für THC am Steuer bei 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum (ng/ml). Im Juni 2024 hat der Bundestag die Regeln zu Cannabis im Straßenverkehr beschlossen, die am 22. August 2024 in Kraft getreten sind.

Das Gesetz legt einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum fest. Laut Expertenkommission sei dieser Wert vom Risiko vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol.

Ein rechtlich bindender Grenzwert, ähnlich der 0,5-Promille-Marke bei Alkohol, existiert für Cannabis am Steuer bislang nicht. In der Vergangenheit wurde ein Wert von einem Nanogramm je Milliliter Blutserum toleriert. Der bisherige Wert galt als zu niedrig. Er kann noch Tage oder sogar Wochen nach dem Konsum überschritten werden.

Verkauf von Cannabis auch an Jugendliche?

Für Jugendliche unter 18 Jahren bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis verboten. Weitergaben an Kinder und Jugendliche ist strafbar. Werden sie mit Cannabis erwischt, werden sie jedoch nicht strafrechtlich verfolgt. Sie sollen aber an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen, wenn die Polizei sie kontrolliert und fündig wird. Wer mit der Droge handelt, macht sich aber weiterhin strafbar.

Für 18- bis 21- Jährige gilt zudem ein verringerter THC-Wert bei der Abgabe von Cannabis.

Der Konsum "in unmittelbarer Gegenwart" von unter 18-Jährigen ist verboten, ebenso in Fußgängerzonen von 7:00 bis 20:00 Uhr. Untersagt ist Kiffen auch auf Spielplätzen, in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und jeweils in Sichtweite davon - also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Psychoaktive Auswirkungen durch THC Tetrahydrocannabinol (THC) ist für die psychoaktive Wirkung im Cannabis verantwortlich. Es bindet sich an sogenannte Cannabinoid-Rezeptoren, die sich im ganzen Körper - am häufigsten im Gehirn - befinden. Durch den Konsum von Cannabis wird das Gehirn regelrecht mit THC geflutet. Dadurch können alle Funktionen betroffen sein, die vom Cannabinoid-System gesteuert werden, zum Beispiel Motorik, Informationsverarbeitung oder das Gedächtnis.

Informationsbrochüre vom DHV, Deutscher Hanfverband
Für 18- bis 21- Jährige gilt ein verringerter THC-Wert bei der Abgabe von Cannabis. Bildrechte: IMAGO/Jochen Eckel

Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:

  • Cannabis gehört seit 1. April 2024 nicht mehr zu verbotenen Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Der Besitz und Konsum bleibt unter bestimmten Bedingungen straffrei.
  • Für Erwachsene sind bis zu 25 Gramm pro Tag erlaubt, maximal 50 Gramm pro Monat, 18- bis 21-Jährige dürfen maximal 30 Gramm pro Monat bekommen (mit einer Obergrenze beim Wirkstoffgehalt von maximal 10 mg).
  • Die Abgabe erfolgt über sogenannte Cannabis-Clubs, für die bestimmte Regeln gelten.
  • Finanziert wird der Anbau im Verein über Mitgliedsbeiträge, es gibt also keinen Verkauf in dem Sinne.
  • Maximal drei "weibliche blühende Pflanzen" sind im Eigenanbau erlaubt - geschützt vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche.
  • In der Öffentlichkeit ist der Konsum nahe Schulen oder Kitas verboten.
  • Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden, wenn das damalige Verhalten nach neuem Recht nicht mehr strafbar ist. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden Ermittlungs- und Strafverfahren beendet, die nach dem neuen Recht keine Grundlage mehr haben.

Zwei Männer auf der Straße, einer überreicht eine Tüte Cannabis, der andere überreicht einen 10 Euro Bargeld Geldschein.
Auf der Straße Cannabis kaufen? Auch nach der Teillegalisierung nicht legal: Der Erwerb von Cannabis bleibt verboten, ist bis zu bestimmten Grenzen allerdings straffrei. Bildrechte: IMAGO/Bihlmayerfotografie

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 10. April 2025 | 17:15 Uhr

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