Bauer kontrolliert Qualität einer blühenden Cannabispflanze
Das Gesundheitsministerium stellt klar: Cannabis darf im Schrebergarten nicht angebaut werden. Bildrechte: IMAGO / Panthermedia

Verbot durch Gesundheitsministerium Cannabis-Anbau im Kleingarten verboten - mit einer Ausnahme

18. Juni 2024, 13:56 Uhr

Seit dem 1. April dürfen Erwachsene bis zu drei weibliche Cannabispflanzen an ihrem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthaltsort anbauen. Das Bundesgesundheitsministerium stellt jetzt aber klar: Im Kleingarten darf das Kraut nicht wachsen.

Denn: Kleingärten zählen nicht als gewöhnlicher Aufenthaltsort. Nur wenn die anbauende Person dort einen Wohnsitz innehat, darf sie Cannabis im Kleingarten anbauen - das ist aber in der Regel nicht der Fall. Im Bundeskleingartengesetz ist nämlich geregelt, dass eine Laube in einem Kleingarten nicht zum dauernden wohnen geeignet sein darf.

Kleines Gartenhaus steht zwischen bunt blühenden Blumen.
Im Schrebergarten blühen einige Pflanzen, aber eine darf nicht angebaut werden: Die Cannabispflanze. Bildrechte: IMAGO / Margit Brettmann

Cannabis im Schrebergarten: Hanfverband forderte Klarstellung

Eine Stellungnahme des Gesundheitsministeriums war auch durch Forderungen des Hanfverbands notwendig. Dieser kritisierte den Bundesverband der Kleingartenvereine für seine Einschätzung, dass ein Anbau in Kleingärten grundsätzlich nicht möglich sei.

Der Hanfverband verwies bei seiner Kritik auf Erläuterungen zum Gesetzestext des Cannabisgesetzes. Dort wird nämlich auch der Kleingarten offiziell als mögliche Räumlichkeit für den Anbau genannt. Nun steht aber eindeutig fest: Kleingärtner dürfen die Pflanzen nur in einem bestimmten Ausnahmefall im Schrebergarten anbauen.

Historische Ausnahme macht es möglich

Wer seine Laube schon vor Eintreten des Bundeskleingartengesetzes im Jahr 1983 zu Wohnzwecken genutzt hat, darf dies auch weiterhin tun und damit auch Cannabispflanzen in seinem Kleingarten anbauen.  

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Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 16. Mai 2024 | 17:15 Uhr

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