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5 wichtige Fragen zur WahlBriefwahl beantragen - So geht's

03. Februar 2025, 16:49 Uhr

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Bis zum 2. Februar sollte jeder Wahlberechtigte eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Die kann man nutzen, um die Briefwahl zu beantragen. Einfach dazu die Rückseite ausfüllen und wieder in die Post stecken.

Einen Wahlschein für die Briefwahl kann man aber auch vorher schon persönlich oder schriftlich (auch per E-Mail) beantragen. Nur telefonisch ist das nicht möglich. Wichtig bei der schriftlichen Beantragung sind folgenden Angaben: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift.

Einen Grund, warum man Briefwahl machen möchte, muss man nicht nennen.

Wichtig: Den Antrag sollte man so früh wie möglich stellen.

Was, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung bekommen habe?

Wer bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte sich beim Wahlamt melden. Dort wird dann geprüft, was schiefgelaufen ist.

Der Wahlschein und die eidesstattliche Erklärung gehören in den roten Umschlag. Bildrechte: picture alliance/dpa | Pia Bayer

Was ist wichtig, wenn ich den Wahlschein bekommen habe?

Auf dem Stimmzettel werden wie auch bei der Wahl im Wahllokal eine Erst- und Zweitstimme vergeben. Der Stimmzettel muss danach in den Stimmzettelumschlag gesteckt und dieser muss zugeklebt werden. Der Stimmzettelumschlag muss dann in den roten Wahlbriefumschlag.

In das rote Kuvert gehört auch der Wahlschein - der muss unterschrieben und mit Datum versehen werden (eidesstattliche Erklärung). Dann muss der Umschlag zugeklebt werden und kann verschickt werden (keine Briefmarke nötig!) oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.

Bis wann muss der Brief mit der Briefwahl zurückgeschickt werden?

Die Wahllokale schließen am Wahltag (23. Februar) um 18 Uhr. Bis dahin müssen die Wahlzettel der Briefwahl bei der jeweiligen Wahlbehörde eingetroffen sein. Die Empfehlung: Spätestens drei Tage vorher (also am Donnerstag, den 20. Februar) sollte man die Unterlagen in den Briefkasten werfen, damit sie noch rechtzeitig ankommen.

Sind die Briefwahl-Unterlagen drei Tage vorher bei der Post, kommen sie auch noch rechtzeitig im Wahlbüro an. Bildrechte: picture alliance/dpa | Arne Dedert

Die Alternative: Die ausgefüllten Unterlagen persönlich zur Wahlbehörde bringen. Die Briefwahllokale haben am Wahltag ebenfalls bis 18 Uhr geöffnet.

Und wie sicher ist die Briefwahl?

Die Briefwahl sei genauso sicher wie der Urnengang, heißt es von der Bundeswahlleitung. Die Deutsche Post garantiert, dass die Unterlagen rechtzeitig bei der Wahlbehörde landen und eine doppelte Abstimmung ist ebenfalls unmöglich, denn jeder Briefwähler wird im Wählerverzeichnis vermerkt.

Ausgezählt werden die Briefwahlstimmen am Wahl-Sonntag per Hand – genau wie die Wahlzettel in den Wahllokalen.

Alle Briefwahl-Unterlagen landen genauso in der Urne wie die anderen Wahlzettel - und werden per Hand ausgezählt. Bildrechte: picture alliance/dpa | Patrick Pleul

Quellen und weiterführende Links:

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