Flug gestrichenStreik am Flughafen: Diese Rechte haben Passagiere
Wegen eines Warnstreiks der Gewerkschaft Verdi müssen Fluggäste am Montag (10.03.) an 13 deutschen Flughäfen mit zahlreichen Flugausfällen rechnen. Gestreikt wird an den Flughäfen München, Stuttgart, Karlsruhe/Baden-Baden, Frankfurt/Main, Köln/Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Weeze, Hannover, Bremen, Hamburg, Berlin-Brandenburg und Leipzig-Halle.
Seit 0:00 Uhr sind Beschäftigte der Flughafenbetreiber, der Bodenverkehrsdienste und der Luftsicherheit in verschiedenen Tarifkonflikten im Ausstand, wie ein Gewerkschaftssprecher bestätigte. Der Warnstreik soll 24 Stunden dauern.
Der Flughafenverband ADV hatte vor Streikbeginn geschätzt, dass allein durch den Ausstand im öffentlichen Dienst und bei den Bodenverkehrsdiensten insgesamt mehr als 3.400 Flüge ausfallen und rund 510.000 Passagiere ihre Reise nicht wie geplant antreten können.
Flug oder Verspätung - wann gibt es Entschädigung?
Grundsätzlich steht Fluggästen bei Annullierung oder Verspätung des Flugs eine Entschädigung zu. Ausnahmen gelten, wenn sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, die für sie nicht beherrschbar sind. Das kann zum Beispiel ein Streik des Flughafenpersonals sein.
Sind es aber die Piloten der Fluggesellschaft selbst, die streiken, dann sind das Umstände, die für die Airline durchaus beherrschbar sind. Wird der Flug annuliert, hat der Fluggast die Wahl, einen Ersatzflug in Anspruch zu nehmen oder sich den Ticketpreis erstatten zu lassen.
Betreuungs- und Ausgleichsleistungen bei Ersatzflug
Fällt ein Flug kurzfristig aus, ist es prinzipiell Aufgabe der Fluggesellschaft, die betroffenen Passagiere ans Ziel zu bringen. Ist ein Ersatzflug nicht sofort möglich, ist die Airline verpflichtet, kostenlose Betreuungsleistungen anzubieten: Mahlzeiten, Getränke, Telefonate, E-Mails. Findet der Ersatzflug erst am nächsten Tag statt, zählt dazu auch die Übernachtung im Hotel inklusive Transfer.
Verweigert die Airline, die Leistungen anzubieten, kann man sich darum auch selbst kümmern - und die Kosten dafür im Nachgang in Rechnung stellen. Dafür unbedingt die Quittungen aufbewahren!
Darüber hinaus stehen den Fluggästen für den entstandenen Ärger sogenannte Ausgleichsleistungen zu. Die Höhe dieser Ausgleichsleistungen liegt zwischen 250 und 600 Euro und ist von der Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen abhängig.
Erstattung des Flugpreises bei Verzicht auf Flug
Alternativ haben Passagiere die Wahl, auf den Flug zu verzichten und sich den Ticketpreis erstatten zu lassen. Dann ist die Fluggesellschaft verpflichtet, das Geld innerhalb von sieben Tagen zurückzuzahlen. Auf einen Gutschein müssen sich die Fluggäste nicht einlassen. Der ist nur nach einer schriftlichen Einverständniserklärung erlaubt.
Auch wenn der Flugpreis erstattet wird, haben Passagiere Anspruch auf Ausgleichsleistungen.
Was gilt bei einer Pauschalreise?
Einfacher ist es, wenn man eine Pauschalreise gebucht hat. Dann ist nicht die Airline, sondern der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. Wird ein Flug annuliert, sollte man ihn umgehend kontaktieren.
Veranstalter einer Pauschalreise tragen auch bei Streiks die Verantwortung für Kosten, die durch eine Verspätung entstehen. Das können beispielsweise Verpflegung, Unterkunft, Taxifahrten und Telefonate sein.
Ab einer Verspätung von fünf Stunden kann zusätzlich der Reisepreis gemindert werden: ab der fünften Stunde um fünf Prozent pro Stunde - bis maximal zwanzig Prozent pro Tag.
Hilfe für Verbraucher? Schlichtungsstelle einschalten
Wenn die Sachlage unklar ist oder man einfach Hilfe braucht, können Fluggäste bei Zahlungsansprüchen wegen Überbuchung, Flugausfalls, Verspätung, Herabstufung von Fluggästen in eine niedrigere Klasse, Gepäckschäden sowie weiteren potenziellen Pflichtverletzungen eine unabhängige Schlichtungsstelle anrufen.
In Deutschland ist die Schlichtungsstelle Luftverkehr vom Bundesamt für Justiz für alle Fluggesellschaften zuständig, die sich nicht der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) angeschlossen haben. Den Antrag können Sie hier online ausfüllen. Den Antrag für Fluglinien des söp gibt es hier.
Quellen und weiterführende Links
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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 10. März 2025 | 17:15 Uhr