Suche nach den Wurzeln Leibliche Eltern finden: Rechte von Adoptivkindern
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23. Februar 2024, 11:44 Uhr
Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 3 820 Kinder und Jugendliche adoptiert, ähnlich wie in den letzten zehn Jahren– doch hinter dieser nüchternen Zahl stehen viele Einzelschicksale. Für Adoptierte stellen sich - spätestens, wenn sie erwachsen werden - viele Fragen: Wo komme ich her? Wem sehe ich ähnlich? Warum haben mich meine leiblichen Eltern weggegeben?
Wenn adoptierte Kinder mehr über ihre leiblichen Eltern erfahren wollen, gibt es in Deutschland verschiedene Möglichkeiten, Informationen zu erhalten.
Wo und wie beginnt die Suche nach den leiblichen Eltern?
Auch wenn das Verhältnis zu den Adoptiveltern gut und liebevoll ist – dass es das Bedürfnis gibt, mehr über die leiblichen Eltern zu erfahren, ist ganz normal. Viele Adoptiveltern gehen heute offen mit dem Thema Adoption um. Sie sprechen in der Familie darüber, wie ihr Kind zu ihnen kam. Und sie sprechen über die leiblichen Eltern. Oft gibt es sogar Kontakt zu ihnen.
Wenn ein offenes Gespräch mit den Adoptiveltern möglich ist, ist dies ein guter Start auf der Reise in die eigene Biografie. Oft haben die Eltern noch Unterlagen oder Informationen zur Adoption, wissen auch nach Umzügen noch, welches Jugendamt bzw. welche Adoptionsvermittlungsstelle für die Adoption zuständig war.
Was, wenn Adoptiveltern keine Auskunft geben können oder wollen?
Diese Situation ist besonders schwierig für Adoptierte, die auf der Suche nach Informationen zu ihrer Vergangenheit sind. Doch es gibt Möglichkeiten. Jedes Adoptivkind hat in Deutschland das Recht, Informationen über die eigene Herkunft zu erhalten. Bei der Suche nach den leiblichen Eltern ist die Adoptionsvermittlungsstelle, die damals die Adoption vermittelt hat, der wichtigste Ansprechpartner. Falls diese Stelle nicht bekannt ist, kann man beim jeweiligen oder örtlichen Jugendamt nachfragen.
Wenn Informationen für die Suche fehlen:
Wer die eigene Adoptions-Vermittlungsstelle nicht kennt (oder falls diese nicht mehr existiert), kann sich an eine der folgenden Stellen wenden, um die richtige Vermittlungsstelle zu finden:
- Das örtliche Jugendamt oder
- die zentrale Adoptionsstelle des jeweiligen Landesjugendamtes
- eine beliebige andere Adoptionsvermittlungsstelle
- für Adoptionen aus dem Ausland: Für Adoptierte, die nach dem 19. November 2002 aus dem Ausland adoptiert wurden, das Bundesamt für Justiz in Funktion als Bundeszentralstelle für Auslandsadoption.
Babyklappen oder Findelkinder: Falls die leiblichen Eltern nicht auffindbar sind
Nicht immer können die leiblichen Eltern gefunden werden, zum Beispiel, wenn ein Kind in einer Babyklappe abgegeben wurde, ein Findelkind ist oder aus dem Ausland adoptiert wurde. Die Adoptionsvermittlungsstellen heben alle vorhandenen Hinweise und Erinnerungen an die leiblichen Eltern auf. Vielen Adoptivkindern hilft es, wenn sie beispielsweise eine Nachricht lesen können, die ihre leibliche Mutter hinterlassen hat. Außerdem können Sie den Kontakt zu anderen Betroffenen suchen und sich mit ihnen über ihre Gefühle und Erfahrungen austauschen. Häufig bieten die Adoptionsvermittlungsstellen entsprechende Gruppentreffen an.
Emotionale Unterstützung bei der Suche
Wer sich mit den Fragen rund um die Adoption alleine fühlt und sich mit anderen Betroffenen austauschen will, kann sich an die zuständigen Vermittlungsstellen oder die Zentrale Adoptionsstelle der Landesjugendämter wenden. Sie vermitteln Kontakte zu Selbsthilfegruppen oder bieten sie solche Treffen sogar selbst an.
Minderjährige Adoptivkinder - Das dürfen sie:
Ab dem 16. Geburtstag haben Adoptierte in Deutschland ein eigenständiges Recht darauf, ihre Adoptions-Vermittlungsakte einzusehen. Das ist auch vorher schon möglich – allerdings mit Einverständnis der Adoptiveltern.
Gut zu wisen: Sowohl die Akteneinsicht als auch die Herkunftssuche wird immer von den Beraterinnen und Beratern der Adoptionsvermittlungsstelle begleitet. Das ist wichtig, um den Akteninhalt und darin möglicherweise befindliche Hinweise besser zu verstehen. Auch bei schmerzlichen Erinnerungen oder der Konfrontation mit neuen Informationen zur eigenen Lebensgeschichte können sie seelische Unterstützung anbieten.
Wer bereits 16 Jahre alt ist, kann zudem einen Antrag beim Standesamt des Geburtsorts auf eine Abschrift aus dem Geburtenregister stellen. Darin stehen die Namen der leiblichen Eltern sowie der Wohnort zum Zeitpunkt der Geburt. Falls der Vater nicht bekannt ist, können zumindest die Angaben zur leiblichen Mutter eingeholt werden.
Wie lange werden Informationen zu Adoptionen aufgehoben?
Seit 2015 werden Adoptionsvermittlungsakten 100 Jahre aufgehoben. Vorher betrug die Dauer 60 Jahre (bei Akten im Bereich Jugendhilfe/Heimerziehung 30 Jahre). Die Aufbewahrungsfrist wurde verlängert, weil viele adoptierte Personen erst in höherem Alter nach ihrer Herkunft forschen. Für sie sollte eine Akteneinsichtnahme so lange wie möglich gewährleistet werden.
Leibliche Eltern gefunden. Und nun?
Für Adoptivkinder, die die leibliche Mutter, den leiblichen Vater kennenlernen möchten, ist es oft hilfreich, Unterstützung bei diesem wichtigen Schritt zu erhalten. Von den Adoptiveltern, Freunden, einer Selbsthilfegruppe oder auch der jeweiligen Adoptionsvermittlungsstelle. Die Fachkräfte dort beraten zur Kontaktaufnahme und können diese vorbereiten sowie die Begegnung anbahnen und begleiten.
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | BRISANT Classix | 23. Februar 2024 | 18:10 Uhr