Familienleben Adoption: Diese Regeln gelten in Deutschland
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22. Januar 2024, 16:19 Uhr
Paare, die Kinder adoptieren wollen, brauchen meist viel Geduld und Ausdauer im Umgang mit den Behörden. Für die steht an oberster Stelle, die am besten geeigneten Eltern für das Kind zu finden. Welche Beweggründe für die Adoption liegen vor, wie stabil ist die Partnerschaft und gibt es gesundheitliche Aspekte zu berücksichtigen? All das checken die staatlichen Adoptionvermittlungsstellen genau.
Diese Voraussetzungen gelten bei einer Adoption:
- Adoptiveltern müssen mindestens 25 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. Bei Ehepaaren muss nur einer der Partner 25 sein, der andere mindestens 21.
- Ein Höchstalter für Adoptionen gibt es nicht, allerdings achten die Behörden darauf, dass ein "natürlicher Abstand" von Kind zu Erwachsenem gegeben ist.
- Die leiblichen Eltern müssen der Adoption zustimmen. Das geht frühestens, wenn das Kind acht Wochen alt ist.
- Ein Ehepaar, egal welchen Geschlechts, kann ein Kind normalerweise nur gemeinsam adoptieren.
- Ist das Paar unverheiratet, kann nur ein Partner das Kind adoptieren. Der andere Partner kann das Kind dann im Rahmen einer Sukzessivadoption annehmen.
Das eigene Kind adoptieren
Wird das leibliche Kind der Partnerin oder des Partners adoptiert, spricht man von einer Stiefkind-Adoption. Das kann sinnvoll sein, wenn etwa zum getrennt lebenden Elternteil seit Jahren kein Kontakt besteht, der andere Elternteil verstorben ist oder Stiefkinder erbrechtlich gleichgestellt werden sollen.
Viele homosexuelle Paare, bei denen ein Partner oder eine Partnerin der leibliche Elternteil des Kindes ist, kennen eine Stiefkindadoption ebenfalls, wenn es um die rechtliche Elternschaft geht.
Für eine Stiefkindadoption muss das Paar miteinander verheiratet sein, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder in einer anderen festen Lebensgemeinschaft leben.
Adoption auch für gleichgeschlechtliche Paare
Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Adoption fremder Kinder auch für gleichgeschlechtliche Ehe-Paare erlaubt.
Eingetragene Lebenspartner können hingegen ein Kind nicht gemeinsam adoptieren - dieses Recht haben nur Ehepaare. Allerdings ist dies seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2013 ohnehin praktisch bedeutungslos. Denn in eingetragenen Lebenspartnerschaften darf der eine die Kinder des Lebenspartners adoptieren. Das nennt man "Sukzessivadoption".
Diese Dokumente sind für eine Adoption nötig:
- Erweitertes Führungszeugnis
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebensläufe
- Ausgefüllter Adoptionsantrag
- Staatsangehörigkeitsnachweis
Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 3.820 Kinder und Jugendliche adoptiert. Die Zahl der Adoptionen ging nach Angaben des Statistischen Bundesamtes damit leicht zurück, bleibt aber im 10-Jahrestrend stabil zwischen 3.700 und 4.000 Fällen pro Jahr.
Die Zeitschrift "Eltern" berichtet, dass es mehr Adoptionsbewerber als Kinder gibt. Rein rechnerisch kämen auf 1 Kind zehn mögliche Adoptiveltern.
Das wird zusätzlich geprüft:
- Persönlichkeit (Einfühlungsvermögen, emotionale Wärme)
- Stabile Partnerschaft
- Offener Umgang mit der Adoption dem Kind gegenüber
- Gesundheitszeugnis (keine lebensverkürzenden, psychischen oder Suchtkrankheiten)
- Erziehungsvorstellungen
- Wohnverhältnisse (eigenes Kinderzimmer, andere Kinder)
- Finanznachweise (Einkommensnachweis, Vermögens- und Schuldennachweis - wichtig: Adoptiveltern dürfen während der Bewerbungsphase keine Sozialleistungen vom Staat beziehen.)
So läuft eine Adoption ab
Das gesamte Verfahren gliedert sich in drei Stufen: Zunächst melden sich adoptierwillige Eltern bei einer Vermittlungsstelle. Dort werden die Unterlagen und die Eignung geprüft. Nach durchschnittlich rund 2 Jahren wird den Eltern ein Kind vorgeschlagen. Diesen Teil nennt man "Adoptionsvermittlung". Und nein, ein Kind aussuchen kann man sich nicht.
In der anschließenden Phase der "Adoptionspflege" gewöhnt sich das Kind in der neuen Familie ein, immer begleitet vom Jugendamt. Ziel ist es zu prüfen, ob die Adoptiveltern in der Lage sein werden, das Kind als ihr eigenes anzunehmen. Das ist besonders bei schon größeren und evtl. verhaltensauffälligen Kindern von enormer Bedeutung. In der Regel dauert diese Phase 1 Jahr.
Dann entscheidet das Familiengericht. Die Adoptions-Eltern stellen über einen Notar einen Antrag auf Adoption des Kindes. Stimmt das Gericht zu, ist das Kind vollständiges Mitglied seiner neuen Familie. Auch eine neue Geburtsurkunde kann beantragt werden, in der die Adoptiveltern als Eltern eingetragen sind.
Auch Adoptionen von Kindern aus dem Ausland laufen im Prinzip so ab, auch die Voraussetzungen für die Adoptiveltern sind erstmal gleich. Darüberhinaus gibt es aber eine intensivere Begleitung durch die Jugendämter oder Vermittlungsstellen, zum Beispiel für das Thema Rassismus im Alltag. Wichtig zu wissen: Auf die Eltern kommen Gebühren zu und evtl. Kosten für eine Auslandsreise.
Neu seit 2021: das Adoptionshilfe-Gesetz
Seit April 2021 gilt das aktualisierte Adoptionshilfe-Gesetz. Es regelt vor allem, dass Adoptiv- und Herkunftsfamilien einen Rechtsanspruch auf Begleitung und Beratung haben - auch nach der Adoption. Für sogenannte Stiefkindadoptionen ist eine Beratung im Vorfeld der Adoption für alle Beteiligten verpflichtend. Für Auslandsadoptionen gilt: Jede Adoption aus dem Ausland muss von einer anerkannten Vermittlungsstelle begleitet werden. Diese stellt sicher, dass internationale Schutzstandards eingehalten werden (Stichwort: Kinderhandel). Ref Mehr Rechte für Unverheiratete und Erleichterungen für gleichgeschlechtliche Paare
Reformpläne 2024: Mehr Rechte für Unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare
Auch unverheiratete Paare sollen in Deutschland in Zukunft gemeinsam ein Kind adoptieren können. Außerdem soll die Adoption eines Kindes durch einen einzelnen Ehegatten ermöglicht werden. Diese beiden Neuerungen sind Teil eines Vorhabens für die Reform des Kindschafts- und Abstammungsrechts, dass das Bundesjustizministerium im Januar 2024 veröffentlicht hat. Zudem plant die Bundesregierung unter anderem auch rechtliche Erleichterungen für nicht mit der Mutter verheiratete Väter sowie für homosexuelle Paare mit Kindern.
Die wichtigsten Informationen zu Adoptionen von Kindern hat das Bundesministerium für Familie in verschiedenen Publikationen zusammengefasst.
Quellen und weiterführende Links:
BRISANT
Statistisches Bundesamt
Bundesministerium für Familie
Familienportal des Bundes
Familienportal NRW
Eltern
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 16. Oktober 2023 | 17:15 Uhr