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Einer Schönheits-OP sollte man sich ausschließlich bei einem entsprechend ausgebildeten Facharzt unterziehen. "Schönheitschirurg" ist kein geschützter Titel. Bildrechte: imago/emil umdorf

GesundheitSchönheits-OP - wie findet man einen seriösen Arzt und wer trägt die Kosten?

06. Mai 2024, 12:10 Uhr

Für die Schönheit unters Messer legen? Ein Tabu sind Schönheits-OPs schon lange nicht mehr - und für einige Menschen sogar medizinisch notwendig. Doch so manchen lassen Negativ-Schlagzeilen über Ärzte-Pfusch und misslungene OPs zurückschrecken. Wie findet man einen seriösen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie - und in welchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen solchen Eingriff? Ein Überblick.

Die Oberschenkel zu dick, der Bauch zu schlaff, die Nase zu spitz. Geht es um das eigene Äußere, sind wir unsere ärgsten Kritiker. Einige Menschen wünschen sich nach schweren Krankheiten oder Unfällen ihr früheres Aussehen zurück. Gründe für einen chirurgischen Eingriff gibt es viele.

Dennoch sollte man dabei eines im Hinterkopf behalten: Jede OP birgt für den Patienten ein gewisses Risiko - auch eine Schönheits-OP. Deshalb sollte man sich im Vorfeld gut überlegen, ob der Eingriff wirklich notwendig ist.

Den richtigen Arzt finden: Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie statt Schönheitschirurg

Erste Voraussetzung für ein zufriedenstellendes Operationsergebnis ist die Wahl eines entsprechend ausgebildeten Facharztes. Auf die Bezeichnungen "Schönheitschirurg", "Kosmetischer Chirurg" oder "Ästhetischer Chirurg" sollte man sich nicht verlassen, denn das sind keine geschützten Titel und können von jedem Arzt geführt werden.

Richtiger Ansprechpartner für eine Schönheits-OP ist ein "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurge" (früher "Facharzt für Plastische Chirurgie"). Wer diesen Titel trägt, ist ein anerkannter Facharzt, der nach Abschluss seines Medizinstudiums eine sechsjährige Weiterbildung absolviert hat. In dieser Zeit muss er selbstständig etwa 600 Operationen vornehmen und mehrere Prüfungen bestehen. Danach wird vor der zuständigen Landesärztekammer eine Facharztprüfung abgelegt.

Eine Liste von Fachärzten für Plastische und Ästhetische Chirurge finden Sie auf der Website der Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen.

Wer sich für einen Eingriff entscheidet, sollte sich im Vorfeld ausführlich beraten lassen. Bildrechte: imago/emil umdorf

Gute Vorbereitung ist wichtig: Schönheits-OPs planen

Ein gut ausgebildeter Facharzt führt mit seinen Patienten im Vorfeld ein ausführliches Gespräch über die Details der Operation und mögliche Komplikationen. Diese Gelegenheit sollte man nutzen, um alle offenen Fragen zu klären.

Vor der Operation legt der Chirurg dem Patienten eine Einverständniserklärung vor. Darin sind neben den persönlichen Daten, die Art der Behandlung und die besprochenen Komplikationen festgehalten. Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Patient mit dem Eingriff einverstanden und versichert, über mögliche Risiken aufgeklärt worden zu sein. Bei Operationen von Minderjährigen muss der Erziehungsberechtigte diese Unterschrift leisten.

Die Krankenkassen übernehmen nur in Ausnahmefällen die Kosten für eine Schönheits-OP. Bildrechte: imago images/Steinach

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Schönheits-OP?

Wer sich einer Schönheits-OP unterzieht, "nur" weil er mit dem eigenen Körper unzufrieden ist, muss die Kosten dafür in der Regel selbst tragen. Anders sieht es aus, wenn für den Eingriff eine medizinische Notwendigkeit besteht. Die liegt dann vor, wenn der Patient aufgrund von Schmerzen, Fehlbildungen usw. nicht uneingeschränkt dem täglichen Leben nachgehen kann.

In manchen Fällen zählt neben körperlichen Beschwerden auch die psychische Belastung als Grund für die Übernahme der Kosten. Die Krankenkassen verlangen dafür jedoch ein psychologisches Gutachten.

Gute Aussichten, dass die Krankenkasse für die Kosten einer Schönheits-OP aufkommt, haben zum Beispiel Patienten, die aufgrund von Atemproblemen ihre Nase korrigieren lassen möchten. Eine Bauchdeckenstraffung wird von den Kassen dann bezahlt, wenn der Patient sehr viel Gewicht verloren und durch die überschüssige Haut nachweislich Probleme hat. Die Kosten für eine Brustrekonstruktion nach einer Brustkrebstherapie mit Brustamputation werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen generell vollständig übernommen.

BRISANT/dgpraec.de/verbraucherzentrale.de

(Dieser Artikel wurde am 29. September 2021 erstmals veröffentlicht.)

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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 29. September 2021 | 17:15 Uhr