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Damit der Jahreswechsel in guter Erinnerung bleibt, sind ein paar Tipps hilfreich. Bildrechte: IMAGO/Bihlmayerfotografie

SilvesterVerletzungsfrei ins neue Jahr - Das sollten Sie bei Böllern und Raketen beachten

Raketen aus der Flasche starten? Was dürfen Kinder und Jugendliche eigentlich kaufen? Was ist erlaubt und was nicht? Wir geben Tipps, worauf beim Kauf und beim Knallen geachtet werden sollte.

Auf Prüfsiegel bei Böllern und Raketen achten

Ein Schnäppchen zu machen, dagegen ist grundsätzlich nichts zu sagen, bei Böllern und Raketen sollten die Käufer aber vorsichtig sein. Sicher ist es, wenn die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) oder eine andere offizielle europäische Stelle das Feuerwerk geprüft und zugelassen hat. In diesem Fall hat das betreffende Produkt eine vierstellige Registriernummer, zum Beispiel 0589 für die BAM und trägt ein CE-Zeichen. Bei aus dem Ausland eingeschmuggelten Krachern und Raketen ohne Prüfsiegel droht in der Regel mindestens eine empfindliche Geldstrafe.

Bei den für den deutschen Markt bestimmten Knallkörpern ist die Menge an Schwarzpulver stark begrenzt. Bei einem geprüften Böller, der versehentlich in der Hand gezündet wird, kommt es der BAM zufolge zu leichten Verbrennungen. Die aus Osteuropa eingeschmuggelten Böller mit sogenanntem Blitzknallsatz, einer Mischung aus Kaliumperchlorat und Aluminiumpulver, können vorzeitig explodieren und gefährliche Verletzungen verursachen, bis hin zum Verlust von Fingern. 

Wer auf die CE-Nummer achtet, geht beim Kauf auf Nummer sicher. Bildrechte: picture alliance/dpa/Soeren Stache

Alter beachten - keine Böller oder Raketen an Kinder und Jugendliche

Grundsätzlich wird in zwei Kategorien eingeteilt: F1 ist für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen. Dazu gehören Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen und Knallbonbons. Diese weniger gefährliche Art von Feuerwerkskörpern darf in der Regel das ganze Jahr über verkauft werden. Auch bei diesen harmloseren Knallern sollten die Eltern aber auf jeden Fall das Abfackeln beaufsichtigen.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist in diesem Jahr vom 28. bis zum 30. Dezember erlaubt. Sie dürfen nur an Erwachsene verkauft werden. Zu dieser Kategorie gehören Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke, Römische Lichter, Batterien und laute Knaller. Achtung auch hier beim Kauf im Ausland. Auch wenn Feuerwerkskörper im europäischen Ausland teilweise schon mit 16 Jahren gekauft werden dürfen, in Deutschland dürfen sie nur von Menschen über 18 verwendet werden.

Raketen und Böller werden vom 28.12. bis zum 30.12. zum Verkauf angeboten Bildrechte: picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow

Verletzungen vor allem bei Männern

Es gibt keine deutschlandweite Statistik zu Verletzungen durch Silvesterfeuerwerk. Das Unfallkrankenhaus Berlin verzeichnete für das vergangene Silvester 65 durch Böller verletzte Menschen, davon zehn Kinder unter 13 Jahren. Die meisten Verletzten sind junge Männer im Alter bis zu 25 Jahren. Die zweite Hauptrisikogruppe sind 50- bis 60-jährige Männer.

Sicherheitsabstand und Ohren schützen

Die BAM empfiehlt bei Raketen einen Sicherheitsabstand von acht Metern, bei kleineren Krachern mindestens einen Meter Abstand. Raketen stehen zudem deutlich stabiler, wenn sie nicht nur in einer Sektflasche stecken, sondern sich die Flasche in einem Getränkekasten befindet. Grundsätzlich sollten Knaller nicht in der Hand gezündet werden. Böller der Kategorie F2 sind nur im Freien zu verwenden.

Schon ein einziger lauter Knall in der Nähe des Ohrs kann zu einem Knalltrauma führen, warnt die Bundesinnung der Hörakustiker. Durchschnittlich mehr als 8000 Menschen sind jährlich nach Silvester von Verletzungen des Innenohrs durch Böller und Raketen betroffen. Bei etwa einem Drittel von ihnen bleibt ein Hörschaden.

Spaß bei der Silvesterparty, mit ein paar Vorkehrungen kein Problem. Bildrechte: IMAGO/localpic

Für alle gilt - Wohnungen und Häuser sichern

Auch wer nichts mit Silvester am Hut hat sollte vorsorgen. Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore sollten geschlossen werden sowie brennbare Gegenstände vom Balkon entfernt werden. Für den Notfall sollten Löschmittel wie ein Eimer Wasser oder besser noch ein Feuerlöscher bereit gehalten werden. Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk ist zu bedenken, dass Silvesterdekoration oft sehr gut brennt.

Knallzeiten und Blindgänger

Raketen, Blitzknaller und alle anderen Feuerwerkskörper der Kategorie "F2" dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag abgebrannt werden. Die Zeiten können je nach Bundesland leicht variieren. Das Böllern nahe Kliniken, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie bei Reet- und Fachwerkhäusern oder an Tankstellen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Blindgänger, die nicht explodiert sind, sollten unbedingt liegen gelassen werden.

Einige Städte haben auch Verbotszonen eingerichtet, zum Beispiel Reutlingen in der Altstadt Bildrechte: picture alliance/dpa/Marijan Murat

Schreckschusswaffen verboten

Ausdrücklich verboten ist es, das neue Jahr mit Schreckschusswaffen zu "begrüßen". Das Schießen mit diesen Waffen kann mit einer Strafanzeige geahndet werden. Das gilt vor allem für sogenannte Vogelschreckmunition. Wer sie ohne Erlaubnis erwirbt, verschießt oder damit handelt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Quellen und weiterführende Links

Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 27. Dezember 2023 | 17:15 Uhr