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Diese Tipps bringen Sie gut durch den Winter. Bildrechte: imago/Gerhard Leber

Räumpflicht, Bevorratung, AutofahrenSchnee, Eis und Glätte: Diese Pflichten gelten für jeden

29. Oktober 2024, 16:00 Uhr

Viele mögen einen Winter mit viel Schnee. Doch die weiße Pracht kann schnell zu Extremwetterlagen mit Schneechaos und Eisglätte führen. Was bedeutet das für Eigenheimbesitzer? Ab wann gilt es, Passanten den Weg vor dem eigenen Haus freizuschaufeln? Und was sollte man beachten, bevor man ins Auto steigt? BRISANT gibt einen Überblick.

Schnee räumen und streuen: Dazu sind Hausbesitzer verpflichtet

Wenn Schnee und Eis regieren, sind Eigenheim-Besitzer und Vermieter in der Pflicht. Letztere zumindest insofern sie das Schippen, Räumen und Streuen nicht auf die Mieter abgewälzt haben. Ein Blick in den Mietvertrag ist durchaus empfehlenswert.

Für den Weg vor dem Haus bedeutet das: Der Schnee muss weg und Glätte zumindest vermindert werden. Vor allem Sand und Streusplitt sind dafür geeignet, die Rutschgefahr zu minimieren. Im Gegensatz zu Salz wird die Umwelt dadurch nicht unnötig belastet. Damit sollte sich also rechtzeitig bevorratet werden.

Wer ein Eigenheim besitzt oder Vermieter ist, muss sich auch ums Schneeschippen kümmern. Bildrechte: imago images/Rene Traut

Bis wann und wieviel muss geräumt werden?

Auf den Wegen vor dem Haus müssen, je nach Kommune, 1-1,5 Meter freigeräumt werden. Wer der Räumpflicht nicht persönlich nachkommen kann, muss sich um eine Vertretung kümmern, etwa einen professionellen Winterdienst beauftragen.

In der Regel ist es Pflicht, die Wege werktags zwischen 7 und 20 Uhr freizuhalten, an Wochenenden und Feiertagen kann man sich in manchen Gemeinden bis 9 Uhr mit dem Schippen Zeit lassen.

Bleibt das Wetter anhaltend schlecht, ist es erlaubt abzuwarten, bis man erneut die Schaufel schwingt. Dennoch muss man sich darauf einstellen, mehrmals täglich zu räumen und streuen.

Dach sichern: Gefahr durch herabstürzende Schneemassen

Schneit es anhaltend, können sich auf dem Dach ansammelnde Schneemassen zur Gefahr werden. Denn fallen sie runter, wird das für vorbeilaufende Passanten zur Gefahr - und für den Hausbesitzer unter Umständen teuer. Gibt es keine Schneefanggitter oder können die die Schneemassen nicht mehr aufhalten, muss man die Feuerwehr um Hilfe bitten.

Drohen Dachlawinen, sollte man die Feuerwehr um eine kontrollierte Schneeberäumung des Hausdachs bitten. Bildrechte: imago images / Panthermedia

Rohrbrüche verhindern

Nicht nur andere, auch das eigene Haus gilt es bei Kälte zu schützen. Dabei hilft vor allem eines: nicht an der Heizung zu sparen. Das verhindert, dass Wasserleitungen einfrieren und es nicht zu einem Rohrbruch kommt.

Wenn nichts mehr geht: Das sollten Sie im Haus haben!

Was tun, wenn man durch die Schneemassen von der Außenwelt abgeschnitten ist oder es sogar zu einem sogenannten Blackout - einem Ausfall der Stromversorgung - kommt? Darauf gibt es eigentlich nur eine Antwort: Man muss vorgesorgt haben.

Seit im Winter 2019 mehrere Dörfer der Alpenregion durch Erdrutsche und Lawinen für mehrere Tage in eine solche Notsituation geraten waren, rät die Bundesregierung zu mehr Vorratshaltung. Was man für einen solchen Fall im Haus haben sollte, erfahren Sie hier:

Mit dem Auto im Schneechaos

Wer es trotz des anstehenden Schneechaos' nicht vermeiden kann, ins Auto zu steigen, sollte das nur dann tun, wenn das Fahrzeug auch wirklich fit für den Winter ist. Dazu zählen neben einer angemessenen Bereifung und Schneeketten auch Frostschutzmittel in Kühl- und Scheibenwischerwasser, gereinigte Scheiben, gut funktionierende Scheibenwischer, gepflegte Türschlösser und -dichtungen sowie intakte Beleuchtung und Batterie.

Eiskratzer, Schneebesen, Enteiserspray, Abdeckfolie für die Windschutzscheibe, Handschuhe, Taschenlampe, eine warme Decke und ggf. eine Thermoskanne mit heißem Tee sollten ebenfalls an Bord sein.

Tipps für das Fahren auf Schnee und Eis

Beim Fahren ist auf Folgendes zu achten:


  • Vor dem Losfahren das Auto vollständig von Schnee und Eis befreien.
  • Die Heizung vor dem Losfahren einschalten. Den Motor nicht im Stand warmlaufen lassen.
  • Bei Glätte behutsam mit dem Gaspedal umgehen, ruckartige Lenkbewegungen möglichst vermeiden.
  • Kommt das Fahrzeug ins Schleudern, auskuppeln und behutsam gegenlenken. Reagiert der Wagen nicht mehr aufs Lenken, hilft nur noch eine Vollbremsung.

Kein "Schneefrei" für Arbeitnehmer

Was bedeutet das aktuelle Schneechaos für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen? Dürfen sie der Arbeit fernbleiben? Nein. Sie müssen pünktlich zur Arbeit erscheinen, denn der "Arbeitnehmer trägt das sogenannte Wegerisiko", sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi gelte grundsätzlich das Prinzip: Keine Arbeit, kein Lohn. Es kann also sein, dass Pendler, die erst später ins Büro kommen, für die Zeit, in der sie nicht da waren, kein Gehalt bekommen. Es gibt also kein "Schneefrei für Arbeitnehmer, stattdessen sollten sie mehr Zeit für den Arbeitsweg einplanen.

Anders ist es, wenn offizielle Gefahrenmeldungen vorliegen, die vor abgedeckten Dächern oder umgestürzten Bäumen warnen. In dem Fall kann eine begründete Arbeitsverhinderung vorliegen. Wichtig ist in dem Fall, dass der Arbeitgeber rechtzeitig informiert wird.

(Dieser Beitrag wurde am 05.02.2021 erstmals veröffentlicht und am 18.01.2024 aktualisiert.)

Quellen und weiterführende Links

BRISANT
wetter.de
ADAC
RND
Verbraucherzentrale

Sicher unterwegs im Winter

Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 18. Januar 2024 | 17:15 Uhr